Instrumentenfraktur

von Ostidald Wucker

Ein Fall aus dem Jahr 2014 möchte ich Ihnen heute vorstellen.

Die Patientin wurde uns überwiesen mit einer Instrumentenfraktur. In der Hauszahnarztpraxis wurde bereits versucht das Fragment zu entfernen. Es gelang nicht.  Der Versuch ohne optische Vergrößerung (und hier sehe ich nur das Mikroskop als sinnvoll an) zu arbeiten ist ein Blindflug. Im ungünstigsten Fall kann dadurch der Zahn unerhaltbar zerstört oder das Fragment verlagert werden. Das ist auch bei einem Entfernungsversuch unter Sicht nicht ausschließbar, allerdings ersteres ist weniger wahrscheinlich.
Durch den erfolglosen Versuch war die Patientin sehr skeptisch und hatte sich schon für ein Implantat entschieden. Wir konnten ihr auch keine Wunder versprechen, sahen aber die Fragmententfernung und die Erhaltung des Zahnes als lösbar an.
Nach einigen Wochen hatte die Patientin einen Behandlunsgtermin vereinbart. Der Implantologe, bei welchem Sie sich beraten ließ, riet ihr zum Erhalt des Zahnes. Das überraschte die Patientin und sie traf dann die Entscheidung doch den Erhaltungsversucht zu wagen. Das Recall lässt auf ein weiter positives Langzeitergebnis hoffen.
Uns gefreut hat der Hinweis auf die “fachübergreifende” Entscheidung zum Zahnerhalt.

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