Akzeptabel oder nicht?

von Olaf Löffler

Das vorliegende Röntgenbild wurde im Rahmen einer Erstuntersuchung angefertigt. Der Zahn ist beschwerdefrei und zeigt keine erhöhten Sondierungstiefen.

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Dazu nun eine kleine Umfrage:

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6 Gedanken zu „Akzeptabel oder nicht?

  1. Wurzelbehandlung – Ich bin Arzt und Zahnarzt und war 30 Jahre in München als Zahnarzt niedergelassen. Mein Schwerpunkt lag immer auf der Zahnerhaltung, insbesondere durch erfolgreiche Wurzelkanalbehandlungen auch in sehr schwierigen Fällen. Zu diesem Thema habe ich laufend auch Vorträge vor Zahnärzten gehalten und zahllose Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht.
    Osswald sagte am :

    Die Frage ist in meinen Augen falsch gestellt, Herr Löffler. Bei klinischer Beschwerdefreiheit ist die WF natürlich akzeptabel, bei Beschwerden nicht (nicht mangelhafte Technik, sondern mangelhafte Desinfektion). Da der Patient zu Ihnen überwiesen wurde, nehme ich einmal an, dass Beschwerden vorliegen.

    Herzliche Grüße

    Rüdiger Osswald

  2. Hi Olaf

    wenn ich das richtig beurteile: in einem mesialen Kanalsystem befindet sich ein Instrumentenfragment. Dann folgt für mich daraus: nicht akzeptabel. Zudem wäre ein endodontisch therapierter Zahn bei mir überkronungsbedürftig, und da ich auf ein Fragment keine Krone draufmachen würde: nochmal inakzeptabel.

    Grüße
    Carsten

  3. Hallo Olaf, so wird häufig die Frage nach der Qualität gestellt. Danke für diese Provokation;-) Da die klinische Zahnkrone nicht mit abgebildet wurde, lässt sich eine Gesamteinschätzung nicht vornehmen.
    Offensichtlich ist, dass das Wurzelkanalsystem unvollständig aufbereitet und gefüllt wurde. Ein mögliches intrakanaläres Fragment wäre jedoch kein zwingender Grund für eine Revisionsbehandlung und Fragmententfernung. Die Beurteilung, inwieweit eine mikrobielle Infektion vorliegt und eine Revisionsbehandlung erforderlich machen sollte, kann also mit dieser Aufnahme und den Befunddaten allein nicht getroffen werden. Eine vollständige Abbildung des Zahnes auf einer Röntgenaufnahme wäre also der erste Schritt. Danach entscheidet sich, ob zur erweiterten Diagnostik das Aufbaufüllungsmaterial bis zur Freilegung der Wurzelfüllungsmaterials erfolgen sollte. Sind dann Anzeichen einer mikrobiellen Infektion erkennbar (Geruch, Zerfallsprodukte, Karies in Kontakt mit Wurzelkanalfüllung), dann sollte insbesondere vor einer Neuversorgung mit einer Krone die Revisionsbehandlung unter vergrößerter Sicht (Mikroskop, Lupe) erfolgen. Ich weiß, dass dieser Entscheidungsprozess Zeit und Aufwand bedeutet und nicht vom „Wirtschaftlichkeitsgebot“ des BEMA und auch nicht der GOZ abgedeckt werden. Nur deshalb erfolgt häufig anhand einer solchen Röntgenaufnahme die sofortige Empfehlung und hat rein spekulativen Charakter. Ein weiterer objektiver Befund fehlt: eine dreidimensionale Befundung einer periapikalen Aufhellung. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass Entzündungsreaktionen projektionsbedingt auf klassischen Röntgenaufnahmen übersehen werden. Wäre es mein Zahn und dieser soll neu versorgt werden, dann hätte ich gern Klarheit und falls erforderlich eine optimale Behandlung zum Erhalt des Zahnes.
    Micha

  4. Olaf, vielleicht sollte man die Frage stellen: Für wen ist diese Endo akzeptabel?
    a) Patienten
    b) Zahnarzt
    c) Bakterien
    d) Gutachter

    Im strengsten Wortsinn ist diese Endo wohl für alle akzeptabel, da jeder seinen Nutzen daraus zieht;-) Aber heißt akzeptabel auch gleich in jedem Fall nutzbringend, nützlich, vorteilhaft, annehmbar, passabel? Jeder meint sicher auch etwas anderes mit akzeptabel. Der Patient akzeptiert die WKB, da sie keine Beschwerden verursacht, der Zahnarzt akzeptiert möglicherweise die WKB, weil er mit seinen Möglichkeiten an seine Grenzen gestoßen ist und das Machbare nach bestem Wissen und Gewissen geleistet hat. Die Bakterien können auch mit der WKB leben. Sofern sie den Zugang gefunden haben (ist hier noch nicht erwiesen) finden sie genug Substrat in den unbehandelten Wurzelkanalanteilen. Der Gutachter der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Ergebnis akzeptabel beurteilen müssen, da die Wurzelkanalfüllung bis in die Wurzelspitze reicht und damit den Anforderungen des Versichungsrechts Genüge tut.
    Den Begriff akzeptable Endodontie hatte ich auf einer DGZ-Tagung mal zu erörtern. Ist eine akzeptable Endo in der Praxis möglich? Das war eine echte Herausforderung!
    „Akzeptabel“ bleibt ein interpretierbarer, unbestimmter Begriff. Frag den selben Zahnarzt in seinem Arbeitsleben dreimal im Abstand von 5 Jahren zu dem gleichen Fall und er wird entsprechend seiner veränderten klinischen Erfahrung und seinem sicher gewachsenen qualitativen Ansprüchen seine Einschätzung ändern. Als Heißsporn wird er die sofortige Revision fordern, nach 5 Jahren frustrierender Ergebnisse wird er die Entfernung und Implantation fordern und weitere 5 Jahre später alles so lassen, wie es ist. Die Beurteilung steht also in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zur Fortbildung und Befähigung, Gelerntes erfolgreich umzusetzen.
    Bin gespannt, wie es mit dem Patienten weiter ging.
    Micha

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