Hoffentlich Allianz versichert ?

von Hans – Willi Herrmann

Die Patientin brachte letzte Woche zur ersten endodontischen Behandlungssitzung ein  Schreiben der Allianz- Krankenversicherung mit.

Es bezog sich auf unseren Heil- und Kostenplan, den wir anläßlich einer WF- Revisionsbehandlung erstellt und der Patientin zur Abklärung der Kostenübernahme ausgehändigt hatten. Das die Notwendigkeit eines DVT´s im Rahmen der endodontischen Behandlung grundsätzlich verneint wurde, ohne dass irgendjemand vorhandene Röntgenbilder begutachtet hatte, ist peinlicher Offenbarungseid des „Nicht Zahlen Wollens“ aber nichts Neues.

Zusätzlich jedoch wurde die Erstattung der VDW Flexmaster- und VDW MTwo- Instrumente negiert. Als Untermauerung dieser Vorgehensweise wurde ein gemeinhin bekanntes, weil in diesem Zusammenhang vor 2012 oft zitiertes Gerichtsurteil von 2004 angeführt. Spätere erlassene Urteile, die die privaten Krankenversicherer zur Erstattung verurteilten, wurden nicht aufgelistet.

Seit Inkrafttreten der GOZ 2012   dürfen anfallende Materialkosten, Nickel- Titan- Einmalinstrumente betreffend, dem Patienten in Rechnung gestellt werden können. Eine begrüßenswerte wie längst überfällige Neuerung,  verwende ich in meiner Praxis doch schon seit 2002 alle endodontischen Instrumente als Ein-Patienten- Instrumente.

Dabei ist es unerheblich, ob der Hersteller eine Wiederaufbereitung für dieses Instrument rein technisch als möglich erachtet: Ich verwende alle Instrumente nur bei einem Patienten, weil nur so eine Kreuzkontamination mit Prionen als Auslöser der Creutzfeldt- Jakob- Krankheit sicher ausgeschaltet werden kann.

Des weiteren werden im vorliegendem Fall einer schwierigen Revisionsbehandlung die frakturgefährdeten Nickel- Titan- Instrumente sehr stark beansprucht, so dass insbesondere bei den kleinen Größen gegebenenfalls sogar mehrere Instrumente gleicher Größe zur Anwendung kommen müssen, um das Aufbereitungsziel zu erreichen. Auch dabei spielt keine Rolle, ob der Hersteller das Instrument als Einmalinstrument deklariert hat oder eine Wiederaufbereitung grundsätzlich für technisch möglich hält. Durch die starke Beanspruchung wird das Instrument zwangsläufig im Laufe des Arbeitens zum Einmalinstrument.

Was nun tun, die verweigerte Kostenübernahme betreffend ?
Mit der Versicherung diesbezüglich korespondieren und hoffen, dass – den genannten Argumenten folgend – doch noch eine Kostenübernahme, die Flexmaster- und MTwo – Instrumente erfolgen wird ?

Oder – auf andere, allerdings deutlich teurere, vom Hersteller von vorneherein als Einmalinstrument konzipierte Instrumente zurückgreifen – deren Kostenerstattung aus rein formalen Gründen die Versicherung sich nicht entziehen kann.

Dies wäre der einfachere Weg.

Ich werde beides tun und berichten, für welche Lösung die Allianz sich entscheiden wird.

18 Gedanken zu „Hoffentlich Allianz versichert ?

  1. Der Titel des Beitrags könnte passender nicht sein!! Aus unternehmerischer Sicht würde ich den Weg der „gekennzeichneten und ab Werk als Einmalinstument deklarierten“ Instrumente gehen. Als Zahnarzt, Freiberufler und Patientenvertreter favorisiere ich klar den anderen Weg. Und natürlich würde ich die Sachbearbeiter der Allianz zur Hospitation in die Praxis einladen (natürlich zu den üblichen Tarifen!) … könnten ja sogar „Fortbildungspunkte“ dafür erwerben :-D

  2. Moin, Herr Herrmann,

    an was soll sich ein Sachbearbeiter orientieren? Der schaut im Zweifelsfall beim Hersteller nach und tut, wie geheißen. „Einmalinstrumente“ steht in der GOZ. Der Hersteller schreibt „ist sterilisierbar“. Wozu sollen denn Einmalinstrumente sterilisiert werden?

    Wie würden Sie an Sacharbeiters Stelle argumentieren? Würden Sie Sich an der Herstellerempfehlung oder am Schreiben dieses Dr. Herrmann orientieren, bei dem eine Wurzelbehandlung so viel wie ein Implantat kostet? :-)

    An ihrer Stelle würde ich an den Hersteller gehen, Sie sind doch nicht ganz ohne Einfluß… Es fehlt eine eindeutige Empfehlung der Hersteller! Warum machen denn die Hersteller Reklame mit der Sterilisierbarkeit? Weil es eben viele Kollegen machen und kaufen, wo Sterilisierbarkeit als Eigenschaft beschrieben wird.

    Ist doch das gleiche wie mit den Implantatbohrern. Da waren übrigens kurz nach dem BGH Urteil in den Prospekten und im Internet jeder Hinweis auf Sterilisierbarkeit weg:-)

    Auch wenn die Dinger sterilisierbar sind wegen der hohen Fertigungsqualität, sollten sie definitiv nur einmalig benutzt werden. Das sollten die mal schreiben. Daß die Dinger nach dem Erhitzen eben Elastizität verlieren und leichter brechen.

    Gruß

    fjheimann

    • Die Frage ist doch, warum sich die Sachbearbeiter scheinbar nie an die Urteile erinnern können, die eine Erstattung durch die Versicherung verlangt, und nebenbei ich finde das Kommentar bezüglich des Preisvergleich „eigener Zahn vs. Implantat“ ungünstig gewählt: warum das Ziel – fester „Zahn“ mit dem man ohne Probleme leben kann – unterschiedlich honorieren?

    • Hallo Herr Heimann,

      bereits vor der GOZ 2012 war durch entsprechende Ihnen hinreichend bekannte Gerichtsurteile die Berechnung von Nickel- Titan – Instrumenten als Einmalinstrumente zugelassen.
      Mit der GOZ 2012 ist die Berechenbarkeit dieser Instrumente, die bis dato in einer juristischen Grauzone sich befand, nun offiziell und rechtsverbindlich in der Gebührenordnung niedergeschrieben.

      Mit der Auflistung von Nickel- Titan- Instrumenten in der Rechnung gibt der behandelnde Zahnarzt zu Protokoll, dass diese von ihm eingesetzten Instrumente als Einmalinstrumente verwendet wurden.
      Denn nur solche darf er nach GOZ 2012 als Materialkosten gesondert berechnen.

      Ein Sachbearbeiter, der die gelisteten Instrumente als nicht berechnungsfähig einstuft, bezichtigt den Behandler demnach der Falschabrechnung.
      Er unterstellt, dass Instrumente wiederaufbereitet und in unterschiedlichen Patientenfällen mehrfach verwendet wurden.

      Herzliche Grüße

      H.W. Herrmann

      • Mal eine ganz praktische Frage: Man kann ja die verwendeten Instrumente dem Patienten nach der Behandlung mitgeben, um so die Einmalverwendung klar zu dokumentieren und den Patienten „ins Boot zu holen“. Hilft das nach Eurer Erfahrung bzw. praktiziert Ihr das so.

        LG Bernard

          • Nur sterilisierte Instrumente dürfen dem Patienten übergeben werden, das die Dinger teilweise „spitz und gefährlich“ sind ist eine andere Sache. Das inverkehrbringen von Medizinprodukten mit menschlichen Verunreinigungen wäre sonst auch ohne diese nach §3 Nr. 11 des Medizinproduktegesetztes schwierig zu erklären… Wäre auch zu einfach: wir als Praxisbetreiber müssen das Zeug teuer verbrennen lassen in speziellen Behältern, der Patient wiederum schmeißt die Dinger einfach in den Hausmüll…

          • sollen die sterilisiert worden oder sauber sein? solch komplexe Oberflächen von Debris zu befreien ist so gut wie nicht möglich. die Instrumente können dann zwar sterilisiert worden sein. sind sie dann auch steril? ich glaube es nicht.

          • Endo Instrumente sind nicht wirklich aufzubereiten ( Stichwort Prionen ), egal mit welchem Aufwand. Erfolgt vor einer Dampfsterilisation keine ausreichende Reinigung, ist die Dampfsterilisation nur eine DampfDESINFEKTION ( per Definition). Ob es einen Patienten juckt das er seine eigenen potentiellen Prionen auf einem Endoinstrument nach 134 C• in einer Tüte in der Hand hält wage ich zu bezweifeln, zumal das Essen von Rindfleisch das auf eine Kerntemperatur von 57 C• gebracht wurde als sicher eingestuft wird…

        • Ich habe dampfdesinfizierte Instrumentensätze in flachen Kunststoff-Münzkapseln fixiert zum Mitgeben. Die Kapseln sind dann mit einem Tropfen Sekundenkleber verklebt. Die biete ich nach Abschluss der Behandlung dem Patienten zum Mitnehmen an. 9 von 10 wollen sie nicht haben. Das wird in der Karte dokumentiert. Und schon ist der Käse gegessen.

          Grüße vom Lande, Thomas

  3. Da fällt mir die Parodie auf den 70er Jahre-Allianz-Werbespot von Otto Waalkes ein, die Älteren werden sich vielleicht erinnern: “ Denn wer sich „Arroganz“ versichert…“

  4. Im Zahnarzt-forum.info gab es vor einem Jahr eine Diskussion zu diesem Thema.

    Fazit war das man nach §2.1 das Angebot formulieren sollte mit dem Hinweis das ein Erstattung ggf. nicht vollständig erfolgt. Der Pat muss gegen die PKV klagen oder den Ombudsman einschalten.

    Desweiteren soll der ZA auch nicht verpflichtet sein der PKV mitzuteilen welche Einmalinstrumente er benutzt, bzw in der GOZ steht davon nichts.

    Andreas Habasch hatte eine gute Antwort auf dieses Thema parat. Wird Zeit Ihn mal wieder als Gastautor einzuspannen.

  5. Hallo Ha-Wi,

    ich denke mal, dass die Versicherung sicherlich die Erstattung der „sterilisierbaren“ Instrumente genehmigt aus dem einfachen Grund, dass diese günstiger sind als die Einmalinstrumente. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Versicherung ist nichts anderes vertretbar. D.h., ein einfaches Anschreiben, das auf genau diesen Umstand hinweist, ggf. ergänzt um die von Dir erwähnte spätere Rechtsprechung, sollte hier ausreichen. Die Versicherung hat hier ausreichend Spielraum, um nicht am Wortlaut der GOZ zu kleben, was die Erstattung angeht.

    Herzliche Grüße

    Haya

    • Hallo Haya,

      nicht zu zahlende Instrumente sind immer unschlagbar günstig für die Versicherung. 
Mehr Geld kann die Versicherung nicht sparen, diesen Punkt betreffend.

      Zum Punkt „Die Versicherung hat hier ausreichend Spielraum, um nicht am Wortlaut der GOZ zu kleben, was die Erstattung angeht.“ folgende Anmerkungen:

      Was ist am Wort „Einmalinstrument“ falsch zu verstehen, wenn man die Intention hat, es verstehen zu wollen ?

      Eine Instrument, dass nur einmal benutzt wird, ist ein Einmalinstrument. Punkt.

      Zur Erläuterung ein paar Beispiele aus dem täglichen Leben: Eine Flasche, die einmalig benutzt und danach weggeworfen wird, ist eine Einwegflasche. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Flasche aus Kunststoff ist oder aus Glas, letztere also wiederaufbereitet werden könnte.

      Mit der einmaligen Benutzung und anschließender Entsorgung wird die Flasche zum Einmalprodukt.

      Ein Taschentusch, mit dem man sich bei Erkältung die Nase putzt und es anschließend wegwirft, ist ein Einmaltaschentuch.

      Man könnte das Taschentuch mehrmals benutzen, aber aus hygienischen Gründen verzichtet man darauf. Aus diesem Grunde wurden spezielle Einmal- Papier- Taschentücher entwickelt, die heute die ehemals gebräuchlichen Stofftaschentücher (die nach Benutzung gewaschen, also wiederaufbereitet und zur erneuten Benutzung bereitgestellt wurden) fast vollständig verdrängt haben.

      Was macht man, wenn man ein zum Naseputzen benutztes Stofftaschentuch nicht waschen kann ?
      Man wirft es weg.
      Auch ein Stofftaschentuch kann also ein Einmaltaschentuch sein, selbst wenn es grundsätzlich wiederaufbereitbar wäre.

      Umgekehrt – Man kann Plastikbesteck und Plastikgeschirr in die Spülmaschine stecken und danach wiederverwenden. Aus einem klassischen Einmalartikel wird so – aus Kostengründen oder Umweltgründen – ein mehrfach verwendbarer Artikel.

      In der GOZ sind bis auf definierte Ausnahmen (im Gegensatz zum Handwerk, wo benötigte Materialien, die auftragsbedingt anfallen, berechnet werden dürfen, man schaue einmal auf eine Sanitär- oder Elektrohandwerker- Rechnung) verwendete Materialien im Honorar für die zahnärztliche Leistung enthalten.

      Nur in Fällen, in denen diese Materialien oder Instrumente einen beträchtlichen Anteil des Honorars beanspruchen, darf die Berechnung erfolgen.

      Betrachtet man das Honorar für die Wurzelkanalaufbereitung eines Wurzelkanals, wie dies zum Beispiel bei Frontzähnen regelmäßig der Fall ist, kann es sein, dass bereits die Materialkosten für die endodontischen Aufbereitungsinstrumente einen Großteil des zahnärztlichen Honorars einnehmen, im Einzelfalle sogar dieses übertreffen.

      Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Kosten für Einmalinstrumente als berechnungsfähige Materialkosten zugelassen. Benutzt man hingegen nach Wiederaufbereitung ein Instrument immer und immer wieder, reduzieren sich die anteiligen Kosten für die Instrumente und werden letztendlich bezogen auf das Honorar für die zahnärztliche Leistung bedeutungslos.
      Diese Denkweise ist nachvollziehbar.

      Würde man hingegen der Interpretation der PKV, das Wort „Einmalinstrumente“ betreffend, folgen, so dürfte man keine als Einweginstrumente benutzte wiederaufbereitbare Instrumente, aber wiederaufbereitete mehrfach verwendete Einmalinstrumente in Rechnung stellen.

      Um im Beispiel zu bleiben: 10 mal verwendete Plastikgabeln dürfte ich 10 mal berechnen.

      Halten wir uns nun noch vor Augen, dass Plastikbestecke deutlich billiger sind als normale Bestecke. „Tempo“- Taschentücher deutlich billiger als Stofftaschentücher.

      Wenn wir also – zum Beispiel aus Ermangelung einer Spülmaschine oder Waschmaschine grundsätzlich unser Geschirr und unsere Taschentücher nach Benutzung entsorgen, dann macht es Sinn, auf die preisgünstige Papier- und Plastik- Variante zurückzugreifen.

      Die von der PKV monierten Instrumente sind hingegen deutlich preisgünstiger als mögliche zu zahlende PKV-konforme Alternativen.

      Im wirklichen Leben wäre die Entscheidung klar. 
Zwei „identische“ Taschentücher, eines ist waschmaschinenfest, das andere nicht. Ich besitze, weil auf Trekkingurlaub, keine Waschmaschine, ich werfe die Taschentücher nach Gebrauch weg. Das waschmaschinenfeste Taschentuch kostet 8 Euro pro Stück, das nicht wiederaufbereitbare Taschentuch 13 Euro. Ich benötige pro Monat Urlaub ca. 120 – 160 Taschentücher. Welche Taschentücher kaufe ich? Ich kaufe das deutlich günstigere waschmaschinenfeste Taschentuch, auch wenn ich von vorne herein weiss, dass ich den Zusatzeffekt des „Waschen Könnens“ nicht nutzen werde.

      Wie ist es also zu werten, wenn man sich einer finanziell sinnvollen Variante bewusst verschließt in einseitiger Auslegung einer Gebührenordnung, deren Intention in diesem Punkt allein schon aus der Historie heraus, die Vorgänger-GOZ betreffend, offensichtlich ist ?

      Doch nur, wenn man beabsichtigt, sich der Zahlung in Gänze zu entziehen. 

      Vor Gericht dürfte dies wohl kaum Bestand haben. Bis dahin jedoch, wohlwissend, dass geschätzte 98 % der Patienten angesichts zweistelliger bis dreistelliger Beträge eine juristische Auseinandersetzung scheuen werden, sind für die PKVen Einsparungen in Millionenhöhe leicht verdientes Geld.

      Herzliche Grüße

      Ha -Wi

      • Hallo Ha-Wi,

        in Deinem obigen Beitrag kam nicht zum Ausdruck, dass die Versicherung keine Instrumente zahlen möchte, sondern eben nicht diese Instrumente, da es sich um aufbereitbare handelt. Knackpunkt ist hier nicht das Wort „Einmalinstrument“, sondern „nur einmal verwendbar“, wie es in der GOZ steht. Ich denke, das richtet sich als objektives Kriterium nach den Angaben des Herstellers und nicht nach dem konkreten Modus der Anwendung.

        Wie Du schon richtig sagst, ist eine generelle Nichtzahlung auch nicht rechtmäßig. Durch den Vergleich der Instrumentenpreise lässt sich der Versicherung vor Augen führen, dass die Nichterstattung der einmal verwendeten wiederaufbereitbaren Instrumente unwirtschaftlich im Vergleich zur Erstattung der nicht wiederaufbereitbaren Instrumente ist. Das sollte m.E. als Argument ausreichen, um eine Erstattung der von Dir verwendeten Instrumente zu erreichen.

        Herzliche Grüße

        Haya

      • Die Materialkosten in weiten Teilen durch das Honorar abzugelten ist ein Kardinalfehler der deutschen Honorierungssysteme GOZ und BEMA. Das führt letztlich zur Qualitätsminderung. Und das gilt nicht nur für Endo-Instrumente sondern für jede Watterolle, jeden Holzkeil, jeden Speichelsauger, jedes Anästhetikum, jedes Desinfektionsmittel, jedes Nahtmaterial, jedes Paar Handschuhe und jedes Füllungsmaterial.

        In der Tat: „nicht zu zahlende Instrumente (und Materialien) sind immer unschlagbar günstig für die Versicherung. 
Mehr Geld kann die Versicherung nicht sparen, diesen Punkt betreffend.“ Besser kann man es gar nicht sagen.

        Deswegen sind die „Gebührenordnungen“ wohl auch so, wie sie sind. ;-)

        Grüße vom Lande, Thomas

  6. Habe letztens gehört, die PKV´n sollen mehr Anwälte, als Sachbearbeiter haben und Sachbearbeiter sollen bei den PKVen Streichungsprämien bekommen. Das zeigt doch schon, wo der Hase hinläuft.

  7. Guten Tag, das ist hier etwas Off-Topic, ich bin auch gerade etwas aufgeladen. Ich habe gerade im Stern vom 12.11. den Bericht… äh, Entschuldigung, die Meinungsmache „Goldgrube Mund“ überflogen (ja, noch nicht ausführlich gelesen, das lässt mein Adrenalin-Pegel gerade noch nicht zu) aber schon beim Überfliegen wieder die typischen Klischees, Stereotypen etc. gefunden. Der Artikel ist schon beim ersten Augenschein falsch, einseitig und/oder zumindest unvollständig und falsche Eindrücke erweckend recherchiert, frei nach dem Motto „Hauptsache Auflage – Ärzte-Bashing geht immer!!!“.
    Wo hab ich den Stern her? Aus unserem Wartezimmer via „Lesezirkel“ wo er wie bei vielen anderen Kollegen liegt. Noch weiterhin?????? Man weiß es nicht, vermutlich eher nicht!!! Ich werde mir den Artikel, sobald meine Gemütsverfassung es zulässt, nochmal gründlich einverleiben. Meine Idee wäre einen offenen Brief an den Stern zu schreiben mit der Unterschrift möglichst vieler Kollegen und dem Hinweis darauf, dass der Stern künftig wohl aus den meisten Wartezimmern verschwindet. Das wird sicher nicht viel verändern und es ist bei weitem nicht der erste, einzige und letzte Artikel dieser Art, aber mir steht diese Art von Journalismus bis hier hin, um es mal ganz milde und publikumstauglich zu formulieren. Wie ist die Meinung dazu in der hier versammelten Kollegenschaft?
    Klar: es gibt schwarze Schafe unter uns, WIE IN JEDEM ANDEREN BERUFSSTAND AUCH! Deswegen pauschalisieren, Generalverdacht sähen? Das System ist krank und jeder versucht irgendwie dadurch zu kommen, mal mit mehr, mal mit weniger lauteren Mitteln. Aber deswegen alle an den Pranger stellen? Wer spielt sich da eigentlich zum Richter auf ohne auch mal die wirtschaftliche Realität (Budgetierung, Streichen erbrachter Leistung, Mehrung der bürokratischen Anforderungen etc.) zu beleuchten? Die von der Kasse erstatteten Methoden sind doch teilweise (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) 30 Jahre alt und älter. Im Studium wurde mir beigebracht, dass sich die Medizin alle 5 Jahre überholt, daher auch Fortbildung(szwang). Das hieße, wir sollen Methoden anwenden, die über 6 Generationen medizinischen Wissens und Fortschritt zurückliegen, dürfen aber Patienten darüber nicht aufklären, weil wir ihnen sofort Angst machen? Dürfen modernere Methoden nicht anwenden, weil´s keiner zahlt? Oder sollen wir vollkommen altruistisch unsere Leistungen verschenken „weil wir es ja eh alle nicht nötig haben, fahren ja eh alle Porsche und Co.!“? Und wenn jemand Porsche fährt, so what? Was soll dieser Sozialneid? Nur deswegen ist er nicht automatisch Abzocker, Pfuscher, Wucherer. Diese undifferenzierte Darstellung, die sich via die Medien zunehmend in der Gesellschaft breit macht, k…t mich an und vergällt mir immer mal wieder die Freude an meinem Beruf. Zum Glück (für mich? für die Patienten?) nicht dauerhaft. Und ich mache meinen Job in erster, zweiter und dritter … Instanz aus Freude an selbigem und nicht aus Gewinnstreben. Dass man so nebenbei noch Verantwortung für Personal hat, dass man ein „Unternehmen“ führen muss (wirtschaftlich wäre doch schon ganz schön), dass man alle möglichen und unmöglichen betriebswirtschaftlichen Unwägbarkeiten mit einkalkulieren muss, nie steht so etwas in irgendeinem dieser Artikel. Verkauft sich wahrscheinlich auch schlecht, wenn man mal nicht das Klischee bedient! Ich wäre froh um Resonanz aus der Kollegenschaft, auch Gegenwind, vielleicht verrenne ich mich ja…

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