von Bodinald Wecker
… ich finde nur 2 Kanäle in dem 26. Das waren die ersten Worte eines sehr netten und kompetenten Kollegen.
Natürlich konnten wir schauen.
Es hat mich nicht gewundert, dass der Kollege nur 2 Kanäle gefunden hat, denn das Pulpacavum war grosszügig mit einem Pulpastein zugewachsen. Der distale und der distobuccale Kanal waren schon dargestellt, als der Patient bei mir auftauchte. Nach kurzer Zeit war der mesiobuccale Kanal gefunden und dann ging es auf die Suche des mb2.
Also mit dem Mounce-Discovery-Bur vom mb nach palatinal rübergezogen und geschaut, was sich so zeigt.
Das waren in der mb Wurzel schon mal 4 Eingänge. Das ist nichts besonderes, die reduzieren sich meistens doch auf 2 Kanäle. Also die Kanäle mit Rosenbohrern verfolgt.
Es bleiben 4. Die zwei mittleren werden sich jedoch im Laufe der Aufbereitung mit Sicherheit vereinigen.
Die initiale Aufbereitung erfolgte mit der Sequenz für schwierige Kanäle, die Michael Arnold aus Dresden vor einigen Jahren vorgeschlagen hat:
ProFile 15/04 aktiv – ProFile 20/04 passiv – Flexmaster 15/06 passiv.
Immer wieder wiederholen, bis der Apex erreicht ist.
Immer nass und unter Sicht (Mikroskop!) langsam mit Gefühl in den Kanal einführen, und beim Rausziehen kontrollieren, ob sich die Feile verform hat. Wenn ja, diese verwerfen.
Zum Schluss waren es dann noch 3 mesiale Kanäle. Der mb wurde aufbereitet bis 35/06, mb2 und mb3 bis 25/06.
WF erfolgte warm, vertikal.
Bei 5 Kanälen in einem oberen 6er wird immer fotografisch dokumentiert, die Bilder dem Patienten mit der Aufforderung mitgegeben, er solle sie beim Einreichen der Rechnung gleich mitschicken, da man darauf warten kann, dass der PKV-Sachbearbeiter mit 5 Kanälen überfordert ist, und nur (maximal) 4 Kanäle zur Erstattung freigibt. Den Sachverhalt im Nachhinein zu belegen ist unter Umständen schwierig, wenn, wie in diesem Fall, die WF-Kontrollaufnahme in Rechtwinkeltechnik ausgeführt wurde und mesial nur ein gefüllter Kanal erkennbar ist.
Sehr schön dokumentiert!
Mich würde interessieren, ob und inwieweit die Kanalsysteme mesiobukkal miteinander verbunden sind bzw. konfluieren. Wenn ja, wie gehst Du vor? Präparierst Du alle Kanalsysteme parallel oder einen nach dem anderen?
Schöne Fotodokumentation, aber: Ich finde es bedenklich, wenn der Zahnarzt etwas “beweisen” will, was die GOZ nicht von ihm verlangt. Man leistet damit einer Anspruchshaltung der Versicherer Vorschub, die auf andere Zahnärzte zurückfällt. Wenn ich 5 Kanäle in Rechnung stelle, sind es 5 Kanäle. Das hat der Versicherer nicht zu hinterfragen. Diese Art der Fotodokumentation ist fachlich ja eher überflüssig und löst damit in der Praxis m. E. unnötige Kosten aus. Echte Beweiskraft hat sie auch nicht. Vermutlich kann man mit etwas Übung realistische GP-Kleckse erzeugen, in vivo oder in vitro…
Hallo Herr Logies,
korrigieren Sie mich, wenn ich Sie falsch verstehe, aber:
Natürlich ist die med. Notwendigkeit keine Verhandlungssache, Ort, Zeit und Umfang werden vom approbierten Kollegen festgelegt. Wenn Kollegen hier Einzelfälle präsentieren, die die Bandbreite möglicher Kanalanatomie präsentieren (und wohl auch nicht mehr und nicht weniger), dann ist das nur über Bilder möglich. So funktionieren ja Vorträge bei Fortbildungsvernastaltungen auch, ohne dass man die Redlichkeit des Vortragenden anzweifelt.
Solch exzessive Dokumentation hat aus meiner Sicht zum Einen einen wissenschaftlichen Anspruch (zum Beispiel für Prublikationen wie hier geschehen)und dokumentiert zum Anderen dem Patienten gegenüber die Behandlung- nicht mehr und nicht weniger. Ihm (dem Patienten) obliegt, auch als Laie, die Prüfung (Übereinstimmung von erfolgter Behandlung und Rechnung) und nicht zwingend dem Kostenerstatter.
Viele Grüße,
KT
Hallo Herr KT, den Satz “Ihm (dem Patienten) obliegt, auch als Laie, die Prüfung (Übereinstimmung von erfolgter Behandlung und Rechnung)” kann ich so nicht stehen lassen. Das steht nirgends in der GOZ oder GOÄ und ist offensichtlich absurd. Soll der Patient demnächt Zst, bmf und CP überprüfen bzw. wollen Sie das alles fotografisch festhalten, um “beweisen” zu können, daß Sie die Leistungen erbracht haben? Soll der Tumorpatient, der sich unters Messer legt, gleichzeitig neben sich stehen, um die korrekte Durchführung des Eingriffs und dessen korrekte Abrechnung zu überwachen? Ihr Satz unterstellt, daß Gesundheitsleitungen Marktgüter wären und Marktmechanismen deshalb adäquat wären. Wg. der unaufhebbaren Informationasymmetrie (http://de.wikipedia.org/wiki/Asymmetrische_Information) im Arzt- Patientenverhältnis sind aber einfache Marktmechanismen im Gesundheitswesen untauglich. Deshalb haben wir die GOZ, also staatliche Lenkung. Die GOZ legt und Pflichten auf, gibt uns aber auch Rechte. Und letztere sollte man nicht ohne Not aufgeben, sonst hat man sie bald nicht mehr.
Hallo Herr Logies,
ich bezog mich eigentlich auf die tatsache, dass Sie Ihrem Patienten schon mitteilen, warum Sie da 3 Stunden gearbeitet haben. Diese, in die Behandlung eingeflossene, Auskunft kann ein Patient gut mit seiner Rechnung vergleichen.
Und natürlich bezog ich mich nur auf die Dinge, die man halt so mit seinen Patienten bespricht und nicht auf ein Zitat aus meiner eigenen GOZ…
Das funktioniert im Übrigen auch gut mit Tumorpatienten: vorher aufklären, dann operieren, eine rudimentäre Prüfung der Rechnung kann der Patient unabhängig vom Krankheitsbild selbst durchführen.
Ich lese meinen Beitrag nun nicht gerade so, als ob ich Marktgüter bewerbe, einige Beiträge vorher spreche ich mich ja sogar explizit gegen einen “Gesundheitsmarkt” und gegen medizinische Leistungen als Ware aus…
Mich dünkt, nicht ich habe Ihren Beitrag missverstanden, sondern Sie missverstehen mich?
Wenn Sie den Verzicht auf eine Fotodokumentation als ihr fundamentales Recht ansehen, möchte ich Ihnen nicht widersprechen, aber wie der Begriff schon sagt, ist es eine Dokumentation. Im RAW-Format sogar ein bisschen betrugssicher.
Mich erinnert diese Diskussion ein bisschen an einen alten Hut: Hülsmann vs. Osswald, deshalb möchte ich es dieser Stelle dabei bewenden lassen, denn dies Diskussion geht- wie damals auch- weit am Thema vorbei.
Viele Grüße,
KT
Wenn ich 3 Stunden an einem Zahn gearbeitet habe, brauche ich für den Patienten eine Kanalzahl schon gar nicht fotografisch dokumentieren. Der Patient muß dann nur die Stundenzahl mit meinem Stundensatz multiplizieren. Seit wann ist die Kanalzahl ein Maßstab für Schwierigkeit und notwendigen Zeitaufwand? Ich weiß nicht, ob RAW-Dateien fälschungssicher sind. Aber wie beweisen Sie, daß die RAW-Dateien, die Sie haben, zu dem Patienten gehören? Kamerazeit und -datum lassen sich schließlich frei einstellen.
Hallo Herr Logies,
sie kennen sicher das bon mot: “Wer noch kein Wurzelkanalinstrument abgebrochen hat, der kann noch nicht viele Wurzelkanalbehandlungen gemacht haben.“
Hier ist es ähnlich. Wenn sie Zähne mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Wurzelkanälen behandeln, dann werden sie über kurz oder lang mit PKV- Schreiben konfrontiert werden, in denen die angegebene Aufbereitung von Wurzelkanälen als Abrechnungsfehler zurückgewiesen wird. Das ist, ich stimme Ihnen zu, eine Frechheit, aber Fakt. BTW das Phänomen beschränkt sich nicht auf die PKV, sondern betrifft auch Rückfragen der KZV bei GKV- Patienten.
Meine Erfahrung ist in solchen Fällen, dass – ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – Fotos der Behandlung die Diskussion um die Kostenerstattung ad hoc beenden.
Sie können natürlich auch trefflich in Worten und in ausführlicher Schriftform korrespondieren. Ich kann diesbezüglich aber berichten, dass der damit verbundene Zeitaufwand deutlich höher ist.
Der Hinweis auf eine mögliche Photoshop – Retusche von Wurzelkanälen (ein kriminelles Betrugsdelikt) als Argument, eine Fotodokumentation grundsätzlich ab adsurdum zu führen, ist im Übrigen genau das – absurd. Mit dem selben Argument der Manipulierbarkeit könnte ich ja auch jedes WF- Röntgenbild in Frage stellen und damit die Notwendigkeit des Kontroll – Röntgens ausser Kraft setzen.
Herzliche Grüße
H.W. Herrmann
Hallo Herr Herrmann, ich sehe weiter das Problem, daß Sie ohne Gegenleistung eine Ihnen von der GOZ zugebilligte Rechts- und damit Machtposition aufgeben und damit Kollegen potentiell schaden, die diesen Aufwand der Fotodokumentation nicht treiben. Sie brauchen m. E. auch nicht lange korrespondieren. Ein kurzer Hinweis, daß kein Abrechnungsfehler ihrerseits vorliegt und die Anatomie halt so war, muß nach GOZ genügen. Wenn der Versicherer nicht zahlen will, soll der Pat. ihn verklagen. Sie werden solche Frechheiten nicht stoppen bzw. tragen zu ihrer Verbreitung bei, wenn Sie den Versicherer nicht auflaufen, d. h. vor Gericht scheitern lassen. Wenn letzteres ein paar Mal passiert ist, werden die Versicherer das Verhalten einstellen, und Sie gewinnen durch in Zukunft entfallenen Begründungsaufwand. Auch hier handelt es sich um ein Problem kollektiven Handelns: “Das Grundproblem besteht darin, dass im Rahmen von Olsons Modell ökonomisch rational handelnde Individuen kein Interesse haben, sich an der Erstellung eines Kollektivguts zu beteiligen, selbst wenn sie nach Erstellung wie alle anderen davon Nutzen hätten.” (http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektives_Handeln) Es gibt übrigens keine Verpflichtung zu einem Röntgenkontrollbild nach WF (den aktuellen Artikel von Oehler dazu schicke ich gleich über Endonews). Und ja, es gibt m. W. eine Verpflichtung, daß digitale Röntgenbilder manipulationssicher sind, was Sie mit normaler, digitaler Fotografie nicht gewährleisten können.
Hallo Herr Logies,
ad 1: Ein kurzer Hinweis, daß kein Abrechnungsfehler ihrerseits vorliegt und die Anatomie halt so war, muß nach GOZ genügen.
Das tun wir bereits mit einem kurzen Satz in der Rechnung bei entsprechender Anatomie z.B: der Hinweis 5 Kanäle MB1 MB2 ML P DB. Trotzdem gibt es in bestimmten Fällen die geschilderten Probleme mit den Versicherern. Und (nur) in solchen Fällen schicke ich, sofern vorhanden, ein Foto. Sie würden anders verfahren, kein Thema, ich denke, das sollte jeder so handhaben, wie es ihm am sinnvollsten erscheint.
ad 2: Wenn der Versicherer nicht zahlen will, soll der Pat. ihn verklagen.
Aber auch dann wird der Patient an sie herantreten und um Unterstützung bitten. Mit einem Foto können sie dies einfach und wirkungsvoll. Im Übrigen finde ich ihren Einsatz, diese grundsätzlichen Fragen vor Gericht durchzufechten, bemerkenswert. Vielen Dank hierfür. Ich bin gespannt, was sie berichten werden, wenn sie diesbezüglich erste Erfahrungen gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den damit verbundenen Zeit- und Arbeitsaufwand und sonstigen Ärger. Ich gebe offen zu, dass mir eine Mail mit einem Foto und nachfolgendem sofortigen Rechnungsabschluss nicht unsympathisch ist. Und offensichtlich habe nicht nur ich diese Erfahrungen gemacht, denn ich war ja nicht der Verfasser des Artikels, auf den sie sich beziehen.
ad 3: Und ja, es gibt m. W. eine Verpflichtung, daß digitale Röntgenbilder manipulationssicher sind, was Sie mit normaler, digitaler Fotografie nicht gewährleisten können.
Das ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass eine solche Manipulation Betrug wäre. Ich kann ihrer Argumentation nicht folgen. Nur, weil man Fotos fälschen kann, soll man ein echtes Foto nicht als Beweis vorlegen ?
Herzliche Grüße
H.W. Herrmann
Hallo Herr Herrmann, ich meine, daß diese Frage grundsätzliche Bedeutung hat. Insofern würde ich mich vor einem Gerichtsverfahren an den Freien Verband oder die ZÄK wenden, um zu klären, ob die unsere Rechte aus der GOZ mitverteidigen wollen oder nicht. Ich bin ungern Michael Kohlhaas. Zur Frage digitaler Dokumentation: Wenn die Gegenpartei den Einwand erhebt, die Bilder (oder auch die rein digitale Karteikartenführung) könnten nachträglich verändert worden sein, müssen Sie den Nachweis führen können, daß dem nicht so ist, denn z. B. die Empfehlungen für den Datenschutz in der Arztpraxis (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.6188) konkretisieren ein Niveau technischer Manipulationssicherheit, das Sie nicht unterschreiten sollten. Insofern gibt es hier für digitale Daten eine Beweislastumkehr. Nicht die Gegenpartei muß beweisen, daß Sie Daten gefälscht haben, sondern Sie müssen beweisen, daß Sie das nicht getan haben, wenn Sie sich auf digitale Daten berufen. Und da scheint mir die rechtliche Stellung von nicht gegen Manipulation geschützten Digitalfotos eher schwach, weshalb es eben Fotoapparate gibt, die bereits bei der Aufnahme Fotos digital signieren (http://www.pcwelt.de/news/Weltneuheit-Faelschungssichere-Digitalfotos-309466.html).
Nachtrag zur digitalen Signatur von Bildern: Nikons Foto-Validierungssystem geknackt (http://www.golem.de/1104/83115.html)
Der mb ist eigenständig, mb2 und mb3 konfluieren. Die einzelnen Kanäle werden gängig gemacht, danach einzeln aufbereitet.
LG
Bodinald
Sehr schöner Fall! Mich würde das Ausgangs-Rx interessieren. War darauf bereits vor der Trepanation schon abzusehen, dass ein Pulpastein existiert?
Vielen Dank & viele liebe Grüsse aus Berlin
PL
Haben die Kollegen hier Ideen oder Tips wie ich bei einer Revision an einem 46 die beiden mesialen Kanäle aufbereitet kriege (leicht gekrümmt), die mit Diaket bis ins mittlere Wurzeldrittel “gefüllt” sind, und sich danach – wie auf dem Rö vorher schon gesehen – nur als obliteriert darstellen? Handfeile durch anschleifen “aktivieren” und neuen Kanal schaffen? Wie verhindert man da eine “falsche” via falsa…?