von Christian Danzl
Nach unserem frisch überstandenem Wasserschaden fragt man sich, was es Schlimmeres gibt?
Die Antwort ist klar:
Feuer.
Nicht umsonst sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Die Menge, Löscheinheiten und Wartung sind ja jetzt durch QM kein Problem mehr. ;-)
Was tun, wenn es dann doch mal zu einem kleinen Feuer kommt?
Feuerlöscher!
Ich schätze, dass aus Kostengründen 80% der Feuerlöscher, die in den Praxen hängen, ABC-Pulver-Löscher sind.
Das heisst im Bandfall bei einem 6-Kg-Löscher: 10 sek. löschen und danach 5 Stunden putzen – wenn man davon ausgeht, dass das (hoffentlich Klein-)feuer gelöscht ist und die Feuerwehr nicht benötigt wird.
Da in einer Zahnarztpraxis ab und zu mit offener Flamme hantiert wird, Spiritusbrenner für das Wachsmesser, Bunsenbrenner im Praxislabor und im Advent der unvermeidliche Adventskranz, usw. ist ein unkontrolliertes Entflammen von leicht brennbaren Materialien nicht ausgeschlossen.
Hilfsmittel zum Feuerlöscher bei einem Entstehungsbrand:
– Löschdecken sind Kleinlöschgeräte aus unbrennbarem Gewebe, um entstehende Feuer durch Luftabschluss zu ersticken.
– Feuerlöschsprays sind Löschhilfen, sie sind keine Feuerlöscher nach Norm, da
- die Löschmittelmindestmenge nicht erreicht wird
- die vorgeschriebe Wurfweite nicht erreicht wird
- der Sprühwinkel zu gering ist
- die Haltbarkeit mit 3 Jahren weit von den 20 Jahren eines Feuerlöschers entfernt ist
- das EN3-Niveau unterschritten wird
- thermische Stabilität unzureichend ist
Trotzdem können sie durchaus Kleinbrände löschen und sie verursachen durch Löschschaum keine löschpulverbedingten Putzorgien.
Sie sind NICHT geeignet und auch NICHT dazu gedacht Feuerlöscher zu ersetzen.
Es kann aber eine Person mit dem griffbereiten Löschspray/Löschdecke einen entstehenden Brand schon eindämmen, evtl. löschen, während eine weitere Person einen Normlöscher zum “Einsatzort” bringt. So kann durchaus Schlimmeres verhindert werden.
Die Kosten sind mit ca. 15,- bis 25,- Euro überschaubar (“Strassenpreis”).
Grundsätzlich sind CO2-Feuerlöscher zu bevorzugen, insbesondere dort, wo sich elektrische Betriebsmittel oder Hardware befinden. Ein 5 kg CO2-Feuerlöscher kostet um die € 80, ein 6 kg Pulver-Feuerlöscher schlägt mit ca. € 35 zu Buche. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kollateralschäden – nicht nur Dreck – bei deren Einsatz lohnt der Geiz nicht.
Wichtiger sind zwei andere Punkte: Brände und andere Katastrophen haben die seltsame Eigenart, sich nicht zwangsläufig an die Öffnungszeiten der heimgesuchten Räumlichkeiten zu halten. Ergo sollte sich jeder Praxisbetreiber über die Installation von Brandmeldern Gedanken machen! Versicherungen, das wissen wir ja am besten aus der täglichen Praxis, sind in aller Regel ausgefuchste Institutionen, deren primäres Ziel in der Verweigerung von Erstattungen liegt. Hier ist es durchaus sinnvoll zum einen die Versicherungsverträge genau zu studieren und ggf. im Vorfeld die Praxis in Sachen Brandschutz “begehen” zu lassen.
Hi Marc. Übernimmt das die Feuerwehr od. wer?
Kannst Du noch was zum Thema Brandschutzmelder sagen?
Vg. C
ich weiß nicht wie dies in Bayern geregelt ist. In NRW ist hierfür die Bezirksregierung zuständig, die hierbei mit der Berufsfeuerwehr zusammenarbeitet. Wird beispielsweise im Rahmen einer Praxisneugründung eine Nutzungsänderung vorgenommen, so ist auch diese Prüfung fester Bestandteil der behördlichen Abnahme. Die Kosten trägt in diesem Fall der Vermieter, ein Exemplar der Abnahme sollte in Deine Akten gehen. Es macht Sinn diese Begehungen zu begleiten und sich die Unbedenklichkeit baulicher Maßnahmen, elektrischer Installationen und der Unterbringung von Servern! in’s Protokoll schreiben zu lassen. Nur die Anzahl der Feuerlöscher zu kontrollieren ist mau.
Brandschutzsysteme gibt es viele. Schau’ einmal hier nach, das ist eine ganz intelligente Grundidee. Im übrigen, in 9 Bundesländern sind Brandschutzmelder in PRIVATEN Wohnräumen bereits gesetzlich vorgeschrieben.
http://www.rwe-smarthome.de/web/cms/de/468400/smarthome/informieren/geraete/rauchmelder/