von Ronald Wecker
Das aktuelle Einzelbild der überweisenden Kollegin ließ mich bei diesem 37 im ersten Moment an ein c-förmiges Kanalsystem denken. Die zusätzliche Struktur in der Mitte der (scheinbaren) Pfahlwurzel ließ mich dann aber doch grübeln.
Im DVT zu erkennen ist, dass es sich hier um einen um 90 Grad rotierten “normalen” Molaren handelt.
Koronal 3 Kanalsysteme, das bukkale scheint sich nach apikal zu verjüngen und kurz zuvor noch einmal zu teilen. Die lingualen Kanalsysteme konfluieren ca. 0,5 mm vor dem gemeinsamen Foramen und haben eine deutliche Krümmung in der apikalen Hälfte.
Schön, diese Details vor Behandlungsbeginn zu kennen. So kann die Behandlung optimal vorbereitet und ohne besondere “AHA-Effekte” durchgeführt werden.
Die Macht der Erkenntnis 😄…Der Größenunterschied der sichtbaren Lyse 2D vs. 3D, hat die irgendwie demotiviert, oder bestehen da keine Bedenken den Therapieerfolg betreffend? Die Kollegen die hier mitlesen und selbst regelmässig DVTs in eigener Praxis machen, wird die komplette Röntgenbefundung selbst gemacht oder wird das “extern Verkauft”? Ich stelle mir nur den Zeitaufwand vor wenn ich lieber Endos machen will, und nicht Röntgenauswertungen, oder ist das gar nicht so schlimm?
Danke und Gruß,
Gregor S.
Ich glaube nicht, dass es Ronald demotivieren wird. Die Problematik gibt es seit 1,5 Jahren. Da erklärt sich schon einmal eine solche Ausdehnung. An wen sollt man die Befundung verkaufen? Und warum? Ist ein wenig wie mit allem. Das wird weniger schlimm mit mehr Routine. Die Begrifflichkeiten sind überschaubar und solange es ein 4×4 cm Volumen ist …
Herzliche Grüße
Jörg Schröder
die Beschwerdeproblematik
LGJ
Ich bin der Auffassung, dass Gregor hier einen sehr wichtigen Punkt anspricht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es nicht nur in Deutschland bis dato keine Qualifizierung im Sinne dessen gibt, was in vielen anderen Ländern als Oromaxillofacial Radiologist bekannt ist und die derzeitigen Standards im Rahmen der studentischen Ausbildung und der Strahlenschutzkurse hinsichtlich der Qualifizierung CTs sicher auswerten zu können unzureichend sind.
Fakt ist, dass uns Zahnärzten, und nicht nur uns, diese Befundungskompetenz fehlt. Ich schreibe dies völlig wertfrei und beziehe mich gerne mit ein. Das Erkennen der mittlerweile umfassend beschriebenen “incidential findings” in dreidimensionalen Datensätzen sollte uns zum Nachdenken anregen und durchaus auch die Option der Zweitbegutachtung in Erwägung ziehen lassen. Es gibt nur wenige Dienstleister, die dies anbieten aber ich persönlich hoffe, dass sich deren Zahl vergrößert und so genannte Befundungsirrtümer und -fehler reduziert werden können. In der Mammographie, also Früherkennung, gibt es kein Zwei-Augen-Prinzip! Ronald hat Recht, wenn er schreibt, das das kleine Volumen ein geringeres Risiko derartiger Fehler birgt, dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es präsent und nicht vernachlässigbar ist. Um nur eine Studie zu zitieren, Dogramaci at al. (2014) haben 183 kleinvolumige scans (4 x 4 und 6 x 6) ausgewertet, die aus Gründen der Darstellung impaktierter Eckzähne des Oberkiefers angefertigt wurden, eine Region, die für pathologische Befunde aus radiologischer Sicht nicht unbedingt prädestiniert ist. 340 Zufallsbefunde resultierten aus dieser Auswertung. Hierunter überwiegend zwar Entitäten mit geringer oder keiner Behandlungswürdigkeit aber auch eine Vielzahl dringend behandlungswürdiger Pathologien, wie keratozystische odontogene Tumoren, diverse andere Zysten, Frakturen, Wurzelresorptionen oder Odontome. Gott sei Dank gibt es bislang keine Studie, die untersucht hat, wie viele derartiger Befunde in der Initialen Auswertung übersehen wurden. Keine Frage, dieser Post wird die meisten Leser bis zur Besinnungslosigkeit langweilen, insofern bis hier gelesen. Fakt ist aber, dass genau diese Problematik, in Verbindung mit der Qualität der überwiegenden Mehrzahl der erstellten Befundberichte, die zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken, dazu führen kann, dass der Betrieb eines CT – ein DVT ist de facto ein CT – an die Voraussetzungen geknüpft werden könnte, die derzeit für CTs im klassischen Sinne gelten. Was das bedeuten würde dürfte jedem klar sein.
LGM