Die eine geht, die andere kommt…(II)

von Donald Becker

Zahn 12 vor Behandlungsbeginn

Zahn 12 vor Behandlungsbeginn im August 2013

4 Monate nun schon zog sich die Wurzelkanalbehandlung hin.

Die Hauszahnärztin tat alles, mit unbedingtem Willen zum Zahnerhalt, um der 23 jährigen Patientin, die im Mai 2013 bei ihr mit starken Zahnschmerzen aufgetacht war, den Zahn im Mund zu halten, aber es sah nicht sonderlich gut aus. Die Schmerzen waren wieder gekommen,  die apikale Aufhellung hatte sich in der Zeit nicht zurückgebildet.

Im Gegenteil, die Knochendestruktion war größer geworden.

Seit 4 Wochen bemerkte die Patientin zudem eine leichte Klopfempfindlichkeit des Zahnes 12 von inzisal und eine Druckempfindlichkeit im Bereich der rechten Nasenwurzel bei Palpation. Im Vestibulum zeigte sich zudem eine linsengroße zwar derbe, jedoch noch  weiche Schwellung.

Am 23.08.2013 wird in unserer Praxis auf Grund einer latent vorhandenen Schmerzsymptomatik unter den üblichen  Bedingungen und Durchführungen die Wurzelkanalbehandlung durchgeführt.  Der Zahn zeigt sich anschließend unauffällig.

Am 26.08.2013 ein Anruf der Patientin.
Die Beschwerdeproblematik hat zugenommen.

Die Wiedereröffnung zeigt – der Kanal ist sauber, riecht nicht, es kommt kein Sekret aus dem Kanal.

Am 21. 10.2013 kommt die Patientin zu ihrem ersten regulären Termin.
Es findet sich vestibulär in regio 12 eine 2 mm große weiche und druckdolente Auftreibung. Intrakanalär zeigt sich der Zahn unauffällig.

Am 24.10.2013 kommt es erneut zu einem ausserplanmäßigen Termin auf Grund einer vorhandenen Beschwerdeproblematik. Es wird zunächst nach Anästhesie inzidiert, jedoch entleert sich kein Eiter. Lediglich ein wässriges hellrosa Sekret Exudat ist auszumachen. Intrakanalär ist alles sauber.

Angesichts der refraktären Symptomatik wird mit der Patientin eine mögliche WSR in ihren Aspekten durchgesprochen, um den Zahn im Sinne eines kombiniert endodontisch chirurgischen Vorgehen erhalten zu können.

Am Tag danach ergibt eine telefonische Rücksprache mit der nicht vor Ort lebenden Patientin eine leichte Schwellung, aber keine Schmerzproblematik.

Weitere Sitzungen am 30.10.2013 und 12.11.2013 folgen.
Zwischenzeitliche Beschwerden oder Schmerzen nach den Behandlungen tauchen nicht mehr auf.
Sicherheitshalber wird eine längere Wartezeit von 16 Wochen wird vereinbart, um dann an Hand röntgenologischen Folgekontrolle einen Heilungstendenz beurteilen zu können.

Zahn 12 nach mehrwöchiger CaOH2- EInlage

Zahn 12 nach mehrwöchiger CaOH2- Einlage im Juni 2014

Am 16.06.2014 zeigt sich im Röntgenbild eine deutliche Heilungstendenz.
Die Wurzelkanalfüllung wird durchgeführt.

Knapp 6 Monate später, am 08.12.2014 zeigt sich bei der ersten WF-Recall -Kontrolle der ehemals vorhandene apikale Defekt als ausgeheilt bei weiterhin vorhandener Vitalität des Zahnes 11.

Zahn 12 WF- Kontrolle 6 Monate post WF

Zahn 12 WF- Kontrolle 6 Monate post WF im Dezember2014

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Zahn 11, Zustand nach Trauma im März 2010

Einen Tag später, am 09.12.2014 sucht ein 12 jähriges Mädchen mit ihrer Mutter unverhofft unsere Praxis auf.
Ihr Erstbesuch, am 02.03.2010,   liegt schon über 4 Jahre zurück.
Zahn 11, Zustand nach Trauma, reagierte zu dieser Zeit im Gegensatz zu seinem Pendant 21nicht auf die Sensibilitätsprüfung mittels Kältespray. Ein von uns im Hinblick auf die Anamnese gefordertes Röntgenbild wird zunächst abgelehnt, nach Rücksprache durch die Mutter mit dem Cousin,  Kieferorthopäde an einer bundesdeutschen Zahnklinik, darf die Röntgenaufnahme am 19.03.2010 nachgeholt werden. Es zeigt sich unauffällig.

Weitergehende Behandlungen werden zu diesem Zeitpunkt von der Mutter abgelehnt, der Cousin sagte, man könne erst einmal abwarten.
Ich weise die Mutter ausdrücklich und nachhaltig darauf hin, dass in einem solchen Falle engmaschige Kontrollen mit Folgeröntgenbildern zwingend notwendig seien.

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Zahn 11, Zustand nach Trauma im Dezember 2010

Ein Termin für den 23.06.2010 wird vereinbart, dieser jedoch nicht eingehalten.

Am 24.08.2010 erfolgt die nächste 20 minütige Kontrolle, Die VIPR ist negativ, das Röntgenbild ist unauffällig.

Die nächste 15 minütige Kontrolle ist am 15.12.2010. VIPR negativ, Röntgenbild ohne klaren Befund und  auch hier muß wieder der Großteil der Zeit dafür aufgewendet werden, die Mutter von der Behandlungsnotwendigkeit zu überzeugen.
Sie lehnt erneut ab, ich weise wieder eindringlich auf enge Kontrolltermine hin, der nächste wird für Mitte März vereinbart.

Und nicht eingehalten.
Am 27. Juni 2011 kommt es zur vorerst letzten Folgekontrolle, wieder mit negativer Kältespray -Sensibilitätsprüfung. Danach gibt es fast 3,5 Jahre keine Praxisbesuche mehr bis zu besagtem Tag Anfang Dezember 2014.

Seit ein paar Wochen verspürt das Kind eine leichte Berührempfindlichkeit des Zahnes 11, das ersten Mal in all den Jahren, seit einiger Zeit länger schon ein Druckgefühl im Bereich der rechten Nasenwurzel.

Wie sich die Fälle doch gleichen.

„Warum sie so lange nicht mehr zur Kontrolle gekommen seien?“, frage ich die Mutter.
„Es sei viel zu tun gewesen und ausserdem habe der Hauszahnarzt im Rahmen der Prophylaxe ja doch auf den Zahn draufgeschaut. Und auch der Cousin, wenn er zu Besuch gewesen sei.“

Wir machen ein Kontrollröntgenbild.

Fortsetzung folgt.

6 Gedanken zu „Die eine geht, die andere kommt…(II)

  1. Meinen Respekt für das Durchhaltevermögen! Unentschuldigtes Nichterscheinen ist m. E. in unserem Arbeitsalltag mitunter das Nervenaufreibendste, was auftreten kann. Die Patienten trotzdem weiterzupflegen, dazu gehört ein großes Herz!

  2. Der Schreibstil und der nahende 24.Dezember sorgen bei mir gerade für Gefühle a’la Charles Dickens Weihnachtsgeschichte: „Der Zahn der vergangenen Weihnacht“ vs. „Der Zahn der NICHT mehr zukünftigen Weihnacht“… und jemand wird an einem symbolischen Grabstein stehen und sich fragen, ob der Verlust eines Zahnes wirklich notwendig war.

    Alles Gute und viel Erfolg!

    Gregor

  3. Es ist leider keine Seltenheit, dass Patienten ihre Termine nicht/nicht regelmäßig wahrnehmen. Das hat manchmal durchaus nachvollziebare Gründe: Es gibt oft keine Beschwerden, die den Patienten in die Behandlung treiben würden. Die Therapie gestaltet sich meist aufwändiger als bei einem Nicht-Trauma-Zahn (weiter WK), also mehr Termine, die zudem länger sind. Dann ist es heutzutage nicht ungewöhnlich, dass beide Elternteile arbeiten. Oder ein Elternteil allein die ganze Last zu tragen hat, da alleinerziehend. Bei mehreren Kindern ist der häufigere Ausfall an der Arbeitsstelle damit schon fast zwangsläufig. Und das sind durchaus Kriterien für Arbeitgeber bzgl. Einstellung, Entlassung, etc. Und: Soll jetzt eine 12- oder 16-jährige bestraft werden durch Nichtbehandlung, weil ihre Mutter zu doof ist zu kapieren, was wichtig ist?
    Natürlich gibt es auch Kinder, die unkooperativ sind: Mit entsprechender Vorgeschichte gibt es auch bei diesen bereits Angst vor der Behandlung. Wenn also jeder Zahnarztbesuch vorher zu einer Dauerdiskussion mit einem selbstbewußten Teenager führt… Aber soll man nun einer 12-jährigen ihre Angst / Phobie vorwerfen, die sie vermutlich bei einem Zahnarztbesuch vorher erworben hat?
    Möge sich bitte jeder Kollege, der jetzt schimpft oder sich erstaunt zeigt über die Bereitschaft, trotzdem zu behandeln, fragen, wie er das bei seinem eigenen Personal sehen würde: die Behandlungstermine sind i.d.R. fix, zumindest anfänglich ist die Behandlung sehr zeitkritisch, es besteht kaum die Möglichkeit, Termine zu schieben. Außerdem ist der behandlende Arzt/Zahnarzt ja auch gezwungen, den Traumapatienten dazwischen zu schieben – da gibt es doch gar keine Wunschtermine. Da fällt jetzt also die beste Kraft aus genau dann, wenn bei dem überkritischen, aber höchst wichtigen Patienten XY eine ausgesprochen kritische Behandlung ansteht, außerdem ist vorweihnachtlich sowieso die Hölle los….
    Dieser Ausfall von Patienten ist übrigens einer der Gründe, warum ich bei entsprechenden Traumata (Avulsion, Intrusion) i.d.R. eine Behandlung vorziehe, die definitiv ist. Bedeutet: Endo extraoral, vor Replantation. Dann ist es egal, ob die Eltern (oder auch Kinder) zu unkooperativ sind oder handfeste Gründe für das Fernbleiben existieren. Der Patient muss also nicht darunter leiden, wenn seine Eltern vielleicht nur zu schlafmützig waren.
    So, und jetzt mach ich einen ärztlichen Kontrolltermin aus, der schon im September hätte sein sollen. Ich hatte das völlig vergessen…

    ps: Der Text ist super geschrieben, ich freue mich über die korrekte Terminologie „Sensibilitätsprüfung“. Auch wenn es eine offizielle Abrechnungsposition ist und wesentlich weniger zu schreiben, ich störe mich an der VIPR… Das i-Tüpfelchen wäre jetzt, das „Sekret“ durch „Exsudat“ zu ersetzen. Mir ist klar, dass fast jeder „Sekret“ sagt, dass das fast jeder Hochschullehrer so sagt und dass es damit in jedem Studenten und jetzigen Kollegen quasi drinsteckt. Aber es ist halt falsch, eine Glandula periapicalis ist mir ebensowenig bekannt wie die Gl. postoperativa ;-)

  4. Hm, mein Text klingt ungewollt kollegen-kritisch. Das sollte so nicht sein, die Kollegen haben sich ja alle für die Behandlung der Patientin ausgesprochen. Ich hatte nur kürzlich eine andere Erfahrung gemacht und mir hier wohl den Frust über das Verhalten des Kollegen von der Seele geschrieben. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass es Gründe geben kann, warum Termine nicht wahrgenommen werden. Als vierfacher Vater hat man eben auch die Erfahrung der „anderen“ Seite. Freut mich jedenfalls, dass hier durch die Bank das ärztliche Tun im Vordergrund steht – wie auch bei den allermeisten Kollegen.
    Frohe Weihnachten.

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