Hier war kein DVT notwendig

von Bodald Necker

Wir hier auf Wurzelspitze sind froh um die Erweiterung der Diagnosemöglichkeiten, die uns das DVT beschert. Schwierige Behandlungen können besser geplant werden, Behandlungen, deren Ausgang infaust ist, können besser erkannt werden.
Allerdings gibt es auch immer noch Diagnosen, die man mit dem normalen Zahnfilm stellen kann. Da könnte man schon fast auf die klinische Untersuchung verzichten.
Allerdings sieht man es auf dem Röntgenbild selten so schön wie hier:

2013-08-02-Men 2

 

„J-förmiger“ Knochenabbau => Längsfraktur.
Eindrucksvoll bewiesen nach der Extraktion.

 

2 Gedanken zu „Hier war kein DVT notwendig

  1. Bezüglich des Einsatzes von DVT und der Häufigkeit: in einem US-Forum für Cerecs schreiben die Kollegen dort, dass sie ein DVT standardmäßig bei jedem Neupatienten durchführen, und manchmal auch bei Recalls. Die schwärmen davon was man alles sieht, haben aber glaube ich auch das Problem mit verklagenden Patienten, die wenn man nur ein OPTG macht auf „Behandlungsfehler “ klagen, weil „es gibt doch schon bessere bildgebende diagnostische Mittel als ein einfaches Röntgenbild“…. Andererseits werden in den Staaten bei den indirekten Restaurationen auch 98% Vollkronenversorgungen eingesetzt, und nur 2% Teilkronen, ist also nicht der einzige komische Umstand bei den Amis :-) …

    • Lieber Gregor,
      grundsätzlich ist das DVT-screening auch in den USA durch keine Guideline / kein Statement abgesichert, ganz im Gegenteil, es wird von Seiten der AAMOR, wie auch der AAE abgelehnt (… must not be used routinely …). Der Indikationsbereich des Recalls wird gar nicht angeführt. Da sind Europa und Kanada doch schon ein bißchen weiter.
      Hinsichtlich der Forensik sind mir kaum Berichte von Patientenklagen bekannt, die auf „unterlassene Diagnostik“ im Feld der Eingangsuntersuchung abzielen. Wohl aber verhält es sich so, und das ist auch hierzulande absehbar, daß in bestimmten Anwendungsbereichen davon ausgegangen werden kann, daß wir auf ein ähnliches Dilemma zusteuern: „Pflicht zum DVT – keine Pflicht zur Ausbildung“. Bereits jetzt existieren Urteile, die die Anwendung der DVT bestätigen, bzw. fordern, weil in spezifischen klinischen Situationen davon ausgegangen werden kann, daß die zweidimensionale Röntgenbildgebung keine ausreichenden anatomischen Informationen liefert. Dies betrifft die Implantologie und MKG-Chirurgie in besonderem Maße. Ein letzter Satz zur Forensik: vor dem Hintergrund der Befundungspflicht des gesamten Volumens ist von einem nicht zu unterschätzenden Anstieg von Befunden und Zufallsbefunden auszugehen, sprich von einem signifikanten Zuwachs von Befundungsfehlern (übersehen, nicht richtig eingeschätzt). Dies ist forensich bedeutsam! Insbesondere vor dem Hintergrund der meist zu großen FOVs, schlechter Einstellungsparameter und mangelhafter Qualifikation der Befundenden – nicht nur in den USA.
      Herzliche Grüße
      Marc

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