von Olaf Löffler
Im Jahr der eGK hat sich unser Kartenlesegerät verschluckt.
Nach dem Einlesen einer gültigen Karte hat sich unser Kartenlesegerät selbst gesperrt. Nun schicken wir es an die Firma 1A Handelsgesellschaft.
Die Kosten tragen wir. Immerhin wird der Reparaturaustausch „nur“ mit € 150,00 berechnet.
Was passiert, wenn man sich der eGK verweigert?
Hier noch ein neuer Beitrag der Freien Ärzteschaft zur eGK.:
17.09.2014, Pressemitteilung: Gutachten: Macht die elektronische Gesundheitskarte Ärzte strafbar?
Ein neues Gutachten stellt fest: Bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz verletzt, denn die Identität der Versicherten wurde nicht geprüft. Jeder kann ein falsches Foto einsenden, auch die Unterschrift wird nicht überprüft. Und das hat Konsequenzen hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht: „Ärzte, die mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozial- oder Medizindaten übers Internet weiterleiten, könnten sich strafbar machen“, kommentierte heute Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg das Ergebnis dieses Gutachtens. „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen Krankenkassen, das Bundesgesundheitsministerium und alle ärztlichen Körperschaften, die das eGK-Projekt weiter durchziehen wollen.“
Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft, die im Strafgesetzbuch geregelt ist. In ihrem Gutachten „Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB“ schreiben Dr. André Zilch, Managing Partner der LSc LifeScience Consult GmbH sowie Sachverständiger bei CertEuropA, und Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth: „Um als Arzt nicht Gefahr zu laufen, selbst gegen die Regelungen des §203 StGB zu verstoßen, kann der Arzt nur durch die Nichtbeteiligung am VSD wegen der immanenten rechtlichen Mängel seine eigene Strafbarkeit – sei es als Täter oder Teilnehmer – sicher vermeiden.“ Im Klartext: Nicht mitmachen – nur das schützt vor Strafe.
Lüder, selbst Allgemeinärztin in Hamburg, betont: „Wir wissen nicht, ob Patient, Karte und Daten wirklich zusammengehören, und würden eventuell Unbefugten einen Zugriff auf die Daten anderer erlauben.“ Die elektronische Gesundheitskarte biete also keine sichere digitale Identität, diese sei aber zwingend notwendig.
Aufgrund des fehlenden Identitätsnachweises sei die gesamte Telematik-Infrastruktur als „datenschutzrechtlich unsicher zum Zugriff auf Sozialdaten“ einzustufen, urteilen die Experten in ihrem Gutachten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Ärzte in der Pflicht, die Identität der Patienten zu überprüfen. Lüder betont: „Ärzte können und dürfen das aber nicht. Zudem sind wir keine Hilfssheriffs der Kassen.“ Das Gutachten untermauert diese Position: „Ärzte haben rechtlich keinerlei Grundlage, sich von Versicherten Ausweispapiere zeigen zu lassen.“ Auch der Bundesgerichtshof stellte bereits in einem Urteil klar, dass Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind (Beschluss vom 29. März 2012 – GSSt 2/11).
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Pressekontakt: Daniela Schmidt, Tel.: 0176 49963803, E-Mail: presse@freie-aerzteschaft.de
V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen,
Tel.: 0201 4690939, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, http://www.freie-aerzteschaft.de
Hallo Olaf,
ein interessanter Beitrag, vielen Dank!
Allerdings halte ich die juristische These für ziemlich gewagt. ;-) Die Verwirklichung des Tatbestands des § 203 StGB setzt vorsätzliches Handeln voraus. Vorsatz ist das „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“ (s. BGHSt 19, 295, 298). Da habe ich doch arge Zweifel, ob der (Zahn-)Arzt wirklich wissentlich und willentlich Geheimnisse unbefugt offenbart, indem er die eGK, wie gesetztlich vorgeschrieben, zum Einsatz bringt. Da wäre ich vorsichtig, damit eine Verweigerung zu begründen… Näheres per E-Mail. ;-)
Dass man dennoch vorsichtig und kritisch an das Thema herangeht, finde ich gut. Immerhin geht es um kritische Patientendaten (zumindest zukünftig) und da ist natürlich ein genauer Blick und ein sorgfältiger Umgang absolut notwendig.
Herzliche Grüße
Haya
Ursprünglich habe ich die eGK für eine gute Idee gehalten, als noch in der Diskussion war, dass anamnestische Daten auf ihr gespeichert sein sollten. Waren die Patienten im städtischen Bereich noch über ihre Gesundheit sehr aufgeklärt und wußten, welche Tabletten sie gegen welche Erkrankung nahmen, erlebe ich in einer etwas ländlicheren Gegend immer wieder, dass Patienten keine Tabletten angeben und man erst nach Holmes-artiger Anamnese erfährt, dass ASS für die Beine eingenommen wird. Auch die unerwünschten Arzneimittelwirkungen hätte man durch eine Medikamentenliste auf der Karte deutlich reduzieren können.
Auf jeden Fall ist es durch die Karte schwieriger, sich mal eben die Karte vom Versicherten Bekannten auszuleihen. Das Foto tauschen ist nämlich schwierig, wobei ich – aus reinem Menschenverstand – nichts widersprüchliches daran finde, da wir eh eine Ausweispflicht haben, sich zur alten Karte den Personalausweis zeigen zu lassen.
Der Patient ist ja berechtigt gegen Vorlage einer gültigen Karte zu den Leistungen der gesetzlichen KV behandelt zu werden. Ob dort ein Betrug dahintersteckt, liegt nicht in unserem Aufgabenbereich.
Im Endeffekt erinnert es mich etwas an die Krankenkassengebühr, die die Kassen bekommen haben, den Arbeitsaufwand – und vor allem den Erklärungsaufwand – aber an die Ärzte weitergereicht haben.
Viele Grüße
Gregor
Sehr geehrte(r) Haya,
wie verhält es sich dies nun,da durch diesen (und viele andere gleichlautende Artikel im Netz) bekannt geworden ist, dass es hier ein Sicherheitsleck gibt. Der (Zahn)-Arzt weiß nun von diesem Problem.
Wie sieht es dann mit dem Vorsatz, Wissen und Wollen, aus?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich daraus leicht einen Vorsatz konstruieren ließe .
Gruß
Stefan Klinge
Die eGK ist, wie so vieles in unserem Gesundheitswesen, einfach nicht das, was sie zu sein vorgibt.
Momentan kann sie nichts anderes, als die gute alte Versichertenkarte auch konnte. Gut, sie trägt (meistens) ein Photo, dessen „Identität“ aber nicht geprüft wurde. Und auf vielen Karten sind die Photos so schlecht, dass sie auch zu jemandem anders problemlos passen würden. Dafür hat sie bereits die erste Milliarde Euros an Kosten verschlungen…..
Warum wird also so ein Bohei gemacht?
Weil die eGK der Schlüssel zur schönen neuen deutschen „e-health“-Welt werden soll: gläserne Patienten und gläserne Ärzte unter den aufmerksamen Augen des Staates, moderner, leistungsfähiger „Gesundheitskonzerne“ … und interessierter anderer „Datenverwerter“….. natürlich alles nur um die „Qualität der Versorgung“ zu verbessern.
Und deshalb ist das nächste Gesetz aus dem Hause Gröhe schon in der Pipeline: das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz auch „e-Health-Gesetz“ (oder von manchen bösen Spöttern wohl auch „Lex Bertelsmanni“) genannt.
Denn noch gibt es verschiedene gallische Dörfer, die Widerstand leisten. Auf YouTube (https://www.youtube.com/watch?v=RIIZrnxrx1E) und anderswo.
Die eGK ist ein „Trojanisches Pferd“. Sie zerstört die Mauern des Arztgeheimnisses und öffnet „anderen Anbietern“ Tore zu den intimsten Daten seiner Gesundheit. Wer dazu mehr wissen will, über die Gefahren und Begehrlichkeiten der e-health-Welt, kann sich informieren. Zum Beispiel hier: http://www.grundrechtekomitee.de/node/675 .
Leider tut das kaum jemand. Wenige Patienten und ein paar mehr Ärzte. Nicht mal alle die, die sich sonst so über die Datensammelwut von Facebook und Google oder die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation echauffieren.
Danke, Olaf, dass Du das Thema hier wieder mal aufgegriffen hast.
Grüße vom Lande,
Thomas Weber