von Bodald Necker
Der Patient wurde von einem neuen Überweiser geschickt. Zwei untere Prämolaren sollten endodontisch versorgt werden, 34 und 44. Die Aufhellung persistieren schon seit gut einem Jahr, der Patient wurde des öfteren auf den Behandlungsbedarf hingewiesen, ignorierte es wegen fehlender Schmerzen. Jetzt sollte ein Zahnersatz angefertigt werden und der Behandler verweigerte dies natürlich bei dem aktuellen Befund. Der Patient stimmte der Wurzelkanalbehandlung zu.
Es war nicht klar, welche Kanalkonfiguration vorlag (bei beiden Zähnen).
Waren es zwei Kanäle mit tiefer Teilung (Vertucci Typ V), oder war es einer, der sich teilte und sich wieder vereinigte (Vertucci Typ III) und sich evtl. nochmals teilt (Vertucci Typ VII)?
Dem HZA war das ganze zu kompliziert, er wusste nicht, was ihn erwartet und überwies den Fall in unsere Praxis.
Der Patient wurde umfassend aufgeklärt. Bei der Erstuntersuchung fiel beim 34 mb eine singuläre Sodierungstiefe von 8 mm – bei sonst max 3mm – auf.
Der Verdacht auf Längsfraktur erhärtete sich nach der Extraktion beim HZA.
So verblieb Zahn 44 zur Wurzelbehandlung.
Welche Kanalkonfiguration letztlich vorlag, konnte ohne DVT oder extrem exzentrischen Röntgenbildern nicht geklärt werden, es hat aber auch keine Auswirkungen auf Therapie und Prognose. Der/die Kanäle konnten aufbereitet, desinfiziert (ob gut genug wird sich zeigen) und gefüllt werden.