von Sebastian Riedel
Vor einigen Wochen wurde hier schon unter dem Stichwort Rumpelkammer Prof.Dr. Louis I. Grossman zitiert.
Beim folgenden Fall kam mir seine Redewendung wieder in den Sinn.
Die Patientin suchte uns auf, nachdem alio loco, auch unter Zuhilfenahme eines Operationsmikroskopes, versucht wurde, den Zahn 37 zu behandeln. Die Kollegin entschied sich während der Revision, die Behandlung nicht fortzusetzen und in unsere Hände zu empfehlen.
Vorweg : alles, was ausgegraben werden konnte, muss lange zurückliegenden Behandlungen zugeordnet werden. Sagt die Patientin.
Das mitgebrachte Röntgenbild, eine Mikroskop-Standbildaufnahme und unsere diagnostische Aufnahme mit GuttaPercha im vorhandenen Fistelmaul zeigten eine ausgedehnte interradikuläre knöcherne Lyse als auch metallische Fremdkörper im Bereich eines Kanaleingangs. Der Zahn wies klinisch keine Lockerung auf und verfügte über genügend koronale Restsubstanz, die Erhaltungswürdigkeit war gegeben.
Eine Perforation des Pulpakammerbodens konnte nicht festgestellt werden , jedoch förderte ich außer den röntgenologisch sichtbaren noch einige separierte Fragmente zu Tage. Allein aus dem distobukkalen Kanal konnten 3 Fragmente entfernt werden, die nacheinander an einer Stufe vom Rest des Wurzelkanalinstruments separiert worden waren. Zusätzlich sieht man neben den 7 metallischen Trophäen auch einen winzigen Dentikel.
Im Laufe der Erschließung der Kanalsysteme formte sich koronal eine deutliche C-Struktur, die in der Tiefe in vier getrennte Kanalsysteme und Foramen verzweigte.
Fast hätte es die nicht entfernte Luftblase noch geschafft, mich vom Vorzeigen abzuhalten, die Freude über den Fall ist aber größer als der Ärger über meine offensichtliche Inkonsequenz in diesem Punkt. Trotzdem ein wenig schade.