Entbürokratisierung

Als ich das erste Mal von dem Entbürokratisierungsgesetz im Gesundheitswesen hörte, dachte ich das ist wieder einer aus der Reihe FakeNews.

Aber das gibt es doch. Es ist (k)ein Schildbürgerstreich.
Man meint das ernst. Es sind sicherlich viele Leute daran beteiligt, neue Regelungen zur Entregelung zu entwickeln. Sicherlich werden noch Durchführungsbestimmungen und Prozessabläufe entwickelt, Charts erstellt und Verantwortliche ausgebildet.

Was kommt dann raus – NICHTS, außer Schlagzeilen, wie toll das Ganze ist.
Eine unsinnige Verordnung ersatzlos zu streichen kommt gar nicht in die Tüte.

Beispiele:
– Nachweispflicht von Fortbildungen gegenüber der KZV, die meisten Fortbildungen bringen keine Therapieoption im Rahmen der GKV.
– Oder den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
– Röntgenverordnung – Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu in Verkehr gebrachte (zahnärztliche) Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.
– usw…

Der Stein der Weisen ist jetzt die Digitalisierung…
Aber lesen Sie selber hier ein Kommentar im ÄN.

Irgendwann werden alle Ärzte nur noch Onlineformulare ausfüllen oder weggelaufen oder ihre Praxen einfach zugeschlossen haben.

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