Hier also meine Antwort auf die gestern veröffentlichte Rezension :
„ Hallo Herr O, ich verstehe Ihre öffentliche Verärgerung nicht und bedauere, dass Sie diesen Weg eingeschlagen haben.
Wie von uns gesetzlich gefordert haben wir Ihnen einen entsprechenden Heil-/Kostenplan mit den zu erwartenden Kosten _im Vorfeld_ zukommen lassen. Auch habe ich diese Punkte zusätzlich _vorab eingehend_ mündlich besprochen und erläutert.
Mit der Unterschrift auf der schriftlichen Vereinbarung sind diese Punkte auch nachweislich bestätigt worden.
Wir waren in der Summe bisher 2 1/4 Stunden mit der Behandlung dieser Situation beschäftigt, die andere Kollegen als für sich zu schwierig und anspruchsvoll angesehen haben. Das wir in so einem Fall auch über den 3,5xSatz abrechnen liegt an dem oben genannten Zeitaufwand (und natürlich dem Schwierigkeitsgrad), den wir uns hierfür nehmen.
Ich wiederhole: 2 1/4 Stunden nur und _exklusiv_ für diese bisherige Therapie.
Ist Ihnen dies in dieser Form beim Zahnarzt schon mal widerfahren?
Der Aufwand, den wir für eine solche Behandlung zeitlich ansetzen, wird von “normalen” Sätzen in Abhängigkeit des abgeschlossenen Versicherungsvertrags des Patienten ggf. nicht übernommen.
Es gibt für mich also genau zwei Möglichkeiten:
1.) Ich verkürze die Behandlungsdauer (was ich nicht möchte, da ggf. das Ergebnis und die Prognose des Zahnes darunter leiden) oder
2.)ich erhöhe den Steigerungssatz, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, um den fachlichen und zeitlichen Aufwand gerecht zu werden.
Im Sinne des Behandlungsergebnisses habe ich mich für Variante zwei entschieden und dies im Vorfeld mündlich und schriftlich eingehend kommuniziert.
Ich war bisher der Meinung, dass dies in Ihrem Sinn war.
Offensichtlich nicht.
Was hätte ich in Ihren Augen anders machen sollen?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Christoph Kaaden
P.S.: Vielleicht erwähnen Sie in Ihrer Rezension auch noch für den interessierten Leser, von welchem Betrag wir in der Rechnung reden und wie hoch der ggf. selbst zu tragende Betrag war, so Sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hatten, der nur bis 3,5x erstattet..“
Höre ich Verbesserungsvorschläge?
Sehr schön geschrieben! Lgj
Sachlich keine Einwände, wer es verstehen will, kann es verstehen. Möge es auf fruchtbaren Boden fallen…
LG B
Ich finde es fast zu nett, aber ansonsten sehr schön geschrieben.
Lieber Christoph, es ist paradox aber du solltest rein juristisch betrachtet öffentlich keine Stellung dazu nehmen. Aus Gründen des Datenschutzes machst du dich ggf. strafbar. Lg Antonio