Wann überweisen Sie?

von Christian Danzl

Liebe Leser,

Sie wissen es selber. Wurzelkanalbehandlung ist eine Kassenleistung.
Das wird immer wieder von der GKK betont.
Jeder Zahnarzt hat es im Studium gelernt, also kann es auch jeder.

Trotzdem gibt es Fälle, da überweist der „Allgemeinzahnarzt“ seine Patienten zu einem Spezialisten für Endodontie, oder an eine Praxis, die sich „mehr mit Endodontie auseinandersetzt“, da er die Endo nicht in der gewünschten Weise erbringen kann. In der spezialisierten Praxis ist die Endo keine Kassenleistung mehr, da sie für den Allgemeinzahnarzt nicht mehr nach Kassenrichtlinien zu erbringen ist.
Also, wenn der Fall komplizierter ist, kann man den Zahn vor der Zange retten, es kostet nur Geld und Zeit.

Wann überweisen Sie eine Endo in eine spezialisierte Praxis?

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3 Gedanken zu „Wann überweisen Sie?

  1. Interessante Frage, Christian! Ich bin gespannt darauf, was die Umfrage ergibt. Was ist eigentlich, wenn die Instrumentenfraktur selbst verursacht wurde? ;-)

    Außerdem ist er mal wieder da – der prophetische Pfeiler- finde ich so schön poetisch. :-) Eigentlich hätte ich auch gerne mal so einen – hört sich irgendwie gesegnet und mit Spezialkräften ausgestattet an. Wenn ihn dann auch noch ein „Zahnflüsterer“ einsetzen würde, wäre die Magie komplett… ;-)

    • Leider ist die Magie nicht so groß :-(
      Der prophetische Pfeiler kann leider nicht mal sagen, ob er eine prothetische Versorgung aushält ;-).
      Ab und zu ist die Autokorrektur ein wenig gemein.
      Zum Thema Instrumentenfraktur: Egal, wer die Fraktur verursacht hat, wenn das Fragment raus soll, ist es besser, wenn es einer macht, der es aller Wahrscheinlichkeit nach schafft.

      LG
      Christian

  2. Von mir wird in folgenden Fällen zum Endodontie-Spezialisten überwiesen:
    Allgemein: Wenn die Summe der Faktoren, die gegen einen Erfolg der „WB“ in meiner Praxis sprechen, für mich erkennbar größer ist, als 10%, ich also nicht (mehr) mit mindestens 90% davon ausgehen kann. Im Einzelnen: Stark gekrümmte, geknickte oder s-förmige Wurzeln, schlechte Zugänglichkeit, Kofferdam nicht anzulegen, Persistenz von Symptomen, trotz m.E. regelrechter Aufbereitung (etwa von 4 WKs bei Molaren) bis apikal. Bei besonderen Erschwernissen durch die Patientensituation – etwa starker Würgereiz, geringe Mundöffnung …Außerdem bei vom Patienten gewünschter Erhaltung von Zähnen, denen ich keine oder nur geringfügige Erhaltungswürdigkeit und oder Erhaltungsfähigkeit zuschreibe. Und auch bei Komplikationen wie Instrumentenfrakturen, Perforationen o.ä. Insgesamt also in relativ vielen Fällen. Trotzdem bleiben immer noch eine Reihe auch nicht immer ganz so einfache Fälle übrig.

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