von Ronald Wecker
Das ist das Behandlungsniveau das man als Patient in einer deutschen Universitäts(zahn)-Klinik erwarten sollte. Finde jedenfalls ich.
Und wenn die behandelnden (Zahn)-Ärzte ein Krankheitsbild nicht oder nicht sicher diagnostizieren können, sollten sie, zum Wohle des Patienten, zumindest an mit dem nötigen Wissen ausgestattete Behandler überweisen oder solche hinzuziehen. Zumal die im konkreten Fall beteiligte Hochschule im Bereich der Endodontie eine Kooperation mit einem versiertern Endodontologen unterhält. Dass diese Kooperation den dortigen Kollegen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie offensichtlich unbekannt gewesen sein muss, zeigt nachfolgender Behandlungsfall.
Der 9-jährige Patient stellte sich mit einer deutlichen Schwellung im Bereich des Zahnes 22 in besagter Klinik vor. Nach Anfertigung eines OPG wurde die apikale Aufhellung an 22 diagnostiziert. Die Frage nach einem vorangegangenem Zahntrauma wurde von Patient und Eltern verneint.
Die Sensibilitätsprüfung an Zahn 22 zeigte keine Reaktion auf Kältereiz. Nachfolgend wurde in Lokalanästhesie die Regio 22 chirurgisch „dargestellt“. Es kam nach Ablösung der Gingiva zu einer deutlichen Pusentleerung. In den folgenden Tagen wurde parallel zur systematischen Antibiose mehrfach ein Streifen eingelegt/ gewechselt.
10 Tage nach Inzision stellte sich der junge Patient erstmals in unserer Praxis vor. Die Beschwerden waren fast vollständig abgeklungen. Deutlich sind im klinischen Bild die Inzisionen sowie der Verlust der angewachsenen Gingiva an 22 zu erkennen.
Das angefertigte digitale Einzelbild lässt eine Invagination nach Oehlers Typ II erkennen. Bei genauer Betrachtung des alio loco angefertigten OPG sind im Bereich der Zähne 12-22 bereits auf eine Invagination hinweisende Schmelzstrukturen zu erkennen.
Die bei uns durchgeführte Therapie bestand, nach Anlegen der palatinalen Zugangskavität, in der Entfernung der im Originalpulpakavum gelegenen Invagination sowie der chemo-mechanischen Desinfektion des Wurzelkanalsystems. Mittels Ultraschall und Munce-Rosenbohren konnten nach initialem Scouten unter dem Dentalmikroskop die Schmelz und Dentinanteile der Invagination zerkleinert und nach koronal entfernt werden.
Die ultraschallunterstützte Irrigation förderte noch große Mengen putriden Sekrets aus dem weiten Wurzelkanalsystem zu Tage. Als medikamentöse Einlage wurde nach Aufklärung der Eltern im Erstgespräch eine Mix aus Ciprofloxacin und Metronidazol eingesetzt, da zumindest der Versuch einer Revitalisierung der für das weitere Wurzelwachstum verantwortlichen Stammzellen unternommen werden sollte. Der Abschluss der Behandlung wird in etwa 2 Wochen erfolgen.
Bleibt der etwas betrübliche Eindruck, dass man auch als Patient einer deutschen Universitätszahnklinik nicht sicher sein kann, mit etwas vom Normalen abweichenden Erkrankungsbildern eine zeitgemässe Behandlung zu erfahren.








Wie das so ist mit dem Wein und dem Wasser, Herr Wecker…. smile….
So kann es In Göttingen im Notdienst beispielsweise (belegbar) passieren, dass selbst auf Verlangen kein Kofferdam gelegt wird, oder anscheinend – wenn das richtig ist, was ich aus zuverlässiger Quelle höre – in Münster gar, dass der Professor den periapikalen Bereich nach Eröffnung des Foramen höchstpersönlich mit Hypochlorid spült.
Dass es in Münster dabei regelmäßig zu unangenehmen Zwischenfällen kommt, versteht sich von selbst. Es scheint vielmehr nur eine Frage der Zeit, dass es richtig knallt.
Herzliche Grüße
Rüdiger Osswald
Was meinen Sie mit „richtig knallt“?
MfG Christoph Kaaden
Was wird wohl irgendwann passieren, Herr Kaaden, wenn Hypochlorid auf lebendes Gewebe trifft, das es genau so auflöst wie totes, oder wenn der Patient allergisch reagiert, was bei der Verwendung von Haushaltsmitteln zunehmend der Fall ist? Irgendwann knallt es nachgerade zwangsläufig, wenn man das systematisch macht (oder gleich beim ersten oder zweiten Mal Pech hat), und der betreffende Patient landet mit großflächigen Nekrosen und/oder einem anaphylaktischem Schock auf der Intensivstation. Bilder von solchen Zuständen kennen sie ja sicher. Was wird dann der Richter wohl sagen? Behaupten, das foramen apicale sei geschlossen gewesen, kann man ja schlecht, wenn man es, um dieses Experiment durchführen zu können, selbst eröffnet hat.
Herzliche Grüße
Rüdiger Osswald
Hallo Herr Osswald,
meinen Sie Natriumhypochlorit (NaOCl) als Spüllösung? Da dies nach der herrschenden Lehrmeinung die erste Wahl ist bei der Spülung des Wurzelkanals nach Aufbereitung wäre seitens des Richters wenig zu befürchten, glauben Sie mir. ;-) Außer es kämen Anhaltspunkte hinzu, die den Zahnarzt in dieser Situation hätten eine Kontraindidikation vermuten lassen, das ist aber vorliegend nicht der Fall. Überempfindlichkeitsreaktionen können immer auftreten und sind sicherlich nicht dem Behandler anzulasten. Andernfalls würde wohl keiner mehr diesen Beruf ausüben wollen. ;-) Hier findet man eine Zusammenfassung der verschiedenen Spüllösungen mit weitergehenden Literaturhinweisen: http://www.zahnheilkunde.de/beitragpdf/pdf_2516.pdf
Das ist Ihnen, Herr Osswald und den anderen Zahnmedizinern, sicherlich zu Genüge bekannt, aber vielleicht liest hier ja auch der eine oder andere Nicht-
Zahnarzt mit.
Beste Grüße
Hannah Färber
„…………….wäre seitens des Richters wenig zu befürchten, glauben Sie mir. ;-) Außer es kämen Anhaltspunkte hinzu, die den Zahnarzt in dieser Situation hätten eine Kontraindidikation vermuten lassen, das ist aber vorliegend nicht der Fall. “
Kommt auf die Konzentration an, Frau Färber. Es gibt nämlich sehr wohl eine Kontraindikation für die Anwendung von Hypochlorid in der Zahnheilkunde durch das Bundesamt für Arzneimittel, nämlich in konzentrierter Form (mindestens ab 4%ig, andere Konzentrationen sind als Arzneimittel nicht auf dem Markt, so viel ich weiß, weshalb da eine Grauzohne besteht) und bei offenem foramen apicale (das ist das Loch an der Wurzelspitze, durch das bei einem vitalen Zahn der Nerv und die Gefäße verlaufen). Das ist gleichbedeutend mit einem Verbot, zumindest konzentriertes Natirumhypochlorid außerhalb des Wurzelkanals anzuwenden.
Es gibt da bei einem Zwischenfall bei welcher Konzentration auch immer also sehr wohl ausreichend Grund, sich vor einem Richter und dem gegnerischen Anwalt zu fürchten. Dies um so mehr als das Loch ja bei der Anwendung auf jeden Fall offen war, wenn man es vorher selbst geöffnet hat.
Herzliche Grüße
Dr. Dr. R. Osswald
Hallo Herr Osswald,
wenn die Konzentration nachweislich zu hoch war, dann ist nicht de lege artis behandelt worden, nicht wahr? Wenn ein schädigendes Ereignis nachweislich auf einer fehlerhaften Dosierung eines angewandten Medikaments beruht, dann ist dies natürlich strafrechtlich und berufsrechtlich relevant. Wenn Ihnen diesbezüglich Fakten bekannt sind, sollten Sie überlegen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um dagegen vorzugehen. Das wäre zumindest mein Votum. Was das foramen apicale betrifft, so kann jede/r, der des „´Googlens“ mächtig ist, sehr leicht herausfinden, was das ist. ;-)
Beste Grüße
Hannah Färber
Danke für die Aufbereitung des Falles und die anschaulichen Bilder. Für mich als Patientin bestätigt das mal wieder die Erkenntnis, dass man weder Diagnose noch Therapie zu 100% dem Behandler überlassen darf, egal ob in einer Klinik oder beim Niedergelassenen. Vertrauen ist schön und gut, aber selbst mitdenken, sich informieren und nachfragen, wenn man etwas nicht versteht, ersetzt das nicht. Nach vielen Jahren der schlechten Erfahrungen und insgesamt 12 Zahnärzten habe ich inzwischen einen ZA gefunden, mit dem ich sehr gut zusammenarbeiten kann. Parallel betreibe ich aber immer meine private Weiterbildung in der Zahnmedizin, z.B. auch hier, um gemeinsam mit meinem Zahnarzt in mündiger Art und Weise über Therapien entscheiden zu können. Das ist mein einziger Rat, den ich aufgrund meiner leidensreichen jahrelangen Erfahrung immer wieder allen Nicht-Zahnärzten geben kann. Natürlich kommt er meistens nicht gut an und wird selten befolgt… ;-)
Liebe Kommentatoren und Blogadministratoren,
ich denke, dass Ihre sehr gute Webseite doch sehr leidet, wenn im Blog oder in den Kommentaren Dinge stehen wie oben geschehen: „In Münster sei dies“ oder „in Göttingen dies“ etc. Das entspricht in keiner Weise der in diesem Blog gelebten klaren Zurückhaltung der EIGENWERBUNG bzw. entsprechend SCHLECHTREDEN bzgl. Dritten.
Ich würde mich freuen, wenn Kommentare dbzgl. zurückgewiesen würden. So bliebe der Blog seinem Anspruch gerecht!
mfg E Kramer
Ich für meinen Teil finde, dass jeder für sich selbst entscheiden kann, wie wichtig er/sie die Mutmassungen und Hören-Sagen-Berichterstattungen des Kollegen Osswald nimmt.
Die Eigenwerbung kann ich in den Äusserungen von Herrn Osswald wahrlich nicht erkennen. Aber vielleicht habe ich etwas übersehen. Herr Osswald stellt ja gerne einmal einen Kommentar ein, unterlässt es aber (bewusst oder unbewusst, möge jeder selbst entscheiden) auf substantielle Fragen und Erwiderungen einzugehen. Ich habe dafür nur noch ein Lächeln übrig.
Solange sich jemand durch Äusserungen in diesem Blog derart selbst diskreditiert, halte ich eine Zensur für nicht notwendig. Allerdings steht es auch jedem frei, Herrn Osswald direkt per Kommentar auf unsaubere Recherchen und haltlose Behauptungen anzusprechen, wenn ihm/ihr das Gegenteil bekannt ist.
Gerne nehme ich daher Ihren Punkt auf, in Zukunft den Nachweis für Behauptungen einzufordern, wenn sich diese auf Behandlungsweisen von Einzelpersonen oder Gruppen aus der Zahnmedizin beziehen.
Herzliche Grüße
Jörg Schröder
„Herr Osswald stellt ja gerne einmal einen Kommentar ein, unterlässt es aber (bewusst oder unbewusst, möge jeder selbst entscheiden) auf substantielle Fragen und Erwiderungen einzugehen.“
Da müssen Sie mir jetzt aber ein Beispiel geben, Herr Schröder. Dass ich jemals eine erschöpfende Antwort schuldig geblieben wäre, kann man (und können Sie besonders) ja nun wirklich nicht behaupten. Ganz allgemein wird ja eher Gegenteiliges beklagt…smile…
Herzliche Grüße
Rüdiger Osswald
27.1. 2012 2D zuzüglich 3D
Sie gaben den ersten Kommentar von weiteren 17 Kommentaren ab. Die Fragen Herrn Weckers Fragen blieben unbeantwortet:
„Welche Diagnose stellen Sie für die Periapikalregion der distalen Wurzel? Welche Therapie folgt daraus für Sie?
Können Sie für alle Ihre endodontischen Behandlungen eine prognostisch sichere Vorhersage machen?(was ist für Sie “sicher”? 100%, 90 %, 80% ….?)“
Wenn ich darauf nicht geantwortet habe, Herr Schröder, dann ist die Erklärung sehr einfach: Ich habe schlicht und einfach keine Benachrichtigung über diesen Beitrag erhalten. Das passiert in dieser Liste gelegentlich. Warum sollte ich auf solch einfache Fragen denn nicht antworten?
Ohne den Fall noch einmal anzuschauen, es ging bei der Frage ja wohl eher ums Prinzip:
Ja, ich kann für Zähne mit apikaler Ostitis (die nicht so stark erkrankt sind, dass ich von vorne herein einen Erhaltungsversuch ablehne) bei unüblich weiter Indikationsstellung zum Zahnerhalt eine sichere Prognose abgeben. Und als sicher bezeichne ich eine Ausheilungschance von sehr deutlich über 90% (shit happens). Und das völlig unabhängig davon, ob es sich um Revisionen handelt oder nicht (Literatur 80, respektive 70%). Bei vitalen Zähnen kann ich für 99% der Fälle (shit happens) versprechen, dass sich in den Folgejahren keine Aufhellung ausbildet (Literatur 90%). Ich kann das in der Aussage zusammenfassen: Wenn es mir gelingt, Zugang zu schaffen, heile ich auch in aller Regel aus.
Eine Ausnahme sind Fälle, die nach Exazerbation resiziert wurden und dann abermals exazerbieren und eventuell nochmal resiziert wurden, um erneut zu exazerbieren, also sehr komplexe Fälle mit sehr langer frustraner Anamnese. Da sage ich den Patienten, dass man es einfach versuchen muss und verspreche ihnen eine Chance auf Zahnerhalt von deutlich über 50% (Literatur keine Angaben).
Herzliche Grüße
Rüdiger Osswald
Ich schaue einfach in die unter dem Beitrag gelisteten Kommentare. Benachrichtigungen erhalte ich auch nicht immer.
Herzliche Grüße
Jörg Schröder
Wurde mir hier nicht gerade Eigenwerbung unterstellt? Und hatte ich nicht gerade geantwortet, dass ich mich – im Gegensatz zu den Endodontologen – auf die innerkollegialen Medien beschränke?
„http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zaehne/tid-27080/zaehne-das-uebel-an-der-wurzel_aid_808257.html“
Ist ihnen das eigentlich nicht peinlich, Herr Schröder?
„Schröder behandelt daher überwiegend „Problemfälle“, die zum Beispiel schon ein zweites oder drittes Mal unters Mikroskop müssen.“
Scheint ja häufig genug nicht zu klappen. Zweimal oder gar mehrmals? Kommt bei mir praktisch nicht vor.
„Sitzt die Entzündung an der tief gelegenen Wurzelspitze, bohrt der Spezialist den Knochen von außen auf und kappt die Wurzelenden“ „Eine chirurgische Wurzelspitzenresektion gelingt abhängig vom betroffenen Zahn und dem verwendeten Material in 50 bis 90 Prozent der Fälle.“
…
Zähne reparieren: Problemfälle – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/zaehne/tid-27080/zaehne-das-uebel-an-der-wurzel-problemfaelle_aid_808268.html
Wurzelspitzenresektionen an von uns selbst behandelten Zähnen kommen bei uns praktisch nicht vor. Ist Ihnen bekannt, dass sich zwei Drittel der amerikanischen Endodontologen vorstellen können implantologisch tätig zu werden? Honi soit qui mal y pense….smile….
„Erscheint der Zahn verdächtig, sollte der Patient beim Zahnarzt auf eine Röntgenuntersuchung pochen. Und zwar am besten mit einem Gerät, das dreidimensional abbildet, da sich die Entzündung auf einem normalen Röntgenbild oft nicht erkennen lässt.“
Also doch bei jedem pulpitischen Zahn? Das ist lupenreines Overtratment. Na ja, irgendwie muss sich das teuere Gerät ja rechnen. Was schert da schon die Strahlenbelastung.
„Die Erfolgsraten bei Erstbehandlung liegen zwischen 80 und 95 Prozent. Wird ein zweiter Eingriff nötig, sind es durchschnittlich noch 60 bis 80 Prozent.“
Chapeau! Ehrlich sind Sie wenigstens. Aber solch bescheidenen Ergebnisse bei einem durch den hohen technischen Aufwand bedingten Preis, der keine Breitenversorgung zulässt? Kein Wunder, dass die Implantologen damit werben, dass Endodontie rausgeschmissenes Geld ist.
Bei mir kostet übrigens eine Wurzelbehandlung mit den beschriebenen Erfolgsquoten maximal 117,- €. Egal an welchem Zahn und unabhängig vom Befund. Damit ist Breitenversorgung möglich und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Implantationen gesichert.
Herzliche Grüße
Rüdiger Osswald
„Ist ihnen das eigentlich nicht peinlich, Herr Schröder?“
Nein.
„Scheint ja häufig genug nicht zu klappen. Zweimal oder gar mehrmals? Kommt bei mir praktisch nicht vor.“
Ich behandle auf Überweisungsbasis. Und das viele zähne bereits schon ein oder zweimal erfolglos behandelt worden sind, manchmal auch unter Anwendung des Mikroskopes, ist leider Realität. falls sie die aussage so interpretieren, dass ich täglich meine eigenen Behandlungen revidiere, muss ich sie enttäuschen. sie liegen falsch.
„Wurzelspitzenresektionen an von uns selbst behandelten Zähnen kommen bei uns praktisch nicht vor. Ist Ihnen bekannt, dass sich zwei Drittel der amerikanischen Endodontologen vorstellen können implantologisch tätig zu werden? Honi soit qui mal y pense….smile….“
zunächst: siehe zwei zeilen über ihrem letzten Zitat.
Ist Ihnen bekannt, dass sich 65% aller Deutschen vorstellen können, einmal eine Weltreise machen zu wollen? Vorstellen kann ich mir ganz viel, wobei ich neidlos zugeben muss, dass ihre vorstellungskräfte meine offensichtlich bei weitem zu übersteigen scheinen.
„Also doch bei jedem pulpitischen Zahn?“
Nein. Steht aber auch nirgends. Oder wollten sie das nicht erkennen? Zunächst eine nie von mir getroffene oder geäusserte behauptung aufstellen und dann danach schlussfolgern. Tss, tss, ganz einfach zu durchschauen und wirklich ohne Stil. Das ist übrigens nicht das eine ende eines besens.
„… und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Implantationen gesichert.“
ich bin, offensichtlich im Gegensatz zu ihnen, in der glücklichen lage nicht mit den implantologen konkurrieren zu müssen, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
zum schluss sei ihnen empfohlen den text genau zu lesen und darauf zu achten, wo ich zitiert worden bin. (das sind die Sätze die mit “ beginnen und mit “ enden und wo mein name erwähnt wird.
herzliche grüße
jörg schröder
Kleiner Beleg für Ihre ausgeprägten Vorstellungskräfte, die sogar zu Heilung führen:
„Die wesentlich größere Aufhellung an 16, die eine sehr deutliche Ausheilungstendenz zeigt, wird erfahrungsgemäß innerhalb des nächsten Jahres sicher voraussagbar vollständig röntgenologisch knochendicht ausheilen.“
Wie mache ich aus einer Vorstellung eine Vermutung, eine Behauptung, eine Tatsache? Kurzanleitung von R.O. aus M.:
„Ein Spezialist für Endodontie hätte hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine „beginnende Resorption“ diagnostiziert. Das machen sie gerne, um die Schwere des Falls zu unterstreichen“
„Und wir fürchten, dass dieser Fall nach Anfertigung eines DVTs aufgrund seiner (noch lange) nicht ausreichenden Abbildungsqualität, die die Kollegen zu sehr phantasievollen Befundungen verleitet, als Revisionsfall eingeordnet würde.“
„Ein solches Vorgehen -Antibiotikagabe ohne Trepanation – gibt einen belastbaren Hinweis darauf, dass der Kollege plante, den Zahn nach Abklingen der akuten Abszesssymptomatik zu extrahieren. Wenn man bedenkt, wie einfach es ist, einen solchen Zahn – ganz besonders bei einer jugendlichen Patientin mit weiten Wurzelkanälen – konservierend zu erhalten, erfüllt die Extraktion in dieser Situation in unseren Augen den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. “
Quelle: Homepage R.O. aus M.
Toller Fall, lieber Jörg. Ohne adäquate Vergrösserung und das Wissen, diese auch zu nutzen, wäre der Fall nicht lösbar gewesen. Was hier eine „normale“ Versorgung hätte werden können hat sich ja bereits angedeutet.
LGO
stimmt, aber sollte das in 2012 nicht an einer uni erwartet werden können?
LGJ
Yep, sicher. Frage ist nur, in welcher Abteilung ist der Patient aufgeschlagen ;-) Vielleicht hast Du ja die Möglichkeit, den Prozess für solche Geschichten zu verbessern und die Klinik ist schlau genug, Deine Erfahrung dafür zu nutzen….
Wenn ich den Text so lese, beschleicht mich der Verdacht, dass es die MKG´ler gewesen sein könnten (ohne jemanden auf die Füsse treten zu wollen)?
LGO
Ja, die Behandlung wurde in einer MKG-Abteilung durchgeführt.Aber die sind doch doppelt approbiert, oder?
Ob eine „Anregung“ von extern auf fruchtbaren Boden fällt? Vielleicht liest der erwähnte Endo-Spezialist ja hier mit.
LGJ
MKG´ler im Nacht-Notdienst (ist in Stuttgart speziell geregelt) bei einer 17-Jährigen mit pulpitischen Beschwerden 25,26: DVT 8×8, Rezept für Novalgin, das war´s. Sicher nur eine einzelne Anekdote. Ist das so? Nein, ist es leider nicht….. Jeder hat so seine Geschichten, die MKG´ler haben diese sicher auch über uns Einzel-Approbierte. Leider fällt es mir immer schwer zu glauben, dass so einfache Sachen wie eine Trepanation einen an die Grenzen bringen….
In solche Sachen sollte man seine Energie stecken und nicht populistisch bis auf die Knochen Devitalisierungsmittel verteidigen mit fadenscheinigen Argumenten….
Vielleicht liest ja der Endospezialist hier mit und sieht sich in der Lage, etwas auf den Weg zu bringen.
LGO