Die neue GOZ (2)

von Olaf Löffler

Im letzten Beitrag haben wir die Punktezahlen alt gegen neu gegenübergestellt.
Was heißt das nun real in heutiger Zeit?

Der Punktwert entspricht genau 0,0562421€. Dieser bleibt unverändert. Er liegt somit
weiterhin 3,64% unter  dem Punktwert der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Wikipedia führt dazu folgendes auf:
Preisentwicklung
Bezogen auf das Basisjahr 1988 hat es in Deutschland von Januar 1988 bis Januar  2008 einen Preisanstieg um 53% gegeben – was einer durchschnittlichen jährlichen  Steigerung von 2,15% entspricht – während das GOZ-Honorar unverändert blieb und  damit praktisch abgewertet wurde.
Im Gegensatz zu den Ärzten und Zahnärzten haben die Gebührenordnungen anderer  freier Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater) einen Automatismus,  der sie an die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt. Die Honorare dieser freien Berufe  errechnen sich überwiegend aus einem Prozentanteil eines Marktwertes (Rechtsanwalt:  Streitwert für ein Auto oder Haus; Notar: Wert des Kaufvertrages; Architekt: Baukosten  für ein Haus; Steuerberater: Betriebsgewinn), der zusammen mit der allgemeinen  Inflation allmählich steigt. So steigen in diesen freien Berufen die Honorare auch ohne Änderung der Honorarordnung mit der allgemeinen Inflation allmählich an.

Das Thema Inflation fällt mit der Gebührenordnung unter den Tisch.  Die Mietverträge, Wartungsverträge, etc. vieler Kollegen führen spezielle Klauseln zur Inflationsanpassung. Das heißt es werden die durchschnittlichen prozentualen Kostensteigerungen jährlich neu eingerechnet und bleiben somit am Unternehmen Zahnarztpraxis hängen. Ähnlich verhält es sich mit den Material- und Anschaffungskosten.

Die Inflation seit 1988, dem Jahr des Inkrafttretens der bis jetzt existierenden GOZ und des weiterhin bestehnden Punktwertes von 0,0562421€, beträgt kumuliert fast 60%. (Quelle: ZAAG)

Die derzeitige internationale Finanzlage lässt inflationäre Erscheinungen nicht ausschließen.
Wird die Einzelpraxis einen deutlichen Anstieg der Inflation überleben?

3 Gedanken zu „Die neue GOZ (2)

  1. Schade eigentlich, dass die Beiträge hier zur GOZ erst erscheinen nachdem „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
    Ich hatte in den letzten Monaten das Gefühl dass das Thema die Kollegen nicht interessiert. Seltsam

    • Hallo Andi,

      das Kind ist vor langer Zeit in den Brunnen gefallen und es gab schon einige Leute, die es haben auf dem Brunnenrand balancieren sehen und Warnschreie losgelassen.

      Aber hören wollte es keiner.

      Sachlich argumentieren wollte man. Gestalten, eine neue Honorarordnung. Arbeitswissenschaftlich absichern, die Diskussion mit Zeitmessstudien untermauern. Hat man gemacht. Hat man vorgetragen. Hat man publiziert.

      Politik funktioniert aber anders. Reagiert auf Stimmungen nicht auf Argumente. Populismus statt Fakten. Die Horst-Schlämmer-Partei sitzt längst im Bundestag. Und zwar quer in allen Fraktionen….

      Wie es geht zeigt Dr. Volker Leienbach in PKV PUBLIK AUSGABE 03/2011 – EDITORIAL:

      „Liebe Leserinnen und Leser,
      der Entwurf für eine Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), den das Bundesgesundheitsministerium soeben vorgelegt hat, sieht eine Ausweitung der Honorare um 6 Prozent vor. Das ist deshalb schwer nachvollziehbar, weil die Honorare aus dieser Gebührenordnung bereits seit vielen Jahren überdurchschnittlich stark steigen.

      In den vergangenen 10 Jahren haben sich die Ausgaben der privaten Krankenversicherung für Zahnmedizin überproportional erhöht: von 359 Euro je Vollversicherten im Jahr 1999 auf 488 Euro im Jahr 2009. Das entspricht einem Anstieg von 36 Prozent, also mehr als dem Doppelten der allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag. Ein Nachholbedarf für die Zahnärzte ist also weit und breit nicht zu erkennen.“

      Es klingt sachlich, ist es aber nicht. Es nimmt unterschwellige Stimmungen auf und verstärkt diese zur mit Statistik belegbarer Gewissheit. Das wird geglaubt. Eine klassische Petitio principii: eine Behauptung liegt als Konklusion eines Arguments vor, in dem sie selbst als Prämisse vorkommt. Dazu stimmen hier weder Prämisse noch Konklusion. Dialektiker der Welt, hier könnt ihr noch etwas lernen!

      Warum interessiert so viele Kollegen dieses Thema nicht?

      Weil sie Politik per se nicht interessiert. Weil es unbequem ist, wenn man sich mit den Niederungen der Politik beschäftigen soll.

      Weil es eh keinen Sinn macht sich aufzuregen, weil wir ja die Standespolitiker haben, die sich darum kümmern. Die haben es noch immer gerichtet, irgendwie. Und die bereiten jetzt schon die neuen Kurse vor, damit man mit der neuen GOZ schon noch annähernd so viel verdienen kann, wie mit der alten.

      Weil es allweil immer noch irgendwie doch noch weitergeht, irgendwie halt doch muß es ja auch weitergehn, oder?

      Und weil man halt dann noch was dazu abdingt oder halt vielleicht einen Laser anschafft (wie man sich halt nach der Blüm-Reform einen Gesichtsbogen hergetan hat), weil der doch jetzt erstattungsfähig berechenbar ist und man halt dann da auch einmal schnell 60 € nebenzu zum Ausgleich einsackelt. Na also, es geht doch.

      Na und was Gutes hats doch auch, denn jetzt sind ja auch diese Erstattungsstreitereien mit den PKV-Zusatversicherern endlich aus der Welt, wie man z.B. eine PZR berechnen darf, oder ein Mikroskop, wenn man da eins stehen hat.

      Und weil neue Ziffern gibt es doch schon auch, der Fortschritt ist halt doch nicht aufzuhalten: „0065 – Opto-elektronische Abformung einschließlich vorbereitende Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich – 80 Punkte. Ja Wahnsinn: 10,35 Euro bei Faktor 2,3.

      Und überhaupt:
      weil es hätte alles ja noch viiiieeelllll schlimmer können, da hat die Standesführung ja nun doch in einer absoluten Meisterleistung die drohende „Öffnungsklausel“ verhindert. Denn das geht ja gar nicht: freie Preisvereinbarungen ohne Kontrolle der zuständigen berufsständischen Körperschaften. Das wär ja deren Ende! Und was sollt man denn dann auf seine Rechnung hinschreiben? Was darf denn das Kosten, so eine Wurzelbehandlung? So ganz ohne Gebührenziffer, ja mei, da könnt ja der Kollege um die Ecke vielleicht billiger sein….

      Also: Dann doch lieber unveränderte Punktwerte und eine schöne harmonische Gebührenerstattungsordnung für alle.

      Was ist jetzt daran seltsam?

      Grüße vom Lande,
      Thomas

  2. Hallo Olaf,

    eine gute Frage…. und eine unangenehme, wie die drei Daumen nach unten zeigen.

    In Geschichtswissenschaft und politischer Analyse gleichermaßen sollte mal wieder die Ciceronische Frage „Cui bono ?“ gestellt werden.

    Möglicherweise steht das Überleben der Einzelpraxis gar nicht im Focus dieser Gebührenordnung sondern ihr Aussterben?

    Vielen dank für Deinen Denkanstoß!
    Grüße vom Lande,
    Thomas

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