Unfallkasse – immer für eine Überraschung gut

Vor einiger Zeit haben wir den heute zehnjährigen Jo nach Zahntrauma (extensive Dislokation der Zähne 11 und 21) behandelt.

Gestern nun erhielten wir nachfolgendes Schreiben:

Hier wird die Anwendung des Oberflächenanästhetikums beanstandet, da es keine rechtliche Grundlage hierfür gäbe. Ferner wird der ausführliche Arztbericht, den wir dem Zuweiser übermittelt haben nicht übernommen, da er der Unfallkasse nicht vorliegt…

was soll ich sagen…

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