
Die Vorgeschichte zum Fall findet sich hier.
Die Rechnung bei der Unfallkasse einreichen.
Ein lapidarer Satz. Den die Mutter des jungen Patienten uns mit auf den Weg gab.
Bedeutet konkret.
Abrechnung nach dem BEMA.
Aber mit einem eigenen Punktwert.
1,47.
Gegenüber einem Punktwert der GKV-Kassen von 1,1578.
27 % mehr.
Klingt gut, oder ?
Jetzt die Fakten.
180,62 Euro nach BEMA.
Für die in zwei Sitzungen erfolgende Wurzelkanalbehandlung einschliesslich nachfolgendem Verschluss der Trepanationsöffnung mittels einflächiger Füllung. Die unterschiedlichen Faktoren BEMA <=> Unfallkasse berücksichtigend ergäbe es bei der Unfallkasse ein Honorar von 229,39 Euro.
Plus Besprechung vorab in einer weiteren Sitzung.
Die mit den Positionen 01 vipr rö2 (insgesamt im BEMA mit 41,68 Euro vergütet, bei den Unfallkassen demnach 52,93 Euro) ebenfalls den betriebenen Aufwand nicht adäquat abbildet.
Denn wie hoch ist eigentlich das benötigte M-Honorar in unserer Praxis?
442 Euro pro Stunde.
Wird es nicht erreicht, übernimmt der Behandler zwangsläufig einen Teil der Kosten der Behandlung, die er selbst durchführt. Bei einer veranschlagten Gesamtbehandlungsdauer von 2 Stunden ist de vermutlich im vorliegenden Fall as ein Betrag von 654,61 Euro, der von der Unfallkasse nicht übernommen wird.
Wieso eigentlich?
Fortsetzung folgt…