Aus aktuellem Anlass auch von uns einen Beitrag zu dieser Thematik…
Zu den Hintergründen.
Bei dem heute 60-jährigen Patienten (Arzt) wurde vor circa 15 Jahren eine endodontische Behandlung an Zahn 26 durch einen Münchner Endo-Spezialisten durchgeführt.

Bis zum Januar 2024 verhielt sich der Zahn absolut symptomlos. Seit Anfang des Jahres verspürte der Patient aber nun eine zunehmende Aufbißempfindlichkeit.
Die Hauszahnärztin fertigte aktuelle Einzelzahnaufnahmen an und verwies den Patient mit der Fragestellung einer Erhaltbarkeit des Zahnes durch Revision zu uns.

Die klinisch-radiologische (DVT FOV 5x5cm) Untersuchung ergab u.a. kleine apikale Aufhellungen an allen drei Wurzelspitzen.
In insgesamt zwei Terminen wurde der Zahn wie üblich therapiert, Das Beschwerdebild verschwand einige Tage nach dem ersten Behandlungstermin und einige Wochen danach erfolgte die neuerliche Wurzelkanalfüllung.
Anfang dieser Woche erhielten wir ein Schreiben des Patienten, in dem er uns bat, eine „bessere“ Begründung für die Versicherung zu verfassen, da diese die DVT Positionen abgelehnt hatte.
Wir verweisen den Patienten daraufhin an die Abrechnungsgesellschaft um die gewünschte „Unterstützung“ zu erhalten…
Hier seine Antwort darauf.

Hier im Übrigen die Begründungen, die wir in der Rechnung für die klinisch-radiologische Erstuntersuchung angeführt hatten:

Was würden Sie also antworten?
PS:
Hier im Übrigen noch das Abschlussergebnis der (/meiner ersten) Resilon-Revision

Unfassbar,
ist selber Arzt und hat noch nicht mal den Anstand ihren Namen korrekt zu schreiben.
Ich würde wahrscheinlich antworten:
Werter Kollege, die Begründung für das DVT steht bereits detailliert auf der Rechnung.
Als Mediziner sollten sie wissen, das private Krankenversicherungen geneigt sind Leistungen nach Gutdünk zu kürzen und ihnen vorzuenthalten aus rein wirtschftlichen Interesse.
Dafür gibt es in der Leistungsabrechnung eine eigene Abteilung.
Es liegt an Ihnen ihre Versicherung auf ihre Erstattungspflicht hinzuweisen bzw ihnen aufgrund ihres Vertrages schriftlich zu erläutern, worin ihre Versicherung eine Nichterstattung medizinisch begründet negiert oder ob sie solche Leistungen generell aufgrund ihres Versicherungsrahmens ausklammert.
Falls sie dies nicht kann dann muss sie ihnen diese Leistung erstatten.
Abgesehen davon ist die HUK dafür bekannt für ihre schlechte Erstattungsmoral.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich sitze hier auf der Toilette und habe Ihr Schreiben vor mir.
Und aus nachvollziehbaren Gründen gleich unter mir!