Es ist eine gute Nachricht. Aber eigentlich eine schlechte. Eine sehr schlechte…

Zunächst die gute Nachricht.
Die Revision einer Wurzelkanalfüllung darf nun dem Patienten in Rechnung gestellt werden.

Was nur logisch ist.
Warum sollte der Vorgang der Entfernung einer Zahnpulpa berechnungsfähig sein, das wesentlich schwierigere und wesentlich zeitaufwändigere Entfernen von Wurzelfüllmaterial aus dem Wurzelkanal hingegen nicht???

Ganz offensichtlich ein Fehler bei der Erstellung der letzten GOZ.
Um zu diesem Schluss zu kommen muss man kein Fachmann sein, sondern es bedarf lediglich der Nutzung des gesunden Menschenverstandes.

Ein Umstand, auf den ich bereits ab Februar 2012 in Seminaren hinwies.

Das ist nun 11,5 Jahre her.

Elfeinhalb Jahre.

Solange hat es gedauert, bis eine offizielle “Duldung” der privaten Krankenversicherer und Beihilfestellen diesem Umstand endlich Rechnung trägt.

“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat seine neuesten zwischen dem PKV-Verband, den Beihilfeträgern und der BZAEK konsentierten Beschlüsse veröffentlicht. Die Umsetzung dieser Beschlüsse vermeidet in aller Regel Erstattungsprobleme. Die Beschlüsse lauten wie folgt:

Beschluss Nr. 62 Entfernung vorhandenen definitiven Wurzelkanalfüllmaterials im Rahmen der Revision einer Wurzelkanalbehandlung
Die Entfernung vorhandenen definitiven Wurzelkanalfüllmaterials im Rahmen der Revision einer Wurzelkanalbehandlung stellt eine selbstständige zahnärztliche Leistung dar, die in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Träger der Beihilfe halten als Analoggebühr die Geb.-Nr. 2300a GOZ für angemessen. Die Leistung ist einmal je Kanal und je Revisionsfall berechnungsfähig.


Ende gut, alles gut ?

Mal abgesehen davon, dass ich von einer Standesvertretung erwarte, Dinge, die ganz offensichtlich falsch sind, zeitnah anzugehen, so stört mich ungemein, dass in den Stellungnahmen die Bundeszahnärztekammer von sich gibt: “Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr.” Dagegen ist zwar GRUNDSÄTZLICH nichts dagegen einzuwenden, wenn man GRUNDSÄTZLICH keine KONKRETE Analogposition empfiehlt, um die individuelle Freiheit des Behandlers nicht Blalblabla Blablablablabla.

Bedeutet aber de facto, dass PKV und Beihlifestellen ihre benannte Analogposition verwenden werden. Ohne Ausnahme. So wie sie es schon seit jeher tun. Ist also nichts Neues. Wo man überrascht sein könnte drüber…

So siehts aus.
In der realen Welt.
Ausserhalb von Barbie-Land.

Ein Armutszeugnis.
Für die BZÄK.

Was es gebraucht hätte.
Was wir wirklich brauchen.

Klare Aussagen.
Das Revidieren einer Wurzelkanalfüllung pro Kanal dauert zwischen X -Y Minuten.
Damit verbunden ist eine Euro-Summe von X/60 * Praxisstundenpflichthonorar. Oder Y/60 * Praxisstundenpflichthonorar.

Kommen wir hin mit dem Gebührenvorschlag der PKV ?
Gut.

Kommen wir nicht hin ?
Dann machen wir einen konkreten Gegenvorschlag. Der den Belangen unseres Standes Rechnung trägt. Und nicht denen der Krankenkassen.

Was wir wirklich brauchen in der Standespolitik?
Wenn diese eine solche sein möchte.
Und nicht Erfüllungsgehilfe und Steigbügelhalter der Krankenkassen.

Auf den Punkt gebracht, in seiner ihm ganz eigenen, in der Ausführung oft diskussionswürdigen, aber immer authentischen Art hat es Oli Kahn.

“Eier.
Wir brauchen Eier!”

Ein Gedanke zu „Es ist eine gute Nachricht. Aber eigentlich eine schlechte. Eine sehr schlechte…

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