Hygienepauschale die Zweite

Die Hygienepauschale für Zahnarztpraxen wird verlängert, darauf haben sich am 30.09.2020 Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe verständigt. Grund sind die COVID-19-bedingt nach wie vor erhöhten Hygienekosten.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien, aber insbesondere auch der administrativen Hygieneaufwand, nach wie vor deutlich erhöht sind.

Pauschale wird zunächst verlängert bis zum 31. Dezember 2020

Ab 1. Oktober bis zunächst 31. Dezember 2020 können Zahnärzte zur Minderung dieser Kostenlast  – neben den weiteren Optionen der GOZ – alternativ eine Hygienepauschale berechnen. Die hierfür vorgesehene Gebühren-Nummer 3010 GOZ analog kann allerdings nur noch zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden.

Quelle: zm online, 30.09.2020

 

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