Spiegel Online hat es letztens in einer Schlagzeile berichtet.
Handschuhe werden knapp…
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/corona-engpass-einmalhandschuhe-werden-knapp-a-46fa3084-646f-4479-bdc8-3b86f6aee9c5
Das Material knapp ist und man improvisieren muss, habe ich im Rahmen der zahnmedizinischen Ausbildung und Tätigkeit im real existierenden Sozialismus erleben dürfen.
Niemals hätte ich damit gerechnet, daß mich diese Erfahrungen wieder einholen.
Nun ist es soweit. Einmalhandschuhe sind rar. Bestellungen werden automatisch gekürzt. Es gibt Zuteilungen. Das sind dann, wenn man Glück hat noch Vinylhandschuhe.
Das ist wie Schlangestehen nach Bananen und wenn man dran ist gibt es keine mehr, dafür aber Äpfel.
Für mich stellt sich die Frage, was überblicken die Gesundheitspolitiker und Standesvertreter noch?
Wozu brauchen wir ein QM, wenn einfachste Dinge im Arbeitsschutz nicht gewährleistet sind.
Handschuhe gibt es jetzt als Schnäppchen. 100 Stck. für 18,80€+Ust. – Netdental.
Wer seine Angestellten und sich selbst schützen will, der zahlt das schon. Für die Gesundheit ist nichts zu teuer.

So ist das eben im Kapitalismus.Man bekommt zwar fast alles, aber es kostet eben.
Früher war das halt damm der Intershop, wo es gegen Devisen auch viel gab…
DDR 2.0 lässt grüßen…
Kapitalismus heißt aber, daß ich meine Kosten mit in Rechnung stellen kann.
BTW . Die Hygienepauschale wird nicht verlängert .
Dazu dient die Steigerung der GOZ Positionen bis in den betriebswirtschaftlich grünen Bereich.
Im GKV Sektor unterliegt man bei steigenden Preisen leider dem gesundheits-sozialistischen,unternehmerischen Risiko.
Ich zitiere mal:
…
Voraussetzung einer Überschreitung des Schwellenwertes ist demnach zum einen, dass die zahnärztliche Leistung aufgrund der tatsächlichen Umstände vom Typischen und Durchschnittlichen erheblich abweicht. Die Begründung darf dabei nicht allgemein gehalten sein, sondern muss genügend Anhaltspunkte für einen Vergleich enthalten, bei dem deutlich wird, dass die Behandlungsschritte einen ungewöhnlich hohen Schwierigkeitsgrad aufwiesen, der deutlich über demjenigen lag, der durch die Regelspanne abgegolten wird (BVerwG, Urteil vom 17.02.1994 – 2 C 10/92; OVG NRW, Urteil vom 07.12.2001 ‑ 6 A 2017/99; Beschluss vom 08.10.2001 ‑ 6 A 1265/01 ‑ und Beschluss vom 23.03.2009 ‑ 3 A 407/07; OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 – 6 A 215/02; OVG Lüneburg, Urteil vom 05.04.2011 – 5 LB 231/10 -).
…
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine weitere Anforderung an die Abrechnungsbegründung, dass die besonderen Schwierigkeiten nicht in der angewandten Behandlungsmethode begründet ist, sondern auf den individuellen Verhältnissen des konkret behandelten Patienten beruhen (vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) vom 13.06.2013; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.10.2004 – 6 A 215/02; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2012 – 5 LC 222/11; VGH München, Beschluss vom 15.04.2011 – 14 ZB 10.1544; VG Hannover, Urteil vom 22.01.2008 – 13 A 1148/07).
…
Betriebswirtschaftlich bedingte Steigerungen durch erhöhte Materialkosten gibt es demnach nicht. Nur explizit in der GOZ aufgeführte Materialien sind abrechenbar.
Das einzigste was bleibt ist die Honorarvereinbarung. Damit ist aber auch für die meisten privatversicherten Personen kein Erstattungsanspruch vorhanden. Das führt wiederum zu einem regen Schriftverkehr mit den Patienten und der daraus resultierende Verwaltungs- und Zeitaufwand ist auch wieder ein Problem.
Bei Metro kostet die Packung aktuell ca 11Eur