Was Kurzarbeitergeld angeht ist mein Wissenstand de facto bei Null.
Und das geht vermutlich nicht nur mir so.
Hier habe ich eine Reihe von interessanter und wichtiger Infos zum Thema gefunden. Eine hilfreiche Zusammenstellung, finde ich.
Was Kurzarbeitergeld angeht ist mein Wissenstand de facto bei Null.
Und das geht vermutlich nicht nur mir so.
Hier habe ich eine Reihe von interessanter und wichtiger Infos zum Thema gefunden. Eine hilfreiche Zusammenstellung, finde ich.
Auf der Seite der Berliner Zahnärztekammer ist das gut erklärt und verlinkt!
Grob gesagt: Das Arbeitsamt zahlt plusminus 60% des NETTOgehaltes von dem gekürzten Gehaltsanteil. Kürzt Du also um die Hälfte, erhält der Mitarbeiter von diesem Betrag s.o.