Es gibt viele Arten, auf eine Mahnung zu antworten. Das hier ist eine davon.

Sehr geehrte Herr Dr. Herrmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass ich soeben eine Zahlungserinnerung zu der Rech.-Nr. 20524 auf postalischem Weg von Ihnen erhalten habe.
Diese habe ich selbstverständlich umgehend beglichen.

Dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass mich niemals eine Rechnung (Datum der Rechnung: 16.07.2019) erreicht hat und ich eine telefonische Erinnerung einer schriftlichen Mahnung vorgezogen hätte. Genug Zeit wäre seit Juli gewesen!

Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen und dem gesamten Team Frohe Weihnachten und ein zufriedenes Jahr 2020.

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