Zahn 44 WK statt WSR – Recall nach 2 Jahren

SchM44-1

Diagnostische Röntgenaufnahme vor Behandlungsbeginn

WF- Kontrolle 15 Monate post WF

von Donald Becker

„Wer ist noch mal ihre Hauszahnärztin oder ihr Hauszahnarzt ?“
Lautet eine ebenso beiläufige wie routinemäßige Frage, die wir am Ende unserer Recallsitzung an den Patienten richten.

So auch geschehen bei einer  69 jährigen Patientin, die uns letzte Woche zur Kontrolle 1,5 Jahre post WF aufsuchte.

Es gilt, unauffällig herausfinden, ob der Patient zwischenzeitlich den Hauszahnarzt gewechselt hat. Denn dies kann vorkommen und die Frage zielt darauf ab, unseren Recallbrief an die aktuell richtige Adresse zu schicken.

In diesem Fall stellte sich heraus, dass die  Patientin in der Tat zwischenzeitlich den Behandler gewechselt hatte. Und darüber möchte ich an dieser Stelle berichten, die apikale Aufhellung wäre mir an dieser Stelle keine Erwähnung wert.

Nachdem ich ihr in den Röntgenbildern die Ausheilung des ehemals vorhandenen apikalen Knochendefektes gezeigt hatte, berichtete sie spontan über die Beweggründe ihres Wechsels und wie es dazu kam, dass Sie unsere Praxis aufgesucht hatte:

Nicht ihre Hauszahnärztin hatte sie zu uns geschickt, die hatte im Gegenteil davon abgeraten.
Ihre Tochter hatte uns empfohlen.
Wir hatten deren Ehemann endodontisch behandelt.
Sowohl die akuten Schmerzen an Zahn 46, wie auch die bei ihm vorhandene Fistel und die damit im Zusammenhang stehende apikale Knochendestruktion waren nach unserer Behandlung verschwunden.

Die Hauszahnärztin schlug angesichts der vorhandenen Schmerzproblematik an Zahn 44 und der bestehenden apikalen Aufhellung an eine WSR beim Kieferchirurgen vor.
Eine sofortige Behandlung schien ihr angebracht, stand Weihnachten doch unmittelbar vor der Tür und die Patientin sollte zwischen den Jahren möglichst schmerzfrei bleiben.

Die Patientin allerdings wollte auf gar keinen Fall eine WSR.
Ihr Sohn hatte in der Vergangenheit eine solche Behandlung höchst schmerzhaft und ohne Erfolg über sich ergehen lassen müssen und der Mutter nachfolgend dringend davon abgeraten.

Mit den Worten: „Na, dann gehen sie halt zum Dr. Becker, wir sehen uns ohnehin in spätestens 6 Monaten wieder, wenn die Behandlung fehlgeschlagen ist !!!“, verabschiedete sich die Hauszahnärztin  sichtlich ungehalten von der Patientin, weil diese den Therapievorschlag der WSR an Zahn 44 nicht akzeptieren wollte.

Von all dem nichts ahnend, behandelten wir diesen Zahn 44, wie wir es ohnehin getan hätten.
Rein konservativ.

Und konnten schon im ersten Recall Rö 6 Monate post WF eine deutliche Verbesserung  feststellen, die nun, ein weiteres Jahr später, zur vollständigen Knochenregeneration ausgewachsen war.

Ob allerdings unser Arztbrief mit den beigefügten Röntgenbildern bei der Kollegin ein Umdenken weg von der WSR, hin zur Endodontie bewirken wird ? Oder die Tatsache, das die Patientin, verärgert von der über ihre Schulter hinweg getroffene Therapieentscheidung pro WSR, sich entschloss, eine neuen Behandlerin  zu suchen ?

Ich bin skeptisch.

 

 

 

 

6 Gedanken zu „Zahn 44 WK statt WSR – Recall nach 2 Jahren

  1. Man beachte, dass bei Gesprächen immer zwei Seiten sind. Ich kenne derartige Verläufe auch, wo am Ende bei einem anderen Kollegen etwas völlig Anderes angekommen ist. Trotz wohl gemeinter und umfassender Beratung.
    Ich empfinde unter Kollegen derartige Darstellungen als ein wenig arrogant, da man sich des o.g. bewusst seien sollte.

    • Was meinen sie mit arrogant, Herr „Bas“ ?
      Es wurde lediglich die Aussage der Patientin und ihre Konsequenzen aus der Situation wiedergegeben. Ich kann aus dem Beitrag herauslesen, dass sich der Behandler der Patientin gegenüber zu keiner Zeit überhaupt zu diesem Thema geäußert hat. Die Patientin hat erst 1,5 Jahre nach Behandlungsabschluss zum ersten Mal überhaupt – für den Behandler vollkommen unerwartet – den Sachverhalt angesprochen.

      Intention des Blogbeitrages ist es, die Kollegen zu sensiblisieren, in ihre Patienten hineinzuhören.
      Man sollte deren Wünsche erfragen und versuchen, diese zu berücksichtigen, um Unmut und Patientenwechsel zu vermeiden.

      Oder interpretieren sie die Arroganz bezogen auf die vom Autor geäußerte Skepsis, dass sich vermutlich wenig ändern könnte ? Diese Einschätzung ist der langjährig gewachsenen Beobachtung geschuldet, dass in vorliegenden Fällen wie dem gezeigten die direkte Überweisung zum Kieferchirurgen für eine WSR keine Seltenheit ist oder aber die Extraktion des Zahnes propagiert wird.

  2. Guten Morgen Herr Becker,
    es ist beschämend, daß in der heutigen Zeit, von ja auch zu erbringenden Fortbildungsnachweisen, das primär chirurgische Denken in manchen Behandlerköpfen immer noch vorherrschend ist. Niemand würde sich einen Zacken aus der Krone brechen zum Wohle seines Patienten nach der besten Strategie zu therapieren und den Patienten wie auch in der Allgemeinmedizin üblich in kompetente Hände weiter zu überweisen.
    Umso schöner ist es, daß die konservative Behandlungsstrategie auch Dank des informativen Zugangs zum Internet bei vielen Patienten den ersten Behandlungswunsch darstellt auch wenn damit natürlich viel Eigenauslese vorgenommen werden muss.
    Mir ist aus meiner chirurgischen Ausbildungszeit auch ein Telefongespräch im Gedächtnis hängen geblieben. Eine etwas ältere Überweiserin hatte damals einen parodontal gesunden Patienten (privat-vers.)zur WSR überwiesen. Zahn 26, Krone, LG 0, mit apikaler und interradikulärer Aufhellung. Keinerlei Trep- Vorbehandlung. Auf meine Frage warum denn nicht zuerst eine konservative Therapie versucht wird kam die sehr herrische Antwort: Mein Prof. hat mir damals gesagt, daß solche Entzündungen rein endodontisch nicht ausheilen. Die universitäre Ausbildung der Überweiserin lag aber schon ca. 30 Jahre zurück. Danach kam ein Beschwerdeanruf an meinen Ausbilder mit der Aussage von ihm: Sie können einen Überweiser nicht erziehen!
    Das sehe ich mittlerweile anders…

    VG

  3. Guten Tag zusammen,
    ich gebe Kollegen Bas Recht, der letzte Abschnitt klingt auch für mich etwas arrogant bzw. belehrend. Der „freundlich kollegiale Arztbrief“ als Hinweis, dass ich Recht hatte und sie nicht. Wieso denn überhaupt ein Arztbrief, wenn die Patientin ohnehin nicht zu dieser Behandlerin zurückkehrt?
    Ansonsten gebe ich ihnen Recht und stehe im selben Zwiespalt wie Herr Thiele. Eine solche „Erziehung“ ist äußerst heikel und muss sensibel angegangen werden. Aktueller Fall: wir haben eine überwiesene Patientin zu einem endodontisch spezialisierten Kollegen weiterempfohlen. Jetzt möchte sie bei diesem Behandler bleiben und nicht zur HZÄ zurückkehren. Ich stehe nun in der Kritik eine Patientin „abgeworben und weitervermittelt“ zu haben.

    • Hallo Herr Heinrich,

      ich möchte aus meiner Sicht (Überweiserpraxis für Endodontie seit 1997, Limitierung auf Endodontie seit 2012) etwas zum Beitrag des Autors ergänzen: Das Dreiecksverhältnis Patient – Hauszahnarzt – auf Überweisung weiterbehandelnder Zahnarzt – ist sehr sensibel, insbesonders auch deshalb, weil in der Endodontie im Gegensatz zu anderen Fachbereichen in der Medizin oder Teilbereichen der Zahnmedizin wie KFO und MKG- Chirurgie zumindest in Deutschland eine Überweisungskultur bisher noch nicht traditionell gewachsen ist.

      Ein hohes Maß an Emotionalität steht somit im Hinblick auf die vorgegebene Thematik zwangsläufig im Raum. Ihr selbst erfahrenes Beispiel des Patienten, der den Hauszahnarzt wechselt, ist ein weiteres Indiz hierfür.

      In solchen Fällen ist es hilfreich, zunächst rein rational die Fakten zu betrachten: Im vorliegenden Fall wies der Zahn 44 eine apikale Aufhellung auf, war aber noch nicht wurzelkanalbehandelt. Eine WSR ist hier (nicht erst nach) nach heutigem Stand der Zahnmedizin nicht indiziert.
      Das zudem die Patientin auf Grund negativer Erfahrungen in der Familie bei der WSR (starke Schmerzen, Misserfolg) eine solche Behandlung ablehnt und auf Grund positiver Erfahrungen bei einem als hoffnungslos eingestuften Zahnes die Wurzelkanalbehandlung in der Praxis eines auf Endodontie spezialisierten Kollegen wünscht, ist für mich, wohlwissend, dass dies anekdotische Begebenheiten sind, auch menschlich nachvollziehbar.

      Ich glaube (nur meine persönliche Meinung) man tut sich als Behandler in solchen Fällen keinen Gefallen, den Wunsch des Patienten , wie offensichtlich geschehen – in erbostem Ton und mit hämischen Worten zu kommentieren. Damit treibt man den eigenen Patienten und schlimmstenfalls dessen Umfeld aus der Praxis.

      So gesehen sehe ich darin viel eher ein arrogantes Verhalten als in dem von Ihnen angesprochenen Abschnitt, den ich eher als resignativ deute. Ich weiss nicht, wie es bei Ihnen ist, aber in unserer Gegend ist es tagtägliche Praxis, dass Zähne mit apikalen Aufhellungen der WSR oder Extraktion zugeführt werden. Dabei spielt es im Übrigen in der Regel keine Rolle, ob diese Zähne bereits wurzelkanalbehandelt sind bzw. ob sich eine vorhandene WF als röntgenologisch insuffizient darstellt, was beides per se Indikationen zur Revision wären.
      Selbst endodontisch „jungfräuliche“ Zähne werden als extraktionswürdig eingestuft.

      Wenn sie dies über viele Jahre hinweg erleben, dann frustriert das ganz ungemein.

      So sehr ich den Autor dafür respektiere, dass er versucht, an diesen Dingen etwas ändern zu wollen, so möchte ich ihm raten, zukünftig auf ähnliche Beiträge zu verzichten bzw. diese als nicht öffentliche Artikel lediglich einem interessierten Kreis zugänglich zu machen. Bislang ist die Zeit hierzulande offensichtlich noch nicht reif für eine vorbehaltlose Diskussion, wenn wie im vorliegenden Fall die Entscheidung pro WSR nicht der Rede wert ist. Versetzen sich sich doch einmal in die Lage des Patienten, wenn er diese Kommentare hier läse.

      Was den Arztbrief angeht. 
Hier wird in unserer Praxis folgendermaßen verfahren (ich vermute, dass es in der Praxis des Kollegen Becker ähnlich gehandhabt wird): Wird ein Patient überwiesen, informieren wir den Überweiser über die durchgeführte Behandlung, über Befund, Durchführung und Resultat der Behandlung. Ist der Überweiser nicht der Hauszahnarzt, bekommen Überweiser und Hauszahnarzt die entsprechende Information.
      Darüber hinaus erhält jeder Überweiser/Hauszahnarzt bei jedem Recall eine Information, die aktuelle Situation betreffend.

      Dieser Vorgehensweise liegt die Überlegung zugrunde, dass einem Überweiser, der mit seiner Überweisung die Behandlung ein nicht unbeträchtliches Stück weit aus der Hand gibt, posttherapeutisch adäquate Informationen (Arztbrief, Röntgenbilder) zustehen, damit er sich ein Bild von der vorgefundenen und bearbeiteten Situation machen kann. Gerade bei zu Verlaufskontrolle durchgeführten Röntgenbilder ist mE eine Benachrichtigung unverzichtbar, allein schon, um für den Patienten unnötige Doppelbelichtungen zu vermeiden.

      Kommt der Patient auf eigene Veranlassung, unterrichten wir ebenfalls den Hauszahnarzt über die durchgeführte Behandlung, informieren jedoch vorab den Patienten von unserem Vorhaben „Herr Müller Maier Schmidt, wir möchten gerne ihren Hauszahnarzt davon in Kenntnis setzen, was wir bei Ihnen als Befund vorgefunden und was wir an Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt haben“.

      Nur wenn der Patient dies ausdrücklich ablehnt, verzichten wir auf das Schreiben.

      In Fällen, in denen der Patient behandlersuchend ist, geben wir dem Patienten die Unterlagen zu seinen Händen zur Vorlage beim zukünftigen Hauszahnarzt.

  4. Hallo Herr Herrmann,
    vielen Dank für ihren Kommentar. Ich kann nur zustimmen.
    Dass es zu der (von ihnen erhofften?) Diskussion über die Sinnhaftigkeit der ÜW zur WSR nicht gekommen ist liegt denke ich daran, dass sich diese Frage im Grunde nicht stellt.

    Mit besten Grüßen,
    MH

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