Gastgeschenk

von Jörg Schröder

Vor 2 Wochen hatte ich Besuch aus Moskau. Mein Kollege Ilya Mer hatte auf der Rückreise vom Urlaub in Berlin Station gemacht. Nach dem gemeinsamen Abendessen griff er in seine Tasche und hielt kurz darauf zwei Pakete in der Hand. Eine Kiste mit russischen Pralinen und eine mit einem Babykostwärmer. Mit digitaler Temperaturanzeige, großem Flüssigkeitsbehälter und recht ansprechendem Äusseren.

Ilya benutzt dieses Wärmebad zum Erwärmen der Natriumhypochloridlösung. Nach dem Auspacken ein erster In-Vitro-Test: Das Aufheizen geht zügig von statten. Die Temperatur wird gleichmässig gehalten. Und die blau beleuchtete Temperaturanzeige ist ein echter Hingucker. Schade nur dass die CE-Kennzeichnung fehlt. Sonst wäre es ein schönes Tool.

4 Gedanken zu „Gastgeschenk

  1. Werter Herr Schröder,
    wie ist das, stehen die gefüllten Spritzen dann im Wasserbad, womit sind sie vorn verschlossen, oder wird darin das Hypo warm gehalten und daraus aufgezogen?
    Ich kann mir das irgendwie niht vorstellen.
    Viele grüße aus dem Spreewald
    Jacqueline Franzke

    • Die mit NaOCl gefüllten Spritzen stehen, bereits mit einer Navitip Kanüle des Durchmessers 0,3 mm versehen, im Wasserbad. Das Wasserbad wird geheizt und somit wird das NaOCl ebenfalls erwärmt.

  2. Hallo Jörg,

    möchtest Du denn den Wärmer unmittelbar am Patienten nutzen, oder ihn nur in sicherer Entfernung anwenden?

    “Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.” (Wikipedia)

    Die entscheidende Richtlinie dürfte hier die

    “Medizinprodukterichtlinie; 93/42/EWG”

    sein. Hier heisst es:

    “Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder anderen Gegenstände, einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind:

    Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten;

    Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen;
    Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs;

    Empfängnisregelung,

    und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.” (Wikipedia)

    “Sehr vereinfacht gilt, dass Medizinprodukte gesundheitsbezogene Wirkungen für Menschen erreichen[…]” (Wikipedia)

    Diese Wirkung am Menschen durch den Wärmer bleibt ja wohl aus (wirken tut ja das NaOCl). Somit sollte dem Einsatz in der Praxis nichts im Wege stehen.

    Haben Waschbecken und Toiletten in einer Praxis eine CE-Kennzeichnung ;-) ?

    VG, Kevin

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