Melag Fehler 175

von Hans – Willi Herrmann

Das unser Melag 43 B immer mal wieder meckert und eine mehr oder weniger kryptische Fehlermeldung absetzt, ist jetzt nichts, was uns noch sonderlich schockiert. Schon interessant (oder erschreckend) wie sehr man sich (“…glücklich ist, wer vergisst, was doch nicht zu ändern ist…”) in sein Schicksal  fügt. Man gewöhnt sich dran, zumal das Problem, da zumeist banal, oft sofort wieder behoben werden kann.

Heute morgen war das anders.

Fehler 175.

Offener AC Eingang 1.

Nichts geht mehr.

Wie starten erneut, kein Erfolg, Wir “booten”. Schalter aus, Schalter ein. Die Fehlermeldung bleibt.
Hektisches Blättern in der Bedienungsanleitung.

Die Fehlermeldung ist nicht aufgeführt.

Ich suche im Internet. Kein Hinweis.

Wir räumen um in den Schnellsteri und rufen  nach Behandlungsbeginn  bei Altschul – Dental an. Der Techniker blättert kurz im Hintergrund im Manual. Offensichtlich ist seine Auflistung vollständiger als unsere.
Dann der Hinweis: Verblendklappe an der Front abnehmen, Schutzschalter drücken.

Das mache ich und das Gerät geht wieder.
Alles wieder im Lot.

Was bleibt ?

Ein fahler Beigeschmack. 14  Jahre hatten wir unseren Melag – Steri.
Bis auf Türdichtungen, die gewechselt wurden oder vielleicht mal ein Heizstab keine Probleme.  Der Statim, den wir seit 1993 haben, war schon anfälliger. Wir haben mittlerweile den Dritten.

Und jetzt – der Melag 43 B, der ja nun wirklich dauernd irgendein Zipperlein hat. Eigentlich benötigt ein B- Steri, den wir zur Erfüllung der RKI – Richtlinien ja zwangsläufig benötigen, fast zwingend  ein Zweitgerät als Sicherheits – Backup.
Weil das Gerät ja wirklich jeder Zeit kaputtgehen kann.

Verrückt, oder ?

Weil ein bewährtes, zuverlässiges Gerät, das nach 15 Jahren immer noch vollkommen zuverlässig funktioniert, ersetzt werden musss, bedarf es zweier störanfällige Geräte, nur damit mit 3 mal so hohem Einstiegspreis und vermutlich um den gleichen Faktor höheren Unterhalt – und Wartungskosten einigermaßen sicher der Standard erfüllt werden kann, der eigentlich  seit vielen Jahrzehnten sicher und solide vorgegeben war.

Ich wage zu behaupten: Nur mit dem drohenden Zeigefinger des Gerichts im Rücken können Firmen es sich leisten, neue, nicht ausreichend praxiserprobte Gerätegenerationen zu postulieren und auf den Markt zu bringen. Störanfällige Vakuumpumpen ist eine Info, die im Dentalhandel schon vor dem Kauf  solcher Geräte (und ich spreche hier nicht expliziert nur vom Melag, dies ist offensichtlich ein generelles Problem) dem Kunden mitgeteilt wird.

Was kümmert mich die mangelnde Zuverlässigkeit, wenn der Kunde das Gerät so oder so nehmen muss, weil das neue Gerät validierbar ist und das alte nicht.
Und damit sind wir beim Stichwort Validierung.
Grundsätzlich eine wichtige Sache. Aber nicht, nicht, wenn man das Ganze als KO -Argument benutzt, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Achtung – für Insider, die auch kritisch um die Ecke denken können. Die Validierung ist die Evidence Based Dentistry des Gewerbeaufsichtsamtes.
Gegen die “Validierung” kann keiner an.

Und weil´s so schön geklappt hat, geht demnächst die Aktion in eine neue Runde: Das Zauberwort: Innenreinigung der Winkelstücke.
Auch hier berichten die Kollegen, die solche Geräte in der Praxis haben, nichts Gutes. Störanfällige Technik, unzureichender Service, teure Reparaturen. Und all das, ohne dass ein Zusatznutzen überhaupt auch nur andeutungsweise belegt ist. Noch schlimmer – es wurde nicht einmal der Versuch einer praxisrelevanten Untersuchung diesbezüglich unternommen bis dato.

Wollen wir wetten,  dass die Innenreinigung der Winkelstücke  trotzdem demnächst Standard werden wird.
Und das vermutlich zu einem Zeitpunkt, an dem die  Beta – Phase, die gegenwärtig eine ganze Reihe von Zahnarztpraxen in den Frust treibt, noch lange nicht abgeschlossen sein wird.

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