Es stand in der Zeitung (Rheinzeitung 31.01.2009)
Eine Mutter sucht wegen Krankheit ihrer zwölfjährigen Tochter im Urlaub an einem Sonntag im Ausland einen Arzt auf.
Die Rechnung für die Untersuchung in Höhe von 106,50 Euro wird nach der Rückkehr bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht.
Im Bescheid der Krankenkasse teilt man der Frau mit, dass der Erstattungsbetrag von 3,60 Euro in Kürze überwiesen wird.
3 Euro Sechzig.
Die Frau ist ganz schön sauer. Verständlich.
Werden nicht von den Krankenkassen auch im Ausland durchgeführte Leistungen im Krankheitsfall finanziell adäquat übernommen ?
Es geht ja hier nicht um eine Nasenkorrektur eines Fast -Teenagers, sondern um eine zur Diagnosefindung notwendige Untersuchung im Krankheitsfall.
Machen wir uns nichts vor, niemand geht am ersten Urlaubstag zum Arzt in einem fremden Land, wenn er es nicht muss.
Warum also zahlt die Krankenkasse nur 3,60 Euro ? Entsprechen die 3,60 Euro (nach Abzug einer Verwaltungsgebühr) etwa dem, was ein Arzt in Deutschland für eine solche Untersuchung von den Krankenkassen bekommt ?
Ein Blick in die BEMA, das ist die Gebührenordnung für Kassen -Zahnärzte (bei den Ärzten wird es ähnlich sein) zeigt: Beratung und symptombezogene Untersuchung: 8 Punkte.
Diese Punkte multipliziert mit dem vom Gesetzgeber festgelegten Punktwert von 0,8355 Euro ergibt das Honorar.
6,64 Euro.
Hätten Sie das gedacht ?
Ihr Kind ist krank, der Arzt untersucht es. Er versucht, zu helfen.
Nimmt sich Zeit, findet eine Lösung.
Alle freuen sich.
So soll es sein.
Die Frage sei trotzdem erlaubt:
Welchen Wert hat eine solche Leistung ?
Was würden Sie diesem Arzt in die Hand drücken ?
Was ist Ihnen diese Leistung wert ?
Betachten wir die Realität heute, im Januar 2009.
Bei einer Kostenstruktur von 25 Prozent erhält der Arzt für diese Leistung ein Brutto – Honorar von 1,67 Euro.
Brutto – Honorar heißt, das von diesem Geld die Steuern, die Tilgung für den Praxiskredit, der aufgenommen wurde, um eine Praxis überhaupt einrichten zu können, Rücklagen für zukünftige Anschaffungen noch abgezogen werden müssen. Heißt defacto, das noch einmal ein nicht unbedeutender Betrag von diesen 1,67 Euro abgeht.
Vielleicht 1 Euro, 1,20 Euro bleiben übrig.
1,20 Euro für Massnahmen zur Gesundwerdung ihres Kindes.
Das ist also das, was man dem Arzt nach dem Besuch für seine Leistung in die Hand drückt.
Nicht viel.
Vielleicht sogar zu wenig ?