Blick über den Tellerrand bzw. über Landesgrenzen hinaus (II)

von Thomas Weber

Zum Beitrag von letzter Woche hat Thomas Weber, der Autor des Memorix Zahnmedizin einen ausführlichen Kommentar geschrieben, dem ich nachfolgend hier die ihm gebührende Aufmerksamkeit im Rahmen eines dezidierten Blogbeitrages geben möchte:

Wenn der Patient über Datenstick oder Chipkarte die Hoheit über seine Gesundheitsdaten behielte, wo bliebe dann die industrielle eHealth-Gesundheitswirtschaft?

Der Sinn der Telematikinfrastruktur und der ePA wäre verfehlt: Die Gesundheitsdaten müssen nutzbar gemacht werden. Für Dritte.

„Daten sind das Erdöl des 21. Jahrhunderts.“ hat Professor Dr. Andreas Peichl vom ifo-Institut mal formuliert. Und Gesundheitsdaten sind besonders wertvolle Rohstoffe, die endlich und in großer Menge gefördert werden wollen. Bleiben wir im Bild: Erschlossen werden sollen die Datenquellen im Wesentlichen durch die Heilberufler in den Praxen und Krankenhäusern, den eRezepten, aber auch durch die Patienten selbst mittels Wearables und Smartwatch-Apps: Alles soll in die ePA, von dort wird es über die Pipeline der schnellen „Datenautobahn“ Ti in die Rohöhldatenbank der Krankenkassen gepumpt, bevor die Daten raffiniert werden. In den Tanks lagern schon die „Versorgungsdaten“ aus den Abrechnungen der Heilberufler. Die größte Raffinnerie ist das „Forschungsdatenzentrum“, wo der unterschiedliche Gehalt der Daten erschlossen wird. Und von da geht es zur weiteren Verwertung der Datenerdölprodukte durch Nutzer mit „berechtigtem Interesse“.

Künftig dürfen die Krankenkassen in den Versichertendaten nach persönlichen Gesundheitsrisiken suchen und die Betroffenen dann darüber informieren. Und deshalb brauchen sie – quasi zwangsweise – den Zugriff auf den Rohöldatentank. Die Daten dort sind pseudonymisert, damit eben ein Personenbezug wieder hergestellt werden kann, denn wie sollte der Versicherte sonst über sein persönliches Risiko informiert werden können?
Und ein Zweites versprechen sich die Krankenkassen , wie es die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes offen kommunizierte:
„Die Übermittlung der Abrechnungsdaten muss erheblich beschleunigt werden, damit Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen transparent nachvollziehen und Krankenkassen ihre Versicherten individuell beraten können, welche weiteren Behandlungsmöglichkeiten existieren. Auf Basis eines gesetzlichen Auftrags werden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtet, Daten zu definierten Leistungen taggleich an die Krankenkassen zu übermitteln. Hierdurch werden Versicherte und Krankenkassen in die Lage versetzt, sich zeitnah einen aktuellen Überblick über die Behandlung zu verschaffen. So können Patientinnen und Patienten frühzeitig auf den bedarfsgerechten Versorgungspfad geleitet und bei der Inanspruchnahme notwendiger Leistungen unterstützt werden.“
Der gläserne Patient und der gläserne Arzt auf dem bedarfsgerechten Versorgungspfad, den die Krankenkassen dann wegweisen. Wie schön ist die neue eHealth-Welt!

Aber „berechtigtes Interesse“ haben natürlich auch Versorgungsforscher jeder Coleur, die Pharmaindustrie, die industrielle eHealth-Gesundheitswirtschaft oder der Versandhandel von Gesundheitsprodukten jeder Art. Da ist das Angebot für den neuesten Diabetes-Sensor schon im Briefkasten, bevor die Diagnose beim Betroffenen richtig angekommen ist. Wie bequem ist die neue eHealth-Welt!

All das kann man gut finden. Bequemlichkeit hat halt ihren Preis. Sollte man aber nicht gut finden müssen.
Erinnern wir uns: Die ePA gibt es auf freiwilliger Basis, also Opt-In, seit 2021. Die Patienten, die sich bisher eine haben anlegen lassen liegt momentan irgendwo um die 2%. Deshalb kommt jetzt das „Opt-Out“: Wer nicht widerspricht, kriegt eine ePA. Und es ficht den Gesetzgeber dabei nicht an, dass Schweigen oder Nichtstun im Rechtsverkehr eigentlich keine Willenserklärung darstellt.

Die ePA bleibt für beide Gruppen der Ärzte und der Versicherten ein zweischneidiges Schwert. Jeder tut gut daran, sich umfassend zu informieren. Mittlerweile gibt es sehr gute Zusammenfassungen über Nutzen, Risiken und Folgen der ePA vom Team Zahnärzte Bayern: https://www.team-zahnaerzte-bayern.com/epa oder vom MEDI-Verbund: https://www.medi-verbund.de/epa/ . Interessanterweise kommen nun auch die ersten Berufsverbände auf den Widerspruchstrip: Unter https://opt-out-info.de/ warnt der FVDZ-Landesverband Bayern e.V. Patienten unter dem Motto: „Schütze Deine Daten!“ vor der ePA.

Wer sich um eine umfassende Sicht bemüht, dem sei das Büchlein von Dr. Andreas Meißner „Die elektronische Patientenakte – vom Ende der Schweigepflicht. Für Risiken und Nebenwirkungen übernimmt niemand die Verantwortung.“ empfohlen, das im Westend-Verlag im Mai 2024 (ISBN 3864894727) erschienen ist. Meißner ist nicht nur ein sehr kluger Mensch und Psychiater, er hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Telematikinfrastruktur und der ePA auseinandergesetzt, dazu viel publiziert und darf als Kenner der Materie gelten. Die 10,00€ (oder auch weniger im Gebrauchtbuchhandel) für das kleine Buch sind gut angelegt, zumal man es nach der Lektüre auch dem Praxisteam oder der Patientenschaft weiterreichen kann.

Und wer noch auf Facebook unterwegs ist, findet diese und viele weitere Informationen auch zur ePA auf der Seite der Aktion „Rote Karte für die TI“: https://www.facebook.com/Rote.Karte.TI/.

Hertzliche Grüße vom Lande,
Thomas Weber

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