
Der Superorganismus Zahnarztpraxis existiert nicht mehr.
Für den Zahnarzt bedeutet das, er verliert an Produktivität.
Ein Umsatzrückgang, Honorarverlust und letztendlich in direkter Folge eine möglicherweise sogar überproportionale Verringerung des Unternehmensgewinns sind die Folge.
In Konsequenz müssen zwangsläufig die Preise der Zahnarztpraxis steigen.
Und eins ist von vorne herein klar – Es geht hier nicht um ein wenig Inflationsausgleich, es geht um deutlich mehr als das.
Wieviel genau, DAS ist die Frage.
Der jede Praxis für sich selbst ermitteln muss.
Wie geht das?
Extrem einfach.
Und daher sind Alle, die von der evolutionären Rückentwicklung betroffen sind, in der Schuld, diesen Wert zeitnah für sich zu vermitteln.
Angenommen die Praxis hat 2022 (als sie noch Superorganismus-Praxis war) einen Gewinn von 180.000 Euro gemacht. 2023 (nach evolutionärer Rückentwicklung und geringerer Produktivität) einen Gewinn von 150.000 Euro. Dann haben wir über das Jahr gesehen einen Honorarverlust von 30.000 Euro zu verbuchen. Auf 200 Arbeitstage verteilt ist das ein Honorarverlust von 150 Euro pro Arbeitstag. Bei 5 Behandlungen pro Tag sind das 30 Euro pro Behandlung, die von nun an jeder Behandlung zugeschlagen werden müssen.
Ja, SO einfach ist das.
Banal eigentlich.
Jetzt gilt es als Nächstes, diesen Betrag jeder Behandlung zuzuordnen.
Warum auch das in der Endodontie extrem einfach ist, liest man hier.
Und das ist dann schon Alles.
A
Faktoren anpassen.
B
Heil- und Kostenplan erstellen.
C
Abweichende Vereinbarung drucken, denn die brauchen wir zwangsläufig.
D
Den Patienten vorlegen. Und damit
E
sagen: „Das ist unser Honorar ! Dafür arbeiten wir !“