Und noch eine Geschichte aus dem Endozän (2) – Wucher

Hier berichteten wir über den Schalterdefekt unseres Röntgengerätes.

Am 15.09. wurde der Schalter gewechselt.
Jetzt kam die Rechnung.

Sage und schreibe Euro 421,62.

Der Kippschalter, grün mit Beleuchtung wird bei Conradelektronik für Euro 2,24 verkauft.
Carestrem stellt dafür l Euro 161,00 + Ust. 19% in Rechnung. Das sind Euro 191,59, dazu kommen 11,42 inkl. Ust. Versand für dieses Teil.
Mit allen Leistungen des Dentaldepots kommt man auf Euro 421,62.



Wenn wir als Zahnärztinnen und Zahnärzte gezwungen werden derartige Preisgestaltungen hinzunehmen, können wir unmöglich im Rahmen der BEMA oder GOZ honorieren.
Dann entstehen Honorare, die als Wucher bezeichnet werden.
Nicht um uns zu bereichern, sondern um Wucher im dentalindustriellen Bereich bedienen zu können.
Die Firma Carestream habe ich um eine Stellungnahme zur Preisgestaltung gebeten…
Bis heute erhielt ich keine Antwort.




4 Gedanken zu „Und noch eine Geschichte aus dem Endozän (2) – Wucher

  1. Da kannst Du lange warten…

    Es passt Vieles nicht zusammen in Sachen Preise in Deutschland, nur haben wir eine GOZ, die zu meinen Berufszeiten sicher nicht mehr nennenswert angepasst werden wird. Wie soll man das kompensieren über den Faktor ohne daß man in ein paar Jahren spätestens regelmäßig Sätze abdingen wird müssen, die momentan als Wucher abgetan werden?
    Da wir bei Preisen sind:
    Bei meinem Smart wurde letzte Woche die hintere Stoßstange und ein Blinkerglas erneuert, eine ältere Dame war mir ins Auto gefahren. Kosten ca. 3500.- Euro, zwar von der Versicherung erstattet, aber dennoch ein Betrag, wo Preis und Leistung zumindest für mich schwer zusammengehen.
    Aber da werden die Preise auch nicht von politischer Seite künstlich gering gehalten…

  2. Abartig. Wir werden von allen abgezockt, wenn es um ‚Medizinprodukte‘ geht.

    Auto: die Rechnung ist so hoch, weil es über die Versicherung läuft. Mir hat ein infantiler Wutbürger nen ordentlichen Kratzer in die Autotür gemacht. Die Vollkasko hat im Schadensfall eine Freigabe für 700 Euro gemacht; eine freie Lackiererei hat mit Ausbau Tür und Fenster gleich 1900 Euro veranschlagt; zweiter Kostenvoranschlag vom Autohaus: 570 Euro…

  3. Anderseit benötigt man als Zahnarzt keine Approbation um sein Röntgengerät und andere Geräte selber zu reparieren. Was zählt ist einfach nur das das Gerät anschließend wieder funktioniert. Bei einem Röntgengerät reicht dabei zum Nachweis eine Konztanzaufnahme.

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