Dislokation nach epileptischem Anfall

von Jörg Schröder

Im nachfolgenden Behandlungsfall kam es während eines epileptischen Anfalls bei der 14-jährigen Patientin zu einer extrusiven Dislokation des Zahnes 21. Nach Reposition am Unfallort wurde der Zahn zunächst alio loco mit einer TTS-Schienung stabilisiert. Bei der ersten radiologischen Kontrolle 3 Wochen nach der Schienenentfernung fiel der überweisenden Kollegin eine beginnende Konturveränderung am distalen Wurzelaspekt von Zahn 21 auf.

Der elektrische Sensibilitätstest der leicht gelockerten Zähne 12,11 und 12 fiel 4 Wochen nach dem Trauma bei der Erstvorstellung in unserer Praxis positiv aus. Zahn 21, obwohl bereits resorptionsbedingte Veränderungen zu beobachten waren, reagierte palatinal völlig normal, bukkal jedoch extrem verzögert auf den elektrischen Reiz.

Das angefertigte kleinvolumige DVT zeigte ebenfalls Hinweise auf ein resorptives Geschehen. Interessanterweise fehlte eine apikale Aufhellung. Zahn 11 weist eine apikale Erweiterung des Kanalhohlraumes auf, die auf eine mögliche interne Resorption hinweist. Die Zähne 12 und 22 weisen, wie auch 11, deutlich verkürzte Wurzellängen auf.

In Zahn 13 imponierte ein Dentikel.

Die Behandlung des Zahnes 21 erfolgte einzeitig. Der apikale Verschluss wurde mit MTA erstellt. Da der Zahn dunkel verfärbt war, wurde der koronale Wurzelfüllungsanteil adhäsiv abgedeckt und für die Aufhellung bei der Hauszahnärztin vorbereitet. Dazu fülle ich den Bereich koronal der adhäsiven Abdeckung mit CaOH2, da dieses sehr leicht herausgespült werden kann, überdecke das CaOH2 mit einem Schaumstoffpellet und etwas Cavit und verschliesse adhäsiv. Eine reine Cavit-Abdeckung erstelle ich nur, wenn sichergestellt ist, dass die Aufhellung innerhalb der nächsten 7-10 Tage durchgeführt werden wird.

Das erste Recall, 3 Monate nach Abschluss der Behandlung zeigte Erfreuliches. Die externe Resorption erscheint arretiert. Die Zähne 12,11 und 21 reagierten positiv auf den elektrischen Reiz. Einen kleinen Wermutstropfen stellt der kleine Spalt zwischen adhäsiver Abdeckung und Verschlussfüllung dar.

Im 6-Monats-Recall reagierten 12,11 und 22 positiv auf den elektrischen Sensibilitätstest. Im unteren Wurzeldrittel des 11 war der Umriss des Kanalhohlraumes unscharf und gegenüber der Ausgangssituation deutlich verändert. Die Struktur ähnelte einer externen invasiven Resorption. Das zur Überprüfung des Sachverhaltes angefertigte kleinvolumige DVT zeigte deutlich, dass es sich um eine Obliteration innerhalb des Kanalhohlraumes handelt und die Aussenkontur des 11 unverändert erscheint.

Daher wurde die Patientin und die HZÄ informiert, dass es in der Zukunft aufgrund einer Zunahme der Dentinschichtstärke durch die Obliteration zu einer Gelb-Orange-Verfärbung des Zahnes 11 und eine unter Umständen ausbleibende Reaktion auf einen Kältereiz kommen könnte, die nicht als Zeichen einer Pulpanekrose gewertet werden darf.

Dennoch muss der weitere Verlauf der Erweiterung des Kanalhohlraumes des 11 engmaschig kontrolliert werden.

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