Der Blick in die Tageszeitung bleibt an der Überschrift hängen: Sparkassen laufen Sturm gegen Honorarpflicht – Banken fürchten um abschreckende Wirkung für Kunden
Worum geht´s ? Ich habe keine Vorstellung und lese interessiert nach. Sparkassen warnen die Politik davor, die Beratung für Finanzprodukte gegen Honorar zum Standard zu machen. Hähh ? Der Staat erlaubt euch, Geld für eine bislang kostenlose Dienstleistung zu nehmen und ihr lehnt entrüstet ab ? Ihr dürftest also von nun an eure Aktienfonds und Lebensversicherungen dem Kunden andienen und zusätzlich noch für eure Empfehlung Geld nehmen ? Euch also eure fachliche Expertise bezahlen lassen, unabhängig davon, ob der Kunde dann das empfohlene Produkt kauft oder nicht ?
Und ihr wollt das nicht ?
Die Antwort folgt sogleich. Der Präsident des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes klärt auf: Eine verpflichtende Honorarberatung stelle für viel Kleinanleger eine unüberwindbare Hürde dar. Wenn Kleinanleger für eine Erstberatung von 2 Stunden erst einmal die tatsächlichen Kosten von durchschnittlich 360 Euro als Honorar auf den Tisch legen muss, nehmen die meisten keinerlei Beratung mehr in Anspruch. Eine solche Vorgabe schliesst grosse Teile der Bevölkerung vom Zugang zu guter Beratung aus und ist unsolidarisch.
Zorro und Robin Hood in Personalunion bei der Sparkasse ?
Oder Batman und Che Guavara ?
Wird die Finanzwelt nun endlich gut ?
Ein Schelm, wer Arges denkt.
Oder hat man nur Angst, dass man einen grossen Kundenkreis verliert, dem man nun nicht mehr zu irgendwelchen Finanzdeals überreden, nein ,“überzeugen“ kann, auf die er eigentlich von sich aus nie gekommen wäre ?
Sei es drum. Es ist ein anderer Aspekt, den ich so bemerkenswert finde. Die tatsächlichen Kosten, schwarz auf weiss, für die Beratung durch den (einzelnen) Bankmitarbeiter beträgt 180 Euro pro Stunde. So – und jetzt Hand aufs Herz. Wie kann es sein, das wir als Zahnärzte für eine Beratung von einer Stunde beim Kassenpatienten einen Betrag von X Euro und beim Privatpatienten von Y Euro in Rechnung stellen dürfen ? Und wie kann es weiter sein, das Niemand aus der Standespolitik diesen Missstand artikuliert ? Sind wir weniger wert, als ein Bankkaufmann, ein Versicherungskaufmann, beides im Übrigen Ausbildungsberufe. Die Ä3 ist mit 20,11 Euro, die Ä1 mit 10,72 Euro vergütet. Dem Bankkaufmann wird also – durchschnittlich wohlgemerkt – 50 – 200 % mehr Honorar zugestanden, nur um seine Kosten zu decken, von Gewinn ist hier noch gar keine Rede. Auch nicht davon, das bei uns in der Praxis, während wir beraten, ja noch ein ganzes Team von Mitarbeitern um uns herum sich befindet, deren Kosten ja noch zusätzlich in die Berechnung einfliessen müssten.
