
Kennt ihr das ?
Der Überweiser, der maximal einmal im Jahr überweist.
Einen Tag vor seinem Urlaub. Oder – wie jetzt – in der Woche vor Weihnachten.
Dann jedoch muss die Behandlung sofort erfolgen. Heute nachmittag noch. Spätestens morgen.
Ein Ansinnen, dass vermutlich in seiner Praxis, würde es vorgetragen, je nach Naturell des Praxisinhabers auf brüske Ablehnung oder schallendes Gelächter stossen würde.
Ach ja, und wir mögen bitte den Patienten selbst kontaktieren.
Hier der ungekürzte Originaltext:
Patient XXX
Zahn 37 unvollständige WF und Herdverdacht
mit der Bitte um Revision der Wurzelfüllungen
Patient ist antibiotisch abgedeckt (Clindasaar 600 1-1-1)
Mit der Bitte um kurzfristige Terminvereinbarung
mit dem Patienten unter der Telefonnummer XXX
Patient hat Schmerzen am Prothesenankerzahn
Röntgenaufnahme in der Anlage
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Mit freundlichen Grüßen
Was sagt ihr ? Wie sollte man in der Sache verfahren?
Ich freue mich über Kommentare zum Thema …
Ignorieren?!
Hallo Ha-Wi, vielleicht Kollegen kurzfristig kontaktieren? – Vielleicht um unverzügliche Verbindung mit dem Kollegen pochen – mal sehen wie er reagiert.
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A: Lehnt er ab, lehnt man seine Überweisungen ab.
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B: Ist er Zuvorkommend, dann kann man ggf. ein klärendes Gespräch führen:
1. Er möge kollegiale Rücksprache vor eiligen Überweisungen halten.
2. Patient muss sich melden bzw. kann bei der Rücksprache weitergereicht werden.
3. Nicht mehr so wie gehabt.
4. Wenn nicht einsichtig, dann A.
5. Für den Patienten kann man ggf. dieses Mal zuvorkommend sein (wenn zeitlich noch möglich), um diesen nicht statt dem Überweiser zu bestrafen.
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LG, András
Den Termin kann man doch kurzfristig vereinbaren… Behandeln dann ab Januar. Für die Schmerzbehandlung wenden Sich bitte an Ihre Hauszahnarztpraxis…
Ich würde, unabhängig vom Stand des Überweisers, zunächst einmal überprüfen lassen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, den Patienten einzubestellen.
Vielleicht kann jemand umbestellt werden. Termine bei zweizeitigem Behandeln etwas verkürzt werden, um Zeit zu generieren. Und ich würde, wenn gar nichts anderes geht auch (für den Patienten, nicht den Überweiser) länger bleiben.
Wenn ich kann (keine Termine nach der Praxis) und sofern ich eine Assistentin habe. Für mich kann der Patient nichts für einen schlechten Überweiser. Die Rezeption klärt zudem die aktuelle Beschwerdelage. Kommt heraus, dass die Beschwerden fast abgeklungen oder stark rückläufig sind, Terminvereinbarung in 2022. Sollte es genau anders herum sein, wird dem Patienten mitgeteilt, dass wir die Praxis nur noch einen/zwei/drei Tage geöffnet und voll bestellt sind, wir aber versuchen, eine Lösung zu finden.
Die Schmerzbehandlung durchzuführen sollte mit 1.30h gut zu machen sein. Inklusive DVT. Antibiotisch abgeschirmt ist er ja, wenngleich mit dem AB das bekanntermassen das am häufigsten fehlverordnete AB in Deutschland ist. ;)
Der Patient wird diese Dienstleistung im Leben nicht vergessen. Und dem Überweiser mache ich in meinem Schreiben diplomatisch, aber deutlich klar, dass es ein großes Glück war, dass wir den Patienten behandeln konnten, es aber als absolute Ausnahme zu verstehen ist. Ignorieren der Nachricht ist für mich abwegig. Wie gesagt: Was kann der Patient dafür?
LGJ
Hallo Jörg,
in solchen Fällen ignoriert man nicht den Patienten, sondern den Überweiser, bzw. dessen fehlende Kinderstube. Dass der Patient eine solche Dienstleistung nicht mehr vergisst, ist möglich, kann aber auch das Gegenteil bewirken: Unter Umständen setzt er sie in Zukunft als selbstverständlich voraussetzen, weil: Hat ja geklappt. Wurde alles so gemacht, wie sein Zahnarzt es gewünscht, oder vielmehr angeordnet hat. Muss ein ganz wichtiger Zahnarzt sein…
Überweisertätigkeit hat was mit Kollegialität zu tun, oder? Und von Patientenseite mit Leiden (patiens) und am Ende gar mit Dankbarkeit?!
Und wenn ich leide, dann bemühe ICH mich um einen Termin und sage sogar freundlich „Bitte“! Und ich erwarte nicht, dass der Zahnarzt, der Spezialist, zu dem mich mein Zahnarzt überweist, weil er die Behandlung nicht hinbekommt, mir hinterher telefoniert um mir einen Termin anzubieten. Und das zeitnah! Geht’s noch?
Aber: Schön, dass es noch solche Behandler wie Dich gibt.
LG, Harald
P.S.: Wer mich kennt, weiß, dass ich die personifizierte Überstunde bin. Quasi täglich. Das tue ich umso lieber, je freundlicher und höflicher ich darum gebeten werde. Vielleicht kommt das dadurch, dass ich etwas länger als die meisten beim Militär war. Dort gab es ein Fach im Offizierslehrgang, das nannte sich „Stil und Form“! Hat damals gut getan, fehlt heute anscheinend vielerorts.
Lieber Harald, da setzt Du jetzt voraus, dass es sich der Patient leicht macht. Dann bin ich bei Dir. Es gibt aber auch die Variante, dass der Patient, dem Überweiser beinahe hörig, sich auf die Aussage der Praxis verlässt: „Wir regeln das für Sie“. Und dann? Hat er Pech gehabt? Ein Anruf, der nach 2 Minuten vorbei ist, klärt das Ganze. Und wie schon geschrieben: Es gibt einige mögliche Varianten, die den Feierabend nicht tangieren werden. Nur rauszufinden es gilt. LGJ