Back to the Future

Gastbeitrag von Thomas Weber

Seit Jahren hören wir das alte Lied: Die GOZ ist unzureichend. Wir leben aber damit und arrangieren uns.

Die eigentliche Frage: Braucht der „Leistungserbringer“ unbedingt eine Gebührenordnung? wird nicht gestellt.

Die Antwort ist, wie wir wissen: Nein, er braucht sie nicht. Der Kosten-Erstatter braucht sie zur einfachen Festsetzung von Erstattungssätzen.

Der Zahnarzt könnte es sich sehr einfach machen. So wie jeder andere Dienstleister, der nicht unter staatlicher Kuratel steht: Eine Keramikkrone am Zahn X kostet den Betrag Y, der alle Materialkosten und Laborleistungen beinhaltet.

Das gäbe eine „Bierdeckelrechnung“ und damit ein Minimum an Verwaltungserfordernissen. Dafür bräuchte man nicht mal einen Taschenrechner, geschweige denn eine aufgeblähte EDV oder eine spezialisierte Abrechnungsexpertin. Es ginge handschriftlich auf einem selbstdurchschreibenden Zweckform-Avery-Vordruck.

„Undenkbar!“ höre ich jetzt die Funktionäre schreien. Einer sagte mir mal: „Sie sind ja ein kleiner Revoluzzer…aber das funktioniert doch nicht..“ Und ungläubig: „Wollen Sie etwa im Vorfeld wirklich jede Watterolle, jedes Keilchen, jede Kanüle, jede Matritze mit einrechnen?“

Natürlich, muss ich doch. Die teureren Sachen einzeln, die billigeren pauschal. Macht der Handwerker nicht anders. Schrauben sind nicht umsonst, nicht der Dichtungshanf oder das Schmirgelpapier. Und meinen „kalkulatorischen Arzt-Stundenlohn“ will ich eigentlich auch selber festsetzen. Diese „Freiheit“ sollten wir für uns schon fordern.

Sind diese Gedanken der „Vertragsfreiheit“ wirklich so revolutionär?

Natürlich nicht: wie schon so oft ist ein Blick zurück auf das Gestern für das Verständnis des Heute und für den Weg in die Zukunft sehr hilfreich. Denn Vorläufer der GOZ 1988 und der Bugo-Z von 1965 war die sogenannte Preugo. Diese stellte „subsidiäres Recht“ dar, das „mangels einer Vereinbarung“ Anwendung fand. Es existierte damals Vertragsfreiheit. Das, was Zahnarzt und Patient als Honorar vereinbarten, galt. Nur wenn keine Vereinbarung über das Honorar getroffen wurde, galt die Preugo. Das funktionierte. Bei dem einen Zahnarzt sehr gut, beim anderen schlechter.

Die Bugo-Z von 1965 änderte dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis: im Regelfall war von der Bugo-Z von 1965 auszugehen; eine abweichende Regelung war die Ausnahme und setzte eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.

Die GOZ 1988 ließ dann nur noch eine abweichende Vereinbarung bezüglich der Höhe der Vergütung zu (§ 2 Absatz 1 GOZ). Die Entwicklung von der Preugo bis zur GOZ 1988 zeichnet also einen politischen gewollten Weg: nämlich weg vom Grundsatz der Vertragsfreiheit hin zum staatlichen Preisdiktat.

Die GOZ 2012 setzte diesen Weg quasi konsequent fort. „Mit Gebührenordnungen sorgt der Gesetzgeber ganz bewusst dafür, die zahnmedizinische Versorgung nicht dem freien Markt zu überlassen.“ Dieses Zitat aus dem Vorwort der BZAEK zum GOZ-Kommentar 2012 kann man gar nicht oft genug lesen.

Weniger „Vertragsfreiheit“ ist ein Ziel jeder Gebührenordnung! Und liest man den Bericht der Bundesregierung an den Bundesrat zu den Auswirkungen der GOZ 2012 so finden sich interessante Feststellungen:

„Die mit der GOZ-Novelle angestrebte Reduzierung sowohl der Analogbewertungen von häufig erbrachten Leistungen als auch der Anzahl von schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen konnte erreicht werden. „

Na herzlichen Glückwunsch, Politik und Erstatterlobby. Wozu genau wurde die GOZ novelliert? Um für die Zahnärzte nach Jahrzehnten adäquate Honorare umzusetzen? Nein, um die Analogien rauszukicken und die Faktoren runterzuholen. Das ist jetzt amtlich.

„Der Anteil der schwellenwertüberschreitend abgerechneten Leistungen an der Gesamtheit aller berechneten Leistungen hat sich in der GOZ-Analyse der BZÄK um mehr als die Hälfte von rund 24,5 Prozent im Jahr 2011 auf rund 11,1 Prozent im Jahr 2012 reduziert.“

Das sind mal valide Zahlen. Nun, da rechnen ja nun offenbar nicht mehr wirklich viele Kolleginnen und Kollegen nicht mehr wirklich viele Leistungen über 2,3fach ab.

Wenn man die Verhandlungen zur neuen GOÄ aufmerksam verfolgte, ist absehbar, wo die GOZ in absehbarer Zukunft endet. Mit zwei Gebührensätzen: „robust einfach“ oder „einzelfallbegründet doppelt“.

Und dann wird auch endgültig Schluss sein mit Analogien. Und auch die „freien Vereinbarungen“ werden zur Disposition stehen, „weil man sie doch eh fast nicht nutzt.“ Die Gebührenordnungen beschreiben umfassend alle Möglichkeiten der Medizin. Basta. Anders ist der Weg in eine „Bürgerversicherung“ wohl auch nicht gangbar.

Zukünftig wird also wohl jeder seine eigenen Preise machen müssen, wenn er in dieser neoliberalsozialistischen Republik, in dem man sogar von Seiten der Ärzteschaft einen „Minutenlohn“ von 1,36 € (http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetail/goae-reform-noch-nichts-in-stein-gemeisselt.html) als hinreichend angemessen betrachtet, selbstständig auskömmlich leben will. Denn schon der Depot-Techniker, der Validierer oder der Steuerberater kosten in meinem Paralleluniversum pro Minute deutlich mehr.

Unsere berufsständischen Körperschaften sind wie immer hilflos: sie fordern allenfalls – und das sehr verhalten – eine „Punktwerterhöhung“ für die GOZ.

Kann man natürlich fordern. So wie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder endlich die Anpassung des steuerlichen Existenzminimums für Kinder. Oder die Korrektur des Alterseinkünftegesetzes. Oder den Weltfrieden. Aber kommen wird sie deshalb nicht.

Wenn man den Bericht der Bundesregierung an den Bundesrat aus 2015 liest, ist doch mit einer Punktwerterhöhung der GOZ überhaupt nicht zu rechnen. Denn schließlich überschreite ja, so wird quasi amtlich festgestellt …„der nach der GOZ-Novelle 2012 festgestellte Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent den prognostizierten Honoraranstieg von 6 Prozent“. Hey, da haben die Zahnärzte doch wohl mal wieder zugelangt, oder? 9,2 % mehr Honorar! Was wollen die jetzt noch?

Das sind und waren die Taschenspielertricks unlauterer Politik. Darin ist das Kabinett Merkel meisterhaft. Und kein Widerspruch der Zahnärzteschaft? Oder habe ich was verpasst? Nein? Dann stimmt’s doch wohl.

„Back to the future“…. das sollte das Motto der Zahnärzte im Jahr 2020 werden.

Zurück in die Zukunft: zur Vertragsfreiheit.

Zurück in die Zukunft: zur patientenorientierten Behandlung und zur betriebswirtschaftlich fundierten Honorierung.

„I guess you guy`s aren’t ready for that…. but your kids gonna love it!“

Grüße vom Lande,

Thomas Weber

Ein Gedanke zu „Back to the Future

  1. Leider wahr, aber da es die gesamte Ärzteschaft nicht mal hinkriegt den Spahn nach seinen ganzen Verfehlungen abzusägen, werden es die Zahnärzte auch nicht schaffen sich mal durchzusetzen. Und mit der nächsten Stufe beim Zwang der TI am nächsten Jahr wird es noch weniger Abweichler geben…

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