von Jörg Schröder
Nachfolgend Gedanken, die in Zusammenarbeit mit meinen Berliner Kollegen Dr. Derk Siebers und Dr. Holger Janssen zu Papier gebracht wurden.
Die letzten Empfehlungen der KZBV und den KZVen mit der Bundeszahnärztekammer (Konferenz in Köln am 17.3.2020) an die Zahnärzte lauten: „Der Praxisbetrieb soll im üblichen Rahmen weiter aufrecht erhalten werden.
Das RKI (Robert-Koch-Institut) stellt keine erhöhten Anforderungen an die Behandlung symptomloser Patienten. Normaler Mundschutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel sind aus Sicht des RKI für alle Behandlungen ausreichend.“
In einem weiteren Passus heißt es dann: „Es wird empfohlen, verschiebbare Behandlungen wie Routine-Untersuchungen und PZR während der Schließung von Schulen und Kits bis zum 20.April 2020 nicht durchzuführen und solche Patientenkontakte auf das Mindestmaß zu reduzieren.“
Allein diese Empfehlung ist widersprüchlich und die Umsetzung derselben obliegt jedem einzelnen Zahnarzt – in Abwägung aller für seine Praxis, seine Mitarbeiter und seine Patienten relevanten Fakten. Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine dringend gebotene Anweisung, die eine Einhaltung sicherstellen würde.
Insbesondere, da zum jetzigen Zeitpunkt „…keine finanzielle Entschädigung durch Bund oder Land vorgesehen…“ ist. In der „normalen“ Zahnarztpraxis werden üblicherweise zwischen 80 und 95% elektive (Wahl-) Leistungen erbracht, die zum größten Teil für einen überschaubaren Zeitraum von einigen Tagen oder Wochen verschoben werden können, ohne dass ein Schaden für den Patienten zu erwarten ist.
Das RKI hat bis kurzem immer wieder betont, dass ein Schutz der Bevölkerung durch den üblichen Mundschutz nicht gegeben ist. Allenfalls kann das Tragen eines Mundschutzes eines Infizierten die Verteilung der Viren erschweren. Demgegenüber stellt das RKI aber fest: Handelsüblicher Mundschutz und Handschuhe sind für die zahnärztliche Behandlung ausreichend (s.o.)
Fakt ist, dass das Virus durch u.a. durch Tröpfcheninfektion übertragen wird (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText1),
Zahnärztliche Behandlung ist fast immer mit Spraynebel und Aerosol verbunden. Spraynebel ist nichts anderes als ein Gemisch aus Tröpfchen unterschiedlichster Größe und Aerosol. Laut RKI gibt es für eine Übertragung des Virus durch Aerosol „keine Evidenz“. Zu Fragen bleibt, wie das RKI zu dieser Einschätzung kommt? Gibt es keine Übertragung durch Aerosol oder gibt es einfach nur keine Untersuchungen dazu, dann sollte das auch genauso benannt werden.
Der Unterschied zwischen einer Infektion mit Tröpfchen oder Aerosol besteht „logisch“ nur in der Verpackungsgröße der Viren. Entweder befinden sich die Viren in einem bis zu 20µm bis 0,5mm großen Tropfen (https://de.wikipedia.org/wiki/Tropfen) oder in einem Aerosol, in dem die Flüssigkeits- oder Feststoffmenge einen max. Durchmesser von 50µm hat (https://www.pnc-aktuell.de/prophylaxe/story/aerosol-in-der-zahnaerztlichen-prophylaxe–eine-unterschaetzte-gefahr__6198.html). Also bestehen zwischen Tröpfchen und Aerosol eindeutige Schnittmengen.
Betrachtet man die Empfehlungen des RKI und unserer Zahnärztekammer in Berlin und vergleicht diese mit der weltweit bekannten Literatur (siehe PubMed) so kann man eigentlich nur zu einer Schlussfolgerung kommen.
Diese Empfehlungen sind im Hinblick auf den Erfolg der Maßnahmen der nicht-pharmakologischen Interventionen (NPI) des sog. „Social Distancing“ nicht erfolgversprechend und unverantwortlich. Zum jetzigen Zeitpunkt muss jeder Patient als potentiell infizierter Patient betrachtet werden und – zum Schutz des zahnärztlichen Fachpersonals, der Patienten aber auch zur Verhinderung der unkontrollierten Weiterverbreitung des Virus – auch als solcher behandelt werden.
Um Pflegebedürftige vor dem Ansteckungsrisiko zu schützen, werden bis September keine körperlichen Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Einstufung in einen Pflegegrad mehr vorgenommen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen häuslichen Beratungsbesuche würden ausgesetzt, so Bundesgesundheitsminister Spahn. Wenn also selbst die körperliche Untersuchung durch im Vollschutz arbeitende Ärzte des MDK eine Gefährdung der Patienten zur Folge haben könnte, wie kann es dann sein, dass nicht mit Vollschutz (FFP3-Maske, Gesichtsvisier, Handschuhe, Einwegbekleidung, Kopfhaube) durchgeführte zahnärztliche Behandlungen, bei denen Aerosol entsteht, risikoarm durchführbar sein sollen?
Zu hinterfragen ist, warum Friseure in Bayern ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, weil der Mindestabstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist – mit Speichel oder Sputum versetztes Aerosol ist dabei sicher weniger häufig als bei einer zahnärztlichen Behandlung – wie kann es dann sein, dass nicht mit Vollschutz (FFP3-Maske, Gesichtsvisier, Handschuhe, Einwegbekleidung, Kopfhaube) durchgeführte zahnärztliche Behandlungen, bei denen Aerosol entsteht, risikoarm durchführbar sein sollen?
Wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) von der Wiederverwendung von FFP-Atemschutzmasken nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie abrät (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile), aber jeder nicht symptomatische Patient infektiös sein kann und somit als solcher behandelt werden muss, wie kann es dann sein, dass vom bei zahnärztlichen Behandlungen entstehenden Aerosol keine Gefährdung ausgehen soll?
Alle diese Fragen sollen und müssen wir Zahnärzte eigenverantwortlich für unsere Patienten und unsere Mitarbeiter aber auch für uns selbst und im Sinne einer Eindämmung einer Weiterverbreitung des Virus treffen.
Wenn unsere Regierung eine Verlangsamung der Infektion durch die eingeleiteten Maßnahmen erreichen will, dann ist eine sofortige Schließung der zahnärztlichen Praxen dingend erforderlich.
Selbstverständlich ist eine geregelte Notfallversorgung zu organisieren. Ich werde gerne mit allen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür bereit stehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt obliegt die Verantwortung für eine Praxis Schließung einzig und allein beim Praxisinhaber unter Abwägung aller für ihn relevanten Faktoren. Das wird aus unterschiedlichsten Gründen zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs in einem nicht unerheblichen Anteil der Praxen führen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und sind sicherlich nicht nur finanziell begründet (andere Risikoeinschätzung, Nichtakzeptanz der NPI, „Verantwortung“ gegenüber den Patienten und Mitarbeitern u. v. m.).
Diese Empfehlung kann sich extrem negativ auf den Erfolg der NPI auswirken, weshalb eine Anordnung der Schließung der Zahnarztpraxen gefordert werden muss. Dass in diesem Zusammenhang auch über das notwendige „Überleben“ der Praxisstrukturen nachgedacht werden muss, versteht sich von selbst.
Eine Anordnung der Schließung aller Zahnarztpraxen beinhaltet selbstverständlich die Sicherstellung der Notfallversorgung. Hier geht es darum möglichst zentrale, räumlich adäquate Lokalisationen zu bestimmen sowie Zahnärzte und zahnärztliche Mitarbeiter zu rekrutieren die für diesen Notdienst zur Verfügung stehen.
Ich lege meine Hand dafür ins Feuer dass sich innerhalb des zahnmedizinische Fachpersonals ausreichend Freiwillige für diese Notdienst finden werden.
Ich persönlich stehe ab sofort uneingeschränkt hierfür zur Verfügung und bin mir sicher in meinem Praxispersonal ebenfalls Unterstützung zu finden.

Kann man den Text irgendwo finden? Wurde er veröffentlicht? Würde den gerne teilen. Grüße
Kann bei Facebook „Derk Siebers“ gefunden werden. Und geteilt. ;)
Hallo Jörg und Coautoren, Ha-Wi, Olaf, Christian und Christoph!
Darf dieser wichtige Beitrag angesichts der Lage ausserhalb von Wurzelspitze verteilt werden?
Ich habe nichts dagegen.
Sehr guter Beitrag,
nur leider ist die Sachlage mehr als offensichtlich. Sowohl die Politik, unsere Standesvertretungen und wirtschaftlich getriebene Kollegen ignorieren dies.
PS: Prof Drosten hat bereits ein Statement dazu abgegeben (Folge 17, ab Minute 29).
Mal davon abgesehen könnte ein primär tiefes Inhalieren des Virus in die Lunge ohne vorheriger Proliferation im Rachen, eine mögliche Erklärung für schwere Verläufe bei jungen und gesunden Personen sein. Prof. Drosten vermutet hierbei die fehlende Immunantwort in der ersten Besiedlungsphase als mögliche Ursache.
Damit ist klar, welchen Risiko wir uns im Zweifel aussetzen. Abgesehen von der unbemerkten Infektionsgefahr Dritter.
Beste Grüße !
Sehr toller Beitrag,
so ähnlich, aber nicht so professionell, habe ich bereits gestern Mails an die Virologen Drosten und Kekule verfasst.
Ich hoffe ihr sendet diese Berichte ebenfalls an höhere Stellen weiter, meinetwegen auch an die Fernsehsender, damit endlich eine einheitliche Leitlinie von der Bundeszahnärztekammer erfolgt.
Ich finde die Mißstände fur unsere Berufsgruppe unzumutbar.
Beste Grüße,
Markus
An dieser Stelle müssen wir festhalten, daß es offensichtlich Defizite beim RKI in der Bewertung und Durchführung der Hygieneabläufe, der Behandlungsabläufe in der Zahnarztpraxis gibt.
Erschreckend für mich sind die völlige Auslassung weiterer Kontaminationsquellen, wie Stifte, Tastaturen, Mäuse, Versichertenkarten und schlussendlich die papierlastige Übergabe, das Unterschreiben dieser Dokumente und deren Archivierung.
Ich warte auf den Erreger, der im Dokumentenscanner nachgewiesen wird und überlebt.
Corona wird die Welt verändern heißt es. Hoffen wir das mal…
Danke für den Beitrag.
Olaf