COVID 19 – Informationen zum Personal

 

Schön zu sehen, dass die SSO unseren Vorsorgemassnahmen in der Praxis weitestgehend gefolgt ist ;-)

Allerdings setzen wie bei allen Mitarbeitern Mundschutz und Schutzbrille ein.

 

Informationen zum Personal

Das Personal ist durch das strikte Befolgen der gängigen Hygienemassnahmen und das übliche Tragen des Mundschutzes in der Zahnarztpraxis genügend geschützt, auch wenn ein Behandler mit dem Coronavirus infiziert sein sollte.

Sowenig Personal am Patienten einsetzen wie möglich
Gesundes Personal ohne Patientenkontakt oder genügendem Abstand trägt keine Maske

Personal muss auch gegenseitig Distanz halten, beispielsweise durch grössere Abstände bei Mahlzeiten, an Bürotischen oder in Personalsitzungen etc.

Krankes Personal soll zu Hause bleiben und 48 Std. nach Abklingen der Symptome, sofern seit Symptombeginn mindestens 10 Tage verstrichen sind, wieder zur Arbeit erscheinen.

Aerosolverursachende Arbeiten wo möglich vermeiden (Vermeidung von Ultra-schall oder Air-Flow bei der Dentalhygiene, stattdessen Anwendung des Hand-Scalings)

Zusätzliche praxis- und patientenspezifische Massnahmen

Strikte Einhaltung der gängigen zahnärztlichen Hygienemassnahmen: gründliches Händewaschen mit Seife, regelmässige korrekte Händedesinfektion, Behandlungshandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille, minutiöse und regelmässige Oberflächendesinfektion unter Einhaltung der geforderten Einwirkzeit sowie Einhaltung der weiteren Hygienemassnahmen gemäss QSS der Praxis

Alles, was vom Praxispersonal und Patienten berührt wird regelmässig mit Seifenwasser abgewaschen oder desinfiziert (Türgriffe, Rezeptionstisch, usw.)

Zimmer nach jedem Patienten gründlich lüften

Der Empfang ist idealerweise mit einer Glasscheibe als Aerosol- oder Spukschutz ausgerüstet Zeitschriften und Zeitungen im Wartezimmer entfernen

Die Patienten werden in der Regel direkt in den Behandlungsraum gebracht. Ausnahmsweise maximale Aufenthaltszeit im Wartezimmer 15 Minuten und Abstand zwischen den Patienten von 2 Metern

Den Patienten muss ermöglicht werden vor Beginn der Behandlung die Hände zu waschen oder zu desinfizieren

Etwas längere Termine einschreiben: max. 1 Patient pro Behandlungsstuhl (ohne Prophylaxeeinheiten) Begleiter warten nicht in der Praxis

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