5 Gedanken zu „11 21 D.013

  1. Guten Abend,
    zunächst eine begriffliche Klärung.
    Was ist mit entzündlich bedingte Resorptionen gemeint? Ehedem wäre die Sache klar gewesen, da aber auch die infektionsfreien Ersatzresorptionen als „Entzündung“ ablaufen, ist der Begriff entzündlich bedingte Resorptionen nicht eindeutig. Vermutlich sind die Resorptionen gemeint, die durch eine Infektion im Wurzelkanal unterhalten werden, oft fulminant verlaufen, häufig in frühem Zahnverlust enden, und die radiologisch durch Aufhellungen gekennzeichnet sind, die die Wurzel und den gegenüberliegenden Knochen betreffen, und die sinnvollerweise und eindeutig als infektionsbedingte Resorptionen bezeichnet werden?
    Wenn diese gemeint sind, dann möchte ich der Aussage widersprechen, sie wären aufgrund der langen und unphysiologische Lagerung „nicht ungewöhnlich“. Sie werden zwar tatsächlich häufig beobachtet, in fast allen Studien umfassen infektionsbedingte Resorptionen fast (Avulsion) bzw. mehr als (Intrusion) die Hälfte aller Komplikationen. Zwar ist die unphysiologische Lagerung (Avulsion) mit der Folge ausgeprägter Schäden im Parodont bzw. die direkte massive Gewebszerstörung (Intrusion) eine Voraussetzung, ursächlich ist jedoch die viel zu spät einsetzende endodontische Therapie: nach Andreasen sind die infektionsbedingten Resorptionen histologisch bereits zwischen dem vierten und sechsten Tag nachweisbar; was kann also bei einen Beginn der Wurzelkanalbehandlung nach 7-10 Tagen, beim wurzelunreifen Zahn sogar nach drei oder gar mehr Wochen erwartet werden? Mit sofortiger endodontischen Versorgung ließen sich diese Komplikationen sicher vermeiden, das zeigen sämtliche Studien von Andreasen & Co., ob klinisch oder im Tierexperiment, und das wird bestätigt durch unsere Ergebnisse.

    Es freut mich für den Patienten sehr, dass diese Komplikation nicht eingetreten ist. Sicher ein gutes Stück weit ein Verdienst der guten endodontischen Versorgung. Können Sie das Protokoll noch genauer darlegen? Spülung mit was, wie lange, bei welcher Temperatur, (ultra-)schallaktiviert?
    Der Aufwand kann enorm sein, die Schwierigkeit, das notwendige Zeitfenster zu realisieren, wurde er bereits angesprochen. Können solche Behandlungen unter den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden?

    Wie alt ist denn der Patient? Bei einem ankylosierenden Zahn 11 und einem Patienten, der sich vermutlich noch im Wachstumsalter befindet, wäre jetzt interessant zu erfahren, welche Therapieoptionen infrage kommen.

    • Sehr geehrter Herr Pohl,

      trotz der bereits von mir gelesenen Kurzfassung Ihrer Erläuterungen zum Thema „infektionsbedingte Resorptionen“ finde ich auch die lange Fassung sehr informativ. Es ist zweifelsohne richtig, dass die infektionsbedingte Resorption durch die bakterielle Kontamination der nekrotischen Pulpa ausgelöst wird. Dass es keinen Zusammenhang zur Dauer der unphysiologischen Lagerung gibt ist mir neu und nicht sofort verständlich, heisst es doch, dass die von extern einsetzende Resorption (die Pulpa, weil nekrotisch, kann kein resorbierendes Gewebe mehr „stellen“) völlig unabhängig vom Ausmass der Schädigung der Wurzeloberfläche abläuft.

      Ist es folglich richtig anzunehmen, dass es bei sofortiger endodontischer Behandlung nie zu externen Resorptionen, sondern „nur“ zu anderen, entzündlich bedingten Abwehrreaktionen, wie z.B. knöcherner Ersatzresorption kommt? Dieser Schluss liegt ja auf der Hand.

      Von einer flächendeckenden adäquaten endodontischen Erstversorgung nach Trauma sind wir meiner bescheidenen Erfahrung nach in Deutschland leider noch meilenweit entfernt. Das Gleiche gilt sicher auch (Ausnahme vielleicht die Schweiz, bzw. ein deutschsprachiger mit „B“ beginnender Kanton) für das übrige Europa. Es fehlt bei den in der Regel erstversorgenden Medizinern und oder Zahnmedizinern einfach am Wissen bzw. der Kenntnis wo nachzulesen wäre, was zu tun, bzw. was den Patienten an weiterer Versorgung zu empfehlen ist. Manche Verfahrensweisen sind vorbildlich und andere im gleichen Fall geradezu erschreckend.

      Im gezeigten Fall erfolgte eine sofortige Lagerung im Dento-Safe, nachdem dieser zur Verfügung stand, die Weichgewebe wurden radiologisch auf das Vorhandensein von Zahnfragmenten untersucht. Auf der anderen Seite ist die Schienung suboptimal, weil rigide und pa-hygienisch insuffizient. Die Dentinwunden sind unversorgt geblieben. Eine Überprüfung von Kollateralschäden (UK-Frontzähne) bleib aus, die systemische Antibiose war unzulänglich und die Empfehlung erst einmal drei Wochen abzuwarten entspricht nicht unbedingt den aktuellen Empfehlungen. Von Empfehlungen zur Mundhygiene (CHX Spülung, weiche Zahnbürste) ganz zu schweigen. Dass zum Ausschluss von Alveolarfortsatzfrakturen kein DVT angefertigt wurde finde ich für eine Erstversorgung verständlich. Eine Empfehlung, dass dies hilfreich sein könnte, ist jedoch im Jahr 2013 nicht zu viel erwartet.

      Eine Behandlung zu GKV-Bedingungen ist unter den jetzigen Bedingungen meiner Meinung nach nicht machbar. Die gezeigte Erstversorgung dauerte insgesamt 2,5 Stunden. Da die Praxis von Herrn Wecker eine reine Privatpraxis ist, hat er leider zu rudimentäre Kenntnisse des BEMA, um die in Frage kommenden Gebührenpositionen aufzulisten, damit sich der Leser selbst ein Bild von der Honorierung machen könnte. Aber habe ich Zweifel, dass die GKV z.B. die Kosten für den TTS-Splint in Höhe von ca. 70 Euro tragen würde. Während der Vertragszahnarzt-Tätigkeit von Herrn Wecker hat sie dies nie getan.

      Der Patient hat die zweite Lebenshälfte erreicht, sodass eine Ankylose unter Umständen keine allzu großen ästhetischen und funktionellen Nachteile mit sich bringen wird.

      Bei jungen Patienten die sich im Wachstum befinden, muss m.E. zunächst anhand des Verlaufs geklärt werden, ob es zu einer großen Hemmung des vertikalen Wachstums kommt. Entsteht keine inzisale Stufe, ist der Zahn eben ohne Eigenbeweglichkeit. Eine kieferorthopädische Extrusion ist nach der Aussage des hiesigen Lehrstuhlinhabers für KFO, Prof. Jost-Brinkmann, nicht erfolgsversprechend. Chirurgische Intervention? Wenn es mein Kind wäre, nein. Sicher eine noch nicht mit dem Königsweg zu lösende Problematik. Eltern und den jungen Patienten wird daher zu erst einmal der Erhalt des Zahnes bis zum Wachstumsabschluss als Ziel der Behandlung erläutert.

      Die Behandlunsweise unterscheidet sich in Praxis von Herrn Wecker bei abgeschlossenem Wurzelwachstum nicht von der Vorgehensweise bei einer normalen Pulpanekrose. Einziger Unterschied ist ein immer zweizeitiges Vorgehen, da die meisten Patienten nicht unmittelbar nach Trauma behandlet werden, sondern oft mit zum Teil erheblichen Zeitverzug.

      Ansonsten chemo-mechanische Aufbereitung, NaOCl 5%-, 17 % EDTA, ultraschallaktivierte Irrigation nach jeder Feile, Spüllösung erwärmt auf ca. 45 Grad Celsius, Obturation in modifizierter Schilder-Technik.

  2. Lieber Ronald,
    bezüglich des Anfertigung einer DVT sei angemerkt, daß die in Kürze zu erwartende Leitlinie – sie liegt aktuell bei der AWMF zur Vorabveröffentlichung – hier eine entsprechende Indikation für die Traumatologie als Teilbereich der Endodontie anführen wird. Das dentoalveoläre Trauma, wie auch die angesprochenen Resorptionen sind sehr ausführlich besprochen.
    Herzliche Grüße
    Marc

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